…gegen den Grundsatz von Treu und Glauben stelle eine sachliche Unbilligkeit dar. Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten könne kein strengerer Maßstab angelegt werden als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben. Es liege ein Vertrauensschaden vor. Dieser ermittelt sich in der Differenz zwischen jener Abgabenschuld…
… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…
…Zweitantragstellers zu berücksichtigen wären. 3.2.4. Zur persönlichen Unbilligkeit Hinsichtlich einer - wie im vorliegenden Fall - bereits entrichteten Abgabe kann eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus wirtschaftlichen Gründen bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten infolge der Verrechnungsanordnung des …
… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…
… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…
…BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Das findet auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung, wobei das Antragsrecht auf Nachsicht bereits entrichteter Abgaben seit den…
…388 € einhebt sowie die bereits teilweise entrichtete Abgabe in der Höhe von 500 € behält, obwohl die für eine Unbilligkeit der Einhebung sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt wurden. Dabei ist für die Nachsicht bereits entrichteter Abgaben an den Begriff der…
…1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Bei der Entscheidung über…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Entrichtete Abgabenschuld Bei der…
…1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zumTeil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage desFalles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Bei der Entscheidung über Nachsichtsansuchen ist…
…aber auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach dieser Gesetzesbestimmung hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht iSd ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zuerst…
…Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der…
…findet (§ 236) Abs 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. 1. Antragslegitimation der Nachsichtswerberin Das Finanzamt vertritt im bekämpften Bescheid die Meinung, dass die Beschwerdeführerin nicht mit Abgaben (auf dem Abgabenkonto) belastet worden wäre und daher nicht zum Antrag auf Nachsicht legitimiert sei. Dazu verweist…
…des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Mai 2019 in der Rechtssache RV/4200120/2016, wonach bei Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten die Geschäftstätigkeit mit einem anderen Konstrukt wiederaufgenommen werden könnte und auf den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Verfassungsgerichtshof vom 18. Juni 2019. Zum anderen machte…
…können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet gemäß § 236 Abs. 2 BAO auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Für die Nachsicht entrichteter Abgaben ist…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflich-tigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs.2 leg cit findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der…
…der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Die Verordnung des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO…
…1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Bereits entrichtete Abgaben könnten nachgesehen werden, wenn das Behalten des Betrages als unbillig anzusehen sei. Für die Nachsicht entrichteter Abgaben sei an den Begriff der Unbilligkeit kein anderer Maßstab anzulegen als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten.…
…gemäß der vorliegenden Kontoabfrage am 29. August 2014 entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers ist es…
…gemäß der vorliegenden Kontoabfrage am 29. August 2014 entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers ist es…