RIS AI
1 809 Treffer228 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100046/2014Nachsicht, Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019

…gegen den Grundsatz von Treu und Glauben stelle eine sachliche Unbilligkeit dar. Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten könne kein strengerer Maßstab angelegt werden als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben. Es liege ein Vertrauensschaden vor. Dieser ermittelt sich in der Differenz zwischen jener Abgabenschuld…

BFG RV/1100057/2014Nachsicht von primär aus der Heranziehung deutscher Pensionseinkünfte zum Progressionsvorbehalt resultierender Einkommensteuernachforderungen und damit in Zusammenhang stehender Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.09.2017

… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…

BFG RV/7105799/2019Abweisung eines Antrages auf Nachsicht gemäß § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2020

…Zweitantragstellers zu berücksichtigen wären. 3.2.4. Zur persönlichen Unbilligkeit Hinsichtlich einer - wie im vorliegenden Fall - bereits entrichteten Abgabe kann eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus wirtschaftlichen Gründen bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten infolge der Verrechnungsanordnung des …

BFG RV/1100687/2015Stellt das Behalten der gemäß Art. 8 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erhobenen Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) eine persönliche und sachliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.11.2019Teil 1/2

… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…

BFG RV/7104341/2019Nachsicht bereits entrichteter Abgaben, Aufbewahrungsfrist abgelaufen bei längerer Verjährungsfrist wegen Hinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2020

… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…

BFG RV/6100192/2023Keine Nachsicht bei Unterlassung einer Beschwerde gegen den Abgabenbescheid.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2024Teil 2/2

…BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Das findet auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung, wobei das Antragsrecht auf Nachsicht bereits entrichteter Abgaben seit den…

BFG RV/2100242/2021Nachsicht Einkommensteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2021

…388 € einhebt sowie die bereits teilweise entrichtete Abgabe in der Höhe von 500 € behält, obwohl die für eine Unbilligkeit der Einhebung sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt wurden. Dabei ist für die Nachsicht bereits entrichteter Abgaben an den Begriff der…

BFG RV/7101333/2012Nachsicht eines Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2018

…1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Bei der Entscheidung über…

BFG RV/7104941/2017Nachsicht von Einkommensteuer wegen Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2018

…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Entrichtete Abgabenschuld Bei der…

BFG RV/2100020/2021Sachliche und persönliche Unbilligkeit der Einhebung von (teils bereits entrichteten) Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2021

…1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zumTeil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage desFalles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Bei der Entscheidung über Nachsichtsansuchen ist…

BFG RV/5100182/2025Abgabennachsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2026Teil 1/2

…aber auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach dieser Gesetzesbestimmung hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht iSd ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zuerst…

BFG RV/2100838/2013Nachsicht: Sachliche Unbilligkeit der Einhebung, wenn in Österreich ausländische Steuerbegünstigungen nicht berücksichtigt werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2014

…Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der…

BFG RV/7105051/2016Nachsichtsansuchen wurde zu Unrecht zurückgewiesen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2020Teil 1/2

…findet (§ 236) Abs 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. 1. Antragslegitimation der Nachsichtswerberin Das Finanzamt vertritt im bekämpften Bescheid die Meinung, dass die Beschwerdeführerin nicht mit Abgaben (auf dem Abgabenkonto) belastet worden wäre und daher nicht zum Antrag auf Nachsicht legitimiert sei. Dazu verweist…

BFG RV/4100723/2019Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2021

…des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Mai 2019 in der Rechtssache RV/4200120/2016, wonach bei Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten die Geschäftstätigkeit mit einem anderen Konstrukt wiederaufgenommen werden könnte und auf den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Verfassungsgerichtshof vom 18. Juni 2019. Zum anderen machte…

BFG RV/5100363/2019Nachsicht betreffend Immobilienertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet gemäß § 236 Abs. 2 BAO auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Für die Nachsicht entrichteter Abgaben ist…

BFG RV/3100548/2015Nachsicht gemäß § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2022

…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflich-tigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs.2 leg cit findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der…

BFG RV/7100596/2022§ 236 BAO Nachsicht - keine persönliche und sachliche Unbilligkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2024Teil 3/3

…der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Die Verordnung des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO…

BFG RV/7103239/2013Nachsichtsansuchen und res iudicata
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2014

…1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Bereits entrichtete Abgaben könnten nachgesehen werden, wenn das Behalten des Betrages als unbillig anzusehen sei. Für die Nachsicht entrichteter Abgaben sei an den Begriff der Unbilligkeit kein anderer Maßstab anzulegen als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten.…

BFG RV/7104063/2014Nachsicht bei Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2016

…gemäß der vorliegenden Kontoabfrage am 29. August 2014 entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers ist es…

BFG RV/7104066/2014Bei Gesamtschuldverhältnissen müssen die Voraussetzungen für die Nachsicht bei allen Gesamtschuldnern vorliegen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2015

…gemäß der vorliegenden Kontoabfrage am 29. August 2014 entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers ist es…