…Monate März und April 2001 aufgliedern und sich auch den stark steigenden und mittlerweilen rund 15.000.000 S hohen Umsatz dieser Monate erläutern habe lasse. Im November 2001 führe die Behörde eine USt.-Nachschau für den Zeitraum Jänner bis Juni/2001 durch, um festzustellen…
…dass die Nachholung der noch notwendigen Ermittlungen (vgl. oben Pkt. 2.4.) durch das Bundesfinanzgericht selbst mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden wäre (§ 278 Abs. 1 letzter Satz BAO). 2.7. Gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 B-VG ist gegen einen Beschluss des…
…Die darin enthaltenen Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat wurden mit Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 11.4.2016 zurückgezogen 1.5. Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31.12.2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen…
…Person ist, sondern eine mittelbare Beteiligung durch den Geschäftsführer der Bf über die zu 100% an der Bf beteiligte ***7*** gehalten wird, ist ebenfalls unstrittig. Die Abgabenbehörde hatte in der Begründung des angefochtenen Bescheides auf den im WiEReG normierten Zweck der Meldepflicht verwiesen, welcher in…
…Strafkontonummer 12 zur Strafnummer (StrNr.) 34, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird insofern teilweise Folge gegeben, als dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung der mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Finanzstrafsenat Linz 9, als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 3. März 2009…
…dass die Entscheidung der zweiten Instanz nur ü ber Anfechtung des Amtsbeauftragten zum Nachteil des Beschuldigten abgeän dert werden darf Eine solche Abänderung (reformatio in peius) ist also dann ausgeschlossen, wenn das Rechtsmittel allein vom Beschuldigten eingelegt wurde. Dieses Verschlimmerungsverbot besagt, dass niemand durch ein…
…Wiedereinsetzung und Vorlage des Antrages auf Wiedereinsetzung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt (§ 282 Abs. 1 BAO). Gemäß § 284 wird weiters die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt.“ Mit Ersuchen um Ergänzung vom 5. April 2013 wurde die Bf…
…G. und B. als Zeugen einzuvernehmen, bleibe aufrecht. III. Rechtslage Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31.12.2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden i. S. d. Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen…
…ist die Berufung vom 17.08.2010 abzuweisen." Mit Schreiben seines Rechtsanwaltes vom 03.01.2011 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (in eventu die Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz) und begehrte gleichzeitig - als Nachholung der versäumten Handlung - die Fristverlängerung zur…
…gegenständlichen Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, womit diese wiederum als unerledigt galten. Gleichzeitig beantrage die Bf. ua. eine Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Im Vorlageantrag brachte die steuerliche Vertretung der Bf. im Hinblick auf die noch strittigen Berufungspunkte…
…Gründe an, warum die Nachreichung der fehlenden Begründung nicht möglich sein soll. Rechtslage Gemäß § 323 Abs. 38 der Bundesabgabenordnung (BAO) sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130…
…fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wird die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde mit Schreiben vom 29.05.2015 bzw vom 16.06.2015 zurückgezogen. Übergangsbestimmungen Die am 31.12…
…der Begründung abgewiesen, dass die Frist von zwei Wochen zur Nachholung der Begründung der Beschwerde gegen die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide sachgerecht sei. In dieser Zeit sollte es der Bf. ohne größeren Aufwand möglich sein, Gründe dafür anzuführen, warum der angefochtene Bescheid rechtswidrig sein soll. Einer langwierigen…
…war eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO durchzuführen. Im Schreiben vom 27.06.2013 beantragte die Bf. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde zu erledigende Berufung wurde erwogen: Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann von…
…neuerlichen Entscheidung an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Für die Ausübung des Ermessens in Richtung Bescheidaufhebung sprechen auch die Kostengründe. Eine Einvernahme allfälliger Auskunftspersonen durch Mitarbeiter des Finanzamtes ist kostengünstiger als eine Einvernahme durch das Verwaltungsgericht. Die Nachholung der erforderlichen Ermittlungen durch das Bundesfinanzgericht selbst…
…vorgelegt worden, die eine Überprüfung der betrieblichen und privaten Fahrten ermöglicht habe. Es gebe kein Verbot der Privatnutzung des Firmenfahrzeuges. Dieser Berufungspunkt sei daher abzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 20. August 2013 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin…
…0135). Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat grundsätzlich auf Grund der zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (vgl. VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Nach dem vereinfacht dargestellten Vermögensverzeichnis des Bf im Nachsichtsansuchen ist er Eigentümer eines Hauses in Adr2 , welches…
…zu seiner Vollziehung durch die Hinterlegung eines Betrages bzw. einer Bankgarantie in Höhe von 200.000,00 € bewirkt werde. Zur Begründung des Sicherstellungsauftrages wurde ausgeführt, auf Grund der am 19. Juni 2012 durchgeführten Hausdurchsuchung sei festgestellt worden, dass der Bw. nicht die vollen Erlöse…
…der Frist zur Vorhaltsbeantwortung ersucht. Die Vorhaltsbeantwortung wurde am 29.06.2011 übermittelt. 11. Mit Vorlagebericht vom 27.06.2011 wurde die gegenständliche Berufung vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. 12. Mit BGBl I 51…
…Davon abgesehen ist zur Nachholung der Begründung im Vorlagebericht Folgendes festzuhalten: Ist die Mangelhaftigkeit der Begründung eines vor dem Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheides wesentlich, dh. ist durch sie die Partei des Verwaltungsverfahrens über die von der belangten Behörde angestellten Erwägungen nicht unterrichtet und dadurch an der…