…anerkannten Importeur bewirkt wird und gemäß Art. 138 befreit ist;" Rechtliche Erwägungen Die mit Bescheid vom 3. November 2016 vorgenommene Nacherhebung der zunächst unerhoben gebliebenen Einfuhrumsatzsteuer wurde vom Zollamt zutreffend auf den am 1. Mai 2016 wirksam gewordenen Art. 102 UZK gestützt. Im Hinblick darauf…
…Betrag festgesetzt und buchmäßig erfasst wurde, weshalb ein Abgabenbetrag (Zoll) von EUR 9.508,06 nachzuerheben sei. Als Folge der Nacherhebung seien weiters Verzugszinsen in Höhe von EUR 203,90 zu entrichten. Eine nachträgliche Kontrolle habe ergeben, dass die Einfuhrware, selbstklebende Gitterstreifen der Materialnummern 5403…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 22. April 2021 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 17…
…wird (siehe Rinnert aaO). Es ist daher als erstes Zwischenergebnis festzuhalten, dass eine Zollwertminderung auf Grund einer Preisanpassung für schadhafte Waren im Streitfall nicht in Betracht kommt. Zur Nacherhebung: Außer Streit steht, dass der tatsächlich bezahlte Kaufpreis der Uhr € 1.314,40 betragen hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2 sowie Laienrichter L1 und Laienrichter L2 in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die Beschwerde vom 9. März 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…Der Irrtumsbegriff dient der Unterscheidung zwischen einer die Abgabenerhebung betreffenden unzutreffenden Rechtsanwendung oder -auslegung, die auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist, und einer solchen, deren Ursache in der Sphäre des Zollschuldners liegt und daher nicht vor einer Nacherhebung schützt (vgl. Witte, ZK7, Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter R1 und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2 sowie Laienrichter L1 und Laienrichter L2 in der Beschwerdesache A, vertreten durch , Adresse2, über die Beschwerde vom 5. September 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt…
…Der Irrtumsbegriff dient der Unterscheidung zwischen einer die Abgabenerhebung betreffenden unzutreffenden Rechtsanwendung oder -auslegung, die auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist, und einer solchen, deren Ursache in der Sphäre des Zollschuldners liegt und daher nicht vor einer Nacherhebung schützt (vgl. Witte, ZK7, Art…
…aber unbenommen, Ansprüche gegenüber ihrem Auftraggeber zivilrechtlich geltend zu machen oder sich um eine außergerichtliche Einigung zu bemühen. Der Umstand, dass die Zollbehörden eines Mitgliedstaats Zölle nacherheben, wenn Ursprungszeugnisse sich aufgrund einer nachträglichen Kontrolle durch die Behörden dieses Staates als ungültig erwiesen haben, stellt der…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung an Einfuhrumsatzsteuer habe gemäß § 72a ZollR-DG zu unterbleiben, soweit der Empfänger nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Als Folge dieser Nacherhebung sei gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG die Abgabenerhöhung- laut dem, dem Bescheid als Beilage angeschlossenem Berechnungsblatt…
…dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Gemäß § 166 BAO…
…dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Gemäß § 166 BAO…
…dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Gemäß § 166 BAO…
…Juni 2015´eingebrachten Vorlageantrag führte die Beschwerdeführerin zum Einwand der Verjährung ergänzend aus, dass aufgrund der widersprechenden Beweisergebnisse nicht von einem vorsätzlichen Finanzstrafvergehen ausgegangen werden könne und aufgrund der Höhe des Nacherhebungsbetrages keine Gerichtszuständigkeit bestünde. Eine an die E-GmbH allenfalls ergangene höhere Vorschreibung sei diesbezüglich…
…nicht bestritten. Allerdings seien auch unentgeltliche Übertragungen des begünstigten Vermögens befreiungsschädlich. Nach dem Wortlaut des § 15a Abs. 6 ErbStG finde eine Nacherhebung nach Abs. 5 nur dann nicht statt, wenn die Weiterübertragung des begünstigten Vermögens einen nach Abs. 1 bis 3 steuerbegünstigten Erwerb darstelle. Für…
…ursprüngliche) Bemessungsgrundlage für die Schenkung war negativ, somit kam der Freibetrag gem. § 15a ErbStG gar nicht zur Anwendung und es kann jetzt zu keiner Nacherhebung kommen. Es wird begehrt, die Schenkungssteuer mit 0,-- festzusetzen“ Mit Berufungsvorentscheidungen vom 3. April 2007 erledigte das Finanzamt für Gebühren…
…5 UStG von € 34,02 ergäbe einen Betrag in der Höhe von € 6,80 und somit im Hinblick auf den bereits entrichteten Abgabenbetrag von € 0,80 eine Nachforderung in der Höhe von € 6,00. Von einer solchen Nacherhebung ist allerdings gem. …
…haben die zuständigen Zollbehörden somit von einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind. Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muss auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein, der Abgabenschuldner muss gutgläubig gehandelt haben, das heißt bei vernünftiger Betrachtungsweise außerstande gewesen sein…
…dass aus ihrer Sicht eindeutig und unzweifelhaft ein aktiver Irrtum der Zollbehörde vorliegt, die eine Nacherhebung von Antidumpingzoll ausschließt und weist ferner darauf hin, dass eine Zollschuld nach Artikel 202 ZK (vorschriftswidriges Verbringen - Einfuhrschmuggel) zu keiner der aufgelisteten Sendungen vorliegt. Bei der Betriebsprüfung am 15…
…verneinte, weil diese den Irrtum der Zollbehörde hätten erkennen können. Aus den dargelegten Erwägungen musste daher in Anwendung der von der EuGH-Rechtsprechung aufgestellten Beurteilungskriterien zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung des Zollbetrages nach Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK der…