…der Bf. ausschließlich auf den Irrtum. Der Bf. mag im späteren Verfahrensverlauf möglicherweise erkannt haben, dass der vorgebrachte Irrtum seitens des erkennenden Gerichtes als (unbeachtlicher) Motivirrtum beurteilt werden könnte, und daher die weiteren Argumente ergänzt haben. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…zugesichert worden sei - den Pachtgegenstand übergeben werde. Damit bezog sich ihr Irrtum jedoch ausschließlich auf eine zukünftige Entwicklung - dass ihre Vertragspartnerin ihre Leistung vertragskonform erbringen wird. Ein solcher Irrtum hinsichtlich einer zukünftigen Entwicklung stellt jedoch typischerweise einen unbeachtlichen Motivirrtum dar (vgl. Pletzer in Kletecka/Schauer…
…Tatbeschreibung durchgelesen hat". Wird ein Einspruchsverzicht deshalb abgegeben, weil die von der in Aussicht genommenen Strafverfügung Betroffene fälschlich von einer "falschen Vorstellung " ausgegangen ist, so handelt es sich dabei um einen - rechtlich unerheblichen - Motivirrtum, auf dessen Ursache es nicht ankommt (vgl. VwGH 21.1.1988…
…genannten Anfechtungsgründen, auch noch ein vierter Tatbestand herausgebildet habe, nämlich ein gemeinsamer Irrtum beider Parteien. Ein Motivirrtum sei als beachtlicher Geschäftsirrtum zu qualifizieren, wenn zwischen den beiden Parteien Einvernehmen besteht, dass das Geschäft nur unter den Bedingungen des Motivs abgeschlossen wird. Auf Grundlage der gültigen…
…wie sich aus einer Eingabe vom 8. Mai 1998 klar ergab, ein sog Motivirrtum über die wirtschaftliche Verwendbarkeit des Kaufobjektes war) folgte aus diesem Geschehen eindeutig, dass von einer wiedererlangten freien Verfügungsmacht der Verkäufer, das Objekt insbesondere auch an einen außenstehenden Dritten veräußern zu können…
…Abänderungen gemäß § 295a, die in Pkt. 3.5 eben genau diesen Fall behandeln, verwiesen, nämlich ein rückwirkendes Ereignis auf Grund eines Motivirrtums. Ähnlich auch Abschnitt 3.2.9. der Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO, Erlass des BMF vom 29.11.2006, BMF-010103/0083…
…und die Vermietungsabsicht nachweislich gegeben sei. Dagegen wurde in der Ergänzung zum Wiederaufnahmeantrag argumentiert, dass ein Motivirrtum zur Rückabwicklung des ursprünglichen Schenkungsvertrages geführt habe, da dieser die Begründung einer Mitunternehmerschaft im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zur Folge gehabt hätte, was von beiden Parteien nicht…
…wie sich aus einer Eingabe vom 8. Mai 1998 klar ergab, ein sog Motivirrtum über die wirtschaftliche Verwendbarkeit des Kaufobjektes war) folgte aus diesem Geschehen eindeutig, dass von einer wiedererlangten freien Verfügungsmacht der Verkäufer, das Objekt insbesondere auch an einen außenstehenden Dritten veräußern zu können…
…betreiben wird können. Die Beschwerdeführerin hat daher über Zukünftiges geirrt. Ein derartiger Irrtum über Zukünftiges (wie insb. darüber, ob der Vertragspartner seine Leistung vertragskonform erbringen wird) stellt jedoch grundsätzlich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar (Pletzer a.a.O., Rz 33f zu § 871, m.w.N.; ausdrücklich…
…betreiben wird können. Die Beschwerdeführerin hat daher über Zukünftiges geirrt. Ein derartiger Irrtum über Zukünftiges (wie insb. darüber, ob der Vertragspartner seine Leistung vertragskonform erbringen wird) stellt jedoch grundsätzlich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar (Pletzer a.a.O., Rz 33f zu § 871, m.w.N.; ausdrücklich…
…betreiben wird können. Die Beschwerdeführerin hat daher über Zukünftiges geirrt. Ein derartiger Irrtum über Zukünftiges (wie insb. darüber, ob der Vertragspartner seine Leistung vertragskonform erbringen wird) stellt jedoch grundsätzlich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar (Pletzer a.a.O., Rz 33f zu § 871, m.w.N.; ausdrücklich…
…kann weder neuerlich bescheidmäßig abgesprochen werden noch bleibt im verfahrensgegenständlichen Fall Raum für Meinungsverschiedenheiten. Aus welchen Gründen Gesellschafter3 bzw dessen Vertreter die Umbuchung eines Geldbetrages auf das Konto der Bf beantragt hat, und ob allenfalls ein Motivirrtum vorlag, ist nicht relevant. Auf die in Ritz…
…keines anderen Rechts- oder Anspruchsgrundes als dem, der der Leistung zugrunde liegt. Die Kunden wollen eine vermeintliche Kaufpreisschuld tilgen, die Doppel- oder Überzahlung beruht lediglich auf einem Motivirrtum. Werden die Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG 1994 vor. Die…
…keines anderen Rechts- oder Anspruchsgrundes als dem, der der Leistung zugrunde liegt. Die Kunden wollen eine vermeintliche Kaufpreisschuld tilgen, die Doppel- oder Überzahlung beruht lediglich auf einem Motivirrtum. Werden die Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG 1994 vor. Die…
…keines anderen Rechts- oder Anspruchsgrundes als dem, der der Leistung zugrunde liegt. Die Kunden wollen eine vermeintliche Kaufpreisschuld tilgen, die Doppel- oder Überzahlung beruht lediglich auf einem Motivirrtum. Werden die Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG 1994 vor. Die…
…wiederholt sein Vorbringen, es hätte schon beim Abschluss des Übergabsvertrages vom 6. August 2010 ein Motivirrtum vorgelegen und die vereinbarte Geldleistung lt. Stornierungsvertrag sei bloß für die Vorfinanzierung durch die Übernehmer, nicht aber als Gegenleistung bezahlt worden. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist aufgrund der zugrundeliegenden Verträge…