…abgegebenen Stellungnahme vom 14.6.2017 wurden das Studienblatt, eine Inskriptionsbestätigung sowie eine Bestätigung über den Abbruch des FH-Lehrganges ohne Abschluss am 8.2.2016 vorgelegt. Zum Diplomlehrgang zur Moderatorin wurde eine Kursbestätigung der "Bildungszone" vorgelegt, wonach die Beschwerdeführerin „vom 29.02.2016 bis…
…2004/15/0148), die Tätigkeit einer Moderatorin (VwGH 29.02.2012, 2008/13/0099) aufgrund der Ähnlichkeit mit der Lehr- und Vortragstätigkeit. Bei Subsumierung des beschwerdegegenständlichen Sachverhaltes unter die anzuwendenden Normen und Anwendung der einschlägigen Judikatur des VfGH und VwGH ist zum einen zu betonen…
…es der Bf. aufgrund ihrer starken beruflichen Eingebundenheit in der Anstellung als Journalistin samt Konkurrenzbeschränkung nicht mehr gelänge, Einnahmen als selbständige Journalistin, Autorin und Moderatorin zu lukrieren. Für das Jahr 2017 wären aus diesem Grund auch die Fixkosten für die Selbständigkeit (Büro, EDV-Basis, Fachliteraturabos…
…Im Gegensatz zur Tätigkeit eines Vortragenden oder einer Moderatorin ist das Tätigkeitsbild bei einer beratenden Tätigkeit insgesamt von einem breiteren Spektrum von Aktivitäten bestimmt. Das Bild eines Vortragenden oder einer Moderatorin wird nach herrschender Verkehrsauffassung durch deren Auftritt vor Publikum geprägt und dienen die Tätigkeiten…
…mit Erkenntnis vom 27.03.2002, 2002/13/0035, die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Autors und Moderators zu musikalischen Themen für Tonträger ausgesprochen mit der Begründung, dass auch der konkrete Einsatz der Tonträger zu beruflichen Zwecken diesen nicht die Eignung, beliebig privat genützt zu werden…
…dh einer einzigen Tätigkeit, VwGH 28.5.09, 2006/15/0299, LStR 332); - Moderatorin (VwGH 29.2.12, 2008/13/0099 Ähnlichkeit mit Lehr- und Vortragstätigkeit); - Ärztl Tätigkeit (VwGH 22.1.04, 2001/14/0004 Radiologe mit Einkünften aus der Behandlung von Sonderklassepatienten; UFS 2…
…dass die von der Bf. ausgeübte Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung dem Berufsbild einer Vortragenden vergleichbar ist (vgl. VwGH 29.02.2012, 2008/13/0099 zu einer Moderatorin). Der Umstand, dass die Bf. bei ihrer Tätigkeit keine Lehrräumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekommt und im vorliegenden Fall…
…Der Bf. habe seine Gattin bei Auslandsarbeiten kennen gelernt. Die Gattin sei zur damaligen Zeit als Sendungsgestalterin und Moderatorin bei Radiosendungen tätig gewesen. Im Jahr 2003 sei der Versuch einer Wohnsitzverlegung von Prag nach Wien vorgenommen worden. Der Bf. brachte vor, dass eine Herzerkrankung des…
…9 Satz 1 AO (vergleichbar § 26 Abs. 2 Satz 1 BAO) anwendbar ist. Der zugrundeliegende Sachverhalt betraf eine Moderatorin mit Schweizer Wohnsitz, die aufgrund eines auf vier Jahre befristen Vertrages je Produktionswoche fünf Produktionen in Deutschland herstellen sollte. Zu den Produktionswochen reiste sie in der…
…9 Satz 1 AO (vergleichbar § 26 Abs. 2 Satz 1 BAO) anwendbar ist. Der zugrundeliegende Sachverhalt betraf eine Moderatorin mit Schweizer Wohnsitz, die aufgrund eines auf vier Jahre befristen Vertrages je Produktionswoche fünf Produktionen in Deutschland herstellen sollte. Zu den Produktionswochen reiste sie in der…