…jeweiliger Nichtbesteuerung des betrieblichen Grund und Bodens - Betriebs-, Teilbetriebs- und Mitunternehmeranteilsveräußerungen unterschiedlich besteuert werden: Während bei Betriebsveräußerung und Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils trotz Nichtbesteuerung der stillen Reserven des ins Privatvermögen entnommenen Grund und Bodens auch nach Ansicht des BMF ein Anwendungsfall des § 24 EStG vorliegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 4. März 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs, vom 30. Jänner 2014, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Senatsmitglieder Richter Dr. Helmut Mittermayr, Leopold Pichlbauer und Mag. Josef Griesmayr im Beisein der Schriftführerin K in der Beschwerdesache MK., Adresse, vertreten durch TK HS, Adresse1, vertreten durch…
…UmgrStG11, § 13 Rz 34). Mit der Einbringung ihrer Mitunternehmeranteile haben die Kommanditisten ihre bisherige Rechtsstellung als Mitunternehmer aufgegeben, sodass es zu einer Mitunternehmeranteilsveräußerung kommt, auf die ggf die Begünstigungsvorschriften des EStG anzuwenden sind (vgl Zangerl-Reiter in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 6 Anm 115…
…des Veräußerungsjahres zufälligerweise aus einem anderen Titel heraus noch nicht rechtskräftig abgeschlossen?) abhängt, ob einem begünstigt versteuerten Veräußerungsgewinn aus einer Betriebs-, Teilbetriebs- oder Mitunternehmeranteilsveräußerung (§ 37 Abs 5 EStG) eine voll tarifwirksame Betriebsausgabe in einem späteren Veranlagungszeitraum entgegen steht oder auch umgekehrt (vgl. nur Doralt W., …
…versteuert. Insoweit sehe der Verwaltungsgerichtshof die Vergleichbarkeit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils mit der Betriebsveräußerung nur dann erfüllt, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert werde. Nur bei der gesamten Mitunternehmeranteilsveräußerung komme es zu einer einmaligen, abschließenden und damit endgültigen Zusammenballung aller stillen Reserven aus dem Mitunternehmeranteil, sodass…
…vermeint wird, dass sich die Wertpapiere, die sich bis zur Mitunternehmeranteilsveräußerung im Sonderbetriebsvermögen von ***1*** befunden haben, nunmehr im "notwendigen nachträglichen Betriebsvermögen auf der Aktivseite" von ***1*** befinden würden, fehlt es dieser Ansicht an einer gesetzlichen Deckung. Von Beiser wird die von ihm vertretene Ansicht…
…für den ein Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988 zu ermitteln war. Der Gewinn aus der Mitunternehmeranteilsveräußerung hätte auch die Verbindlichkeit (Rückstellung) des Beschwerdeführers für die drohende Haftungsinanspruchnahme erfassen müssen. Die Abgabenbehörde hat dem Bundefinanzgericht aber bekanntgegeben, dass sie keine Feststellungen zur Veräußerung der Beteiligung an…
…der Tauschgrundsatz zur Anwendung kommt (§ 24 Abs 7 EStG). Dabei tauschen die Gesellschafter jeweils ihren Mitunternehmeranteil (hingegebenes Wirtschaftsgut) gegen den erhaltenen Teilbetrieb. Es liegt damit eine Betriebsveräußerung (bzw Mitunternehmeranteilsveräußerung) vor. Dabei kommt die Bewertungsbestimmung des § 6 Z 14 EStG zur Anwendung. Dies hat zur Folge…
…§ 4 Abs. 1 oder § 5 zu ermitteln. Dies gilt für alle Veräußerungs- und Aufgabevorgänge, d.h. auch für Teilbetriebs- und Mitunternehmeranteilsveräußerungen bzw. Teilbetriebsaufgaben. Wurde der Gewinn vor der Veräußerung oder Aufgabe gem. § 4 Abs. 3 ermittelt, ist aufgrund des Übergangs auf den Betriebsvermögensvergleich auf den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Mag Stefan Raab in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Regio Steuerberatung GmbH & Co KG, Franzosenhausweg 47, 4030…
Zusammengefasst ergibt sich, dass der Beschwerdeführer bis zur errichtenden Umwandlung ***1*** GmbH zum Stichtag 31. Januar 2017 in eine GmbH & Co KG gemäß Art. II UmgrStG alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH war. In der neu entstandenen GmbH & Co. KG war der Beschwerdeführer damit ab…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Waldviertel vom 05.01.2012, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Mst. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde der ***1*** ***2…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der 1.) E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG), G, und 2.) der in der Anlage namentlich angeführten Mitunternehmer ("Anteilshalter"), die vormals gemeinsam gegenüber der Abgabenbehörde als Mitunternehmerschaft (atypisch stille Gesellschaft…