…gleichzeitig mit der Familie X. wohnt. Der Mittelpunkt des Lebensinteresses der Familie U. befindet sich eindeutig in Ungarn. Es ist auch völlig unglaubwürdig, dass die Kinder des Bf. von Österreich aus einen rund 70 km entfernten Kindergarten oder eine Schule in Ungarn besucht haben. Fest…
…Nachweis des Mittelpunktes der Lebensinteressen der Bf. im Rückforderungszeitraum in Österreich vor: Unterlagen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl betreffend Asylverfahren des ***8***. Es existiere jedoch kein Nachweis betreffend die Ausreise, diese soll allerdings per 28.12.2022 erfolgt sein, Meldebestätigung des ***8*** in englischer…
…Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hatte. Sachverhalt Der Beschwerdeführer war von 1.2.2017 bis 31.1.2019 aufgrund einer befristeten Entsendung seines österreichischen Arbeitgebers für ein US-amerikanische Unternehmen tätig und übersiedelte zu diesem Zweck mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern samt zwei Haustieren in…
…Jänner 2013 seit Mai 2011 regelmäßig einen Kindergarten in Wien. Da somit - wie oben ausgeführt - davon auszugehen ist, dass die Bf. jedenfalls bereits ab September 2010 ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967 in Österreich gehabt und sich auch ihr Kind ständig…
…August 2012 brachte der Bf. gegen die Beschwerdevorentscheidung wiederum „Berufung“ ein. Darin führte er an, dass er als selbständiger Kursleiter ausschließlich und saisonal mit dem C am Nassfeld zusammenarbeitet und nicht mehr als 181 Tage in Österreich ist. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen ist – ebenso wie…
…auch in Österreich steuerpflichtig sei. Sein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer das Jahr 2019 wurde mit Verweis auf die oben genannten Einkommensteuerbescheide abgewiesen. In seinen Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide brachte er vor, ab 2016 befinde sich sein Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz…
…5.2011 in Österreich zugelassen. Indizien für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz stellen diese Umstände nicht dar. Gleiches gilt für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzunehmende (beantragte) Umschreibung des Führerscheines. Es zeugt auch nicht von einer ausgeprägten Bindung zur Schweiz, wenn der Bf sein…
…Tz 11). Die Analyse der Verhältnisse des Streitjahres in Bezug auf die Lebensumstände des Beschwerdeführers erlaubt demnach noch nicht, schon ab 18.8.2006 von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich auszugehen: So war das gesamte betriebliche und berufliche Umfeld, das zum Teil auch die…
…ist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass die Bf. im vom bekämpften Bescheid umfassten Zeitraum April 2020 bis März 2021 (Datum der Bescheiderlassung durch die belangte Behörde 17.3.2021) den Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich hatte und mit den Kindern…
…befindet, "ca. 4x im Monat" bewohnt und in ihr genächtigt (Niederschrift der Magistratsabteilung 62 vom 29. September 2011). Auf Basis dieser Feststellungen erweist sich das Vorbringen des Bf., der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen wie auch seiner Familie liege in Österreich, ohne jeden Zweifel als bloße Schutzbehauptung…
…in einem Vertragsstaat ansässige Person" diejenige Person, die nach dem Recht dieses Saates (im konkreten Fall Österreich) auf Grund ihres Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung steuerpflichtig ist. Soweit in der Beschwerde nun vorgebracht wird, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der angestellten Geschäftsführerin in…
…an der genannten Anschrift in Österreich hatten, übermittelt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.10.2015 [vgl. § 262 Bundesabgabenordnung (BAO)] wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend wurde unter (erneuter) Bezugnahme auf § 2 Abs. 8 FLAG 1967 und den Begriff des (anspruchsbegründenden) Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…des Ansässigkeitsstaates nach Österreich gekommen sei. Die mittlerweile erfolgte Nebenwohnsitzmeldung des Bf. und seiner Tochter sei mangels entsprechender Beweismittel nicht als Nachweis für die Rückverlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in die Ukraine geeignet. Selbst bei Vorliegen einer tatsächlich erfolgten Rückkehr der Tochter in die Ukraine…
…Rechtslage bei der Normverbrauchsabgabe). Die oben angeführten Punkte 1. und 2. liegen unstrittig vor. Im gegenständlichen Fall ist zu prüfen, ob die Verwenderin des Fahrzeuges (welche unstrittig die Bf. ist) ist, ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat. Liegt ein Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. als in Österreich befindlich zu qualifizieren und ein ergo dessen seitens des Verwaltungsgerichts deren Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind ***1*** ab dem 1. Februar 2023 als bestehend zu erachten ist. Umgekehrt gesprochen erwies sich der den Antrag der…
…Schweizer Arbeitgeber Arbeitslosengeld in Österreich bezogen worden wäre. Im Ersuchen um Ergänzung vom 13.12.2017 sei dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden, welche Umstände nach seiner Ansicht für einen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Schweiz sprechen würden. In der Beantwortung vom 3…
…als sie im März 2021 den gemeinsamen Wohnsitz mit ihren Kindern in Österreich begründet hat und an diesem Wohnsitz durchgehend und nicht nur überwiegend, sondern sogar ausschließlich lebt, auch eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen an den Ort des gemeinsamen Wohnsitzes mit den Kindern stattgefunden…
…Sachverhalt befasst. Der Bf. sei wegen des Zweitwohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig. Somit käme aufgrund des im Ausland gelegenen Mittelpunktes der Lebensinteressen nach der Abkommensdefinition nur dem ausländischen Staat (= Deutschland) die Funktion des Wohnsitzstaates und das Besteuerungsrecht zu, sodass in Österreich keine Progressionsbesteuerung durchzuführen sei. Dies…
…Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit und als allerletztes Mittel am gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsstaaten. Im Beschwerdefall ist wie oben ausgeführt davon auszugehen, dass im Jahr 2016 sowohl eine ständige Wohnstätte in der Schweiz, als auch in Österreich vorlag. Die Frage…
…Anspruches in Österreich nach innerstaatlichen Vorschriften Familienbeihilfe zustehen würde (vgl. BFG vom 1.10.2020. RV/3100520/2020 und vom 13.12.2023, RV/7100585/2023). § 2 Abs 8 FLAG 1967 verlangt für einen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, dass der Antragsteller den Mittelpunkt der Lebensinteressen…