…der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Gemäß Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) Unterabsatz 1 ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…Im Sinne des § 72a ZollR-DG unterbleibe die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Begründend führte das Zollamt aus, mit den o.a Zollanmeldungen habe die Sped. als direkte Vertreterin der Bf. die Waren unter Warennummer 392330100 im Rahmen eines „4000-Verfahrens“ (also zur Überführung in…
…Antrag auf schriftliche Mitteilung (arg. "auf Verlangen" in Art. 181a Abs. 2 ZollK-DVO) der Gründe für die geäußerten Zweifel gestellt. Der Bf hat auch keine - die Zweifel des Zollamtes ausräumenden - Unterlagen vorgelegt. Die abschließende Entscheidung ist mit Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung an den…
…zur Kenntnis genommen. Der Bf hat sich im Wesentlichen mit Vorgängen im Italienkomplex beschäftigt und keine - die Zweifel des Zollamtes ausräumenden - Unterlagen zum Ungarnkomplex vorgelegt. Die abschließende Entscheidung ist mit Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung an den Bf ergangen. Der Anregung des Bf, im Hinblick…
…zur Kenntnis genommen. Der Bf hat sich im Wesentlichen mit Vorgängen im Italienkomplex beschäftigt und keine - die Zweifel des Zollamtes ausräumenden - Unterlagen zum Ungarnkomplex vorgelegt. Die abschließende Entscheidung ist mit Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung an den Bf ergangen. Der Anregung des Bf, im Hinblick…
…zur Kenntnis genommen. Der Bf hat sich im Wesentlichen mit Vorgängen im Italienkomplex beschäftigt und keine - die Zweifel des Zollamtes ausräumenden - Unterlagen zum Ungarnkomplex vorgelegt. Die abschließende Entscheidung ist mit Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung an den Bf ergangen. Der Anregung des Bf, im Hinblick…
…kommt daher keine Berechtigung zu. Zum Einwand der nicht fristgerechten buchmäßigen Erfassung: Die nachträgliche buchmäßige Erfassung einer gemäß Art. 220 ZK nachzuerhebenden Zollschuld erfolgt gemäß Art. 218 Abs. 3 ZK innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag, an dem die Zollbehörden in der Lage sind…
…Rz 13 zu Art.220) Art.220 Abs.2 Buchs.b UA 2-5 dient der Regelung des Vertrauensschutzes im Fall der nachträglichen buchmäßigen Erfassung, wegen der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise. Da mit dem bekämpften Bescheid die Eingangsabgaben nicht aufgrund solcher Vorlagen nachträglich erfasst worden sind…
…entgegen, durch die Annahme der Zollanmeldung sei die Eingangsabgabenschuld gem. § 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 ZK für die Bf am 2. August 2009 entstanden. Die Mitteilung gem. § 221 Abs. 1 ZK über die nachträgliche buchmäßige Erfassung sei der Bf am 3. August…
…entgegen, durch die Annahme der Zollanmeldung sei die Eingangsabgabenschuld gem. § 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 ZK für die Bf am 3. August 2009 entstanden. Die Mitteilung gem. § 221 Abs. 1 ZK über die nachträgliche buchmäßige Erfassung sei der Bf am 3. August…
…entgegen, durch die Annahme der Zollanmeldung sei die Eingangsabgabenschuld gem. § 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 ZK für die Bf am 3. August 2009 entstanden. Die Mitteilung gem. § 221 Abs. 1 ZK über die nachträgliche buchmäßige Erfassung sei der Bf am 3. August…
…Der Bf hat keine - die Zweifel des Zollamtes ausräumenden - Unterlagen vorgelegt. Die abschließende Entscheidung ist mit Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung an den Bf ergangen. Der Anregung des Bf, im Hinblick auf die Vorgehensweise der Zollbehörden bei Zollabfertigungen mit dem Verfahrenscode 42xx einen Antrag auf…
…Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 Abs 2 Buchst b ZK vorliegen. Welche Angaben der Ausführer gemacht hat, kann üblicherweise nur die zuständige Behörde des Ausfuhrstaates mitteilen. Da derartige Mitteilungen durch das System der…
…der bisherigen Argumente und Beweisanträge ein. Es wurde neuerlich hingewiesen auf die Abfertigungspraxis anderer Zollbehörden, die auch noch im Jänner 2009 bei Verzollungen gleicher Produkte die Zolltarifnummer 2101 akzeptierten. Beantragt wurde die ersatzlose Aufhebung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Abgabenvorschreibung und für den Fall der…
…Der Vorhalt wurde vom Beschwerdeführer ohne weitere Gegenargumente lediglich zur Kenntnis genommen. Wie oben bereits festgestellt, sind entsprechende, die Zweifel des Zollamtes ausräumende, Unterlagen nicht vorgelegt worden. Die abschließende Entscheidung ist mit Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung an den Masseverwalter der L-GmbH ergangen. Auch…
…Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer im Hinblick auf die Bestimmungen des § 270a (richtig: § 72a) ZollR-DG abzusehen, kann schon deshalb nicht entsprochen werden, weil der Anwendungsbereich der genannten Norm ausschließlich auf Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 220 ZK iVm Art. 201 ZK, auf Fälle der…
…der bisherigen Argumente und Beweisanträge ein. Es wurde neuerlich hingewiesen auf die Abfertigungspraxis anderer Zollbehörden, die auch noch im Jänner 2009 bei Verzollungen gleicher Produkte die Zolltarifnummer 2101 akzeptierten. Beantragt wurde die ersatzlose Aufhebung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Abgabenvorschreibung, in eventu die Zurückverweisung der…
…Im Sinne des § 72a ZollR-DG unterbleibe die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Begründend führte das Zollamt aus, mit den o.a. Zollanmeldungen habe die S. GesmbH als direkte Vertreterin der Bf. die Waren unter Warennummer 392330100 im Rahmen eines „4000-Verfahrens“ (also zur Überführung…
…Im Sinne des § 72a ZollR-DG unterbleibe die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Begründend führte das Zollamt aus, mit den o.a. Zollanmeldungen habe die NN1 GesmbH als direkte Vertreterin der Bf. die Waren unter Warennummer 392330100 im Rahmen eines „4000-Verfahrens“ (also zur Überführung…
…buchmäßig oder nachträglich buchmäßig zu erfassen und mitzuteilen. Das Entstehen oder das Wiederaufleben alleine reichen nicht aus, erst die Mitteilung (nach erfolgter buchmäßiger Erfassung) enthält das Leistungsgebot in Bezug auf die Erbringung einer abgabenrechtlichen Geldleistung. Ergänzend ist anzuführen, dass auch der Wortlaut (so wie der…