…Erkenntnis vom 26. Jänner 2006, 2002/15/0188, mwN). Gegenständlich werden den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber Mitarbeiterrabatte auf den Bezug von Kraftfahrzeugen eingeräumt, die fremden Endkunden nicht in dieser Höhe eingeräumt werden. Diese Rabatte werden nur Arbeitnehmern im Konzern eingeräumt. Der Vorteil, der sich durch diese…
…werden; vielmehr war die Intention des Gesetzgebers danach ausgerichtet, großzügige Befreiungen zu gewähren; Mayr in SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, Mitarbeiterrabatte und geldwerter Vorteil 42 (45), sofern diese Befreiung (nicht zwingend auf die Person, sondern auf den Haushalt bezogen), auch als üblich bezeichnet werden muss…
…aufgrund des unerwarteten Erfolges des "Venezuela-Geschäftes" erst ex post so zu beurteilen. Die stillen Beteiligungen hätten positive Effekte auf die Bonität des Unternehmens (höherer Geldbestand und bessere Bindung der Mitarbeiter). Das außerordentliche Kündigungsrecht sei gesetzlich vorgesehen und könne daher nicht schädlich sein und auch…
…objektiven Merkmalen der Höhe nach bestimmt worden, im gegenständlichen Fall nicht nach der Höhe des gesamten Unternehmensgewinnes, sondern nach dem Bereich der Mitarbeiter erbrachten Leistungen. Nicht immer könne der gesamte Unternehmensgewinn eine objektive Größe für leistungsbezogene Zuwendungen darstellen. Das habe der Gesetzgeber auch bedacht und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Oktober 2014…
…und seine Versicherungen über die Versicherungspartner abwickelt; Beweis: Muster Dienstvertrag, Beilage ./A Zu diesem Zwecke bietet die ***1*** ***2*** ihren Mitarbeitern Arbeitgeberkredite zu Konditionen an, die gegenüber jenen für Kunden zur Anwendung kommenden Konditionen als begünstigt anzusehen sind. Diese Arbeitgeberkredite fallen daher unter den Begriff…
…werde deutlich, dass aufgrund der amtlichen Festlegung des maßgeblichen Zinssatzes durch den Bundesminister für Finanzen eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 21 EStG 1988 für Zinsvorteile aus Mitarbeiterrabatten ausgeschlossen sei. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1. Der Bf ist ASVG-Pensionist. Von…
…wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr Konto zu führen sei. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass die Mitarbeiter auch bei anderen Kreditinstituten zu gleichen oder sogar zu besseren Konditionen als beim Arbeitgeber ein Konto eröffnen könnten…
…Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben bei einer Bank stellte der Prüfer laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung bezüglich des Punktes „unentgeltliche Kontoführung“ fest, dass die MitarbeiterInnen der Bank jedwede bankeigene Konten kostenlos nutzen hätten können, ohne dabei ein Nutzungsentgelt zu bezahlen (Kontoführung…
…kostenlose Inanspruchnahme der Bankomatkarte und Kreditkarte usw.), welche die Bf. für die Nutzung bankeigener Konten durch Mitarbeiter gewährt hat, um einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis handelt. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfers und nahm die Bf. mit den angefochtenen Haftungs- und Abgabenbescheiden vom…
…er im Jahr 2024 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von seiner ehemaligen Arbeitgeberin bezogen. Die ***X-Bank*** habe in ihrem Lohnzettel Sparzinsen in Höhe von 7.970,43 € als "Mitarbeiterrabatt" einer Besteuerung unterzogen; diese seien jedoch bereits mit 25 % Kapitalertragsteuer versteuert worden und somit…
…Sie bringt zusammengefasst vor, einerseits sei der Freibetrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 in Höhe von 1.000,00 € für Mitarbeiterrabatte nicht berücksichtigt worden, weil dieser nach Ansicht der ***X-Bank*** Pensionisten wie der Bf. nicht zustehe. Diese Ansicht stehe aber…
…des Raumes befindet sich eine Überwachungsstation mit Monitoren. Um sich vor Infektionen zu schützen (zB ansteckende Blutkrankheiten wie Hepatitis C und B) tragen die MitarbeiterInnen Schutzkleidung. Nach dem Ankommen der Patienten ist es die Aufgabe des diplomierten Krankenpflegepersonals, Zugänge zum Katheder freizulegen und die Leitungen…
…3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schmöger Terpitz & Partner Rechtsanwälte, Hebelstraße 11, 78244 Gottmandingen, wegen der Verantwortlichkeit von Finanzvergehen der Verzollungsumgehung seiner Mitarbeiter nach § 36 Abs. 1 i.V.m. § 28a Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und …
…die zollamtliche Kontrolle abgewartet haben, nicht um Angestellte der ***Bf1***, sondern waren Mitarbeiter oder Subunternehmer der **Sped3** oder eines anderen Transportunternehmens. Damit ist zusammengefasst festzuhalten, dass die LKW-Fahrer entgegen ihnen erteilter Aufträge die Transporte nicht vereinbarungsgemäß zum Warenort bzw. zur Zollkontrolle befördert haben oder…
…jedoch kein Fixum. Zu jedem Projekt gebe es eine halb- bis stündliche Einschulung. Der Mitarbeiter gebe zu den jeweiligen Adressen ein Gesprächsergebnis ein. Der Projektleiter könne auf Grund der Adresslisten die Abrechnung kontrollieren. Eine Vertretungsmöglichkeit gebe es nur im Rahmen des Einsatzes aus dem Pool…
…ist auch nicht zu erkennen, dass die Mitarbeiter der Bf ein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko zu tragen hatten, zumal das Vorliegen eines ausgabenseitigen Unternehmerrisikos in der Beschwerde gar nicht behauptet wird und der einzige tatsächliche ins Gewicht fallende Kostenfaktor - nämlich die Gesprächsgebühren - von der Bf…
…nbsp; Auf Basis der eingesehenen Unterlagen wurden neben anderen Feststellungen, insbesondere Feststellungen getroffen, die die Beurteilung der Entgelte der "freien Mitarbeiter" als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betrafen. Die AP stellte fest, dass bei den als "freie Dienstverhältnisse" beurteilten Dienstverhältnissen die Merkmale der nichtselbständigen Arbeit gem. …
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung gestellt hatte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür anfallenden Abgaben. Das Finanzamt schloss sich der…
…den fristgerecht dagegen eingebrachten Beschwerden argumentierte der Bf., dass es sich bei den bewirteten Personen nicht um Geschäftsfreunde, sondern um Mitarbeiter handle, die von ihm anlässlich des von der WKO initiierten Businesslaufes sowie des Jahresabschlusses zum Essen eingeladen wurden. Daher sei dies kein Anwendungsfall des …