…weiterverrechnet werden kann – wie im gegenständlichen Verfahren an die Abonnenten, die im Streitzeitraum das Angebot der Beschwerdeführerin auf Abschluss eine Sonderabonnements angenommen haben und den Pauschalpreis bezahlt haben – muss die Mehrvorschreibung grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden es sei denn, diese Umsatzsteuer bezöge sich auf Betriebsausgaben…
…Bis zur Entscheidung über die Beschwerde beantragen wir gem. § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung hinsichtlich der Mehrvorschreibung in Höhe von € 1.000,00. Mit heutigem Datum wurde unsere Kanzlei ans Zustellbevollmächtigte hinterlegt und hoffen wir, dass künftige Korrespondenz vollständig zugestellt wird. Mit Beschwerdevorentscheidung…
…b. Mandantschaft stellen wir daher folgende Anträge: o Aufhebung der bekämpften Bescheide. o Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO hinsichtlich der Mehrvorschreibung für Umsatz- und Körperschaftsteuer 2007 und 2008, sowie der daraus abgeleiteten Mehrvorschreibung an Anspruchszinsen 2007 und 2008 iHV. € 56.503,96, lt…
…hier maßgeblichen Vorfrage, nämlich ob einem der beiden Fälle, oder beiden Fällen, die zu einer Mehrvorschreibung im neuen Sachbescheid führten, eine vorsätzliche Verkürzung von Erbschaftssteuer zugrunde lag, nicht in die Begründung des neuen Sachbescheides (auch nicht in die Begründung des Wiederaufnahmebescheides) aufgenommen hat, wäre das…
…Schlussbesprechungs-Niederschrift samt Beilagen sowie in der Stellungnahme des Prüfers vom 1. August 2013 erwähnten, außerhalb der EU ansässigen Leistungsempfänger mit den angefochtenen Bescheiden keine Mehrvorschreibungen an USt erfolgt sind. Laut Aktenlage gibt es folgende streitgegenständliche Leistungsempfänger: laut Pkt. 2.1 der Schlussbesprechungsniederschrift: Geschäftspartner21, Geschäftspartner22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 20.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.10.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2014 zu Recht…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Richterin MMag. Elisabeth Brunner, den Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Gertraud Lunzer als Senat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Manuel Friedrich Stabinger, Neugasteig…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Milorad M*****, *****Adresse*****, vom 15. 4. 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg , 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 4. 4. 2014, mit welchem Vorauszahlungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Oktober 2019 betreffend die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Umsatzsteuervorauszahlung für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Beschwerde vom 12. März 2013 Bf., gegen den Bescheid vom 7. Februar 2013 des Finanzamtes (damals) Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Umsatzsteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B*** vertreten durch tischler.perlet.Steuerber. GmbH&Co KG, 5026 Aigen, Mandlgasse 3 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christoph Kordik in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. April 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** DS ***1*** vom 30. März 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
Gerade eine Treuhandvereinbarung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das äußere Erscheinungsbild des im eigenen Namen auftretenden Treunehmers das Innenverhältnis zum Treugeber ganz verdeckt, kann nur dann als erwiesen angenommen werden, wenn der Abgabenbehörde zeitnah eine klare vertragliche Abmachung über den Umfang des Treuhandauftrages nachgewiesen wird…
Die stichprobenartige Überprüfung durch die Betriebsprüfung (anhand von Angaben der K OG) ergab daher eine - wenn auch geringfügige Differenz. Die Angaben "lt. K" ist im Arbeitsbogen nicht nachvollziehbar, weil in diesem lediglich Rechnungen der M Großhandel GmbH abgelegt sind (in der Buchhaltung als "N" verbucht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Berichterstatter gemäß § 272 Abs. 4 BAO im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des Stefan S*****, *****Adresse*****, vertreten durch LBG Wien Steuerberatung GmbH, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6, vom 22. 12. 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes…