…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist im gegenständlichen Beschwerdefall, ob der Bf der Pauschbetrag für die Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit) iSd § 35 EStG 1988 in Verbindung mit § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen (BGBl. Nr…
…anfallenden Mehrkosten könne von ihr nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, da hierfür Rechnungen für jeden Lebensmittelkauf, gewichtet nach dem stattgefundenen Verbrauch, mit den Preisen für salzbelastete Lebensmittel verglichen werden müsste. Somit werde der Pauschalbetrag für Krankendiätverpflegung namentlich für „Andere vom Arzt verordnete Diäten wegen…
…Gemäß § 2 Abs.1 VO sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Zöliakie 70 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Die Untersuchung der Bf. beim zuständigen Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen am 24.01.2012 hat eine Behinderung von 30% alleine aufgrund…
…Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro (Teilstrich 1) pro Kalendermonat zu berücksichtigen. … § 3…
…3*** ***2*** rechnerisch nur 10 Monate voll nachgekommen. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht daher auch nur für 10 Monate zu. Der pauschale Freibetrag wegen Krankendiätverpflegung wird nicht geändert, weil Sie trotz Ergänzungsersuchen keinen Nachweis erbracht haben, dass Ihnen ein Freibetrag in beantragter Höhe (€ 75,- statt €…
…zu kürzen." § 2 der VO zu §§ 34 und 35 EStG 1988, BGBl- 1996/303 idF BGBl II 2010/430 lautet: "Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit . 51 Euro - Magenkrankheit…
…Zustellungs- und in eine Speisenkomponente wird ersucht. Die Bf. legte eine von der Gemeinde vorgenommene Trennung in Zustellungs- und Speisenkomponente vor. • Benötigte die beschwerdeführende Partei im Jahr 2016 eine spezielle Ernährung bzw entstanden dadurch Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung? Eine Diätverpflegung sei auf Grund einer Gallenentnahme notwendig…
…des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung wie folgt getroffen: V.A) Diätverpflegung wegen Leber- und Gallenerkrankung bzw. Erkrankung des Verdauungssystems: Das Sozialministeriumservice wies erstmals in dem am 9. April 2018 erstellten Behindertenpass eine Krankendiätverpflegung wegen Leber- und Gallenerkrankung sowie Erkrankungen des Verdauungssystems (ohne rückwirkende Feststellung bzw…
…Verordnung Außergewöhnliche Belastungen). Gem. § 2 Abs. 1 Verordnung Außergewöhnliche Belastungen sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung in folgender Höhe pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen: Bei Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids: EUR 70,00…
…Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2 (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids……………………………………..70 Euro - Gallen-, Leber-…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Nach § 2 Abs. 1 der Verordnung sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei ua. Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 25% sind…
… 35 Abs. 5 EStG 1988 auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel der Behinderung geltend gemacht werden. Gemäß § 2 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Tuberkolose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70,00 € pro Kalendermonat…
…die Nierendiät ist schließlich Folgendes auszuführen: Gemäß § 2 Abs. 1 VO sind bei Nierenkrankheit als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten EUR 51,00 pro Kalendermonat (mithin EUR 612,00 jährlich) zu berücksichtigen. Nunmehr begehrt der Bf. nicht den Pauschalbetrag nach § 2 Abs…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen…
…auch der Pauschbetrag gemäß § 2 Abs. 1 dieser Verordnung für Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung bei Gallenkrankheit in Höhe von jährlich 612,00 € berücksichtigt. An der festgesetzten Einkommensteuer in Höhe einer Gutschrift von 110,00 € trat dadurch keine Änderung ein. In der Begründung führte das…
…nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. (...) § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei (...) - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit ….. 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. (...) § 4 Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen…
…Belastung vor. Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung seien bei Zuckerkrankheit als Pauschale in Höhe von 70 Euro monatlich zu berücksichtigen. Werden anstelle der Pauschbeträge die tatsächlichen Kosten geltend gemacht, wie im vorliegenden Fall, seien sämtliche Mehrkosten aufgrund Behinderung nachzuweisen. Allfällige Mehraufwendungen für Krankendiätverpflegung seien nur in tatsächlich…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids: 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit: 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit: 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen…