…gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Juli 2019, zu Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2018 zu Recht erkannt: I. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) dahingehend abgeändert, dass das Antragsdatum von "09.06.2019" auf "11…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. April 2019 gegen den Bescheid über den Antrag vom 06.03.2019 auf Mehrkindzuschlag für 2019 aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2018 des Finanzamtes vom 1. April 2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…1040 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 07.05.2018 betreffend Abweisung auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer hat auf Grundlage des von ihm erklärten Einkommens den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2008 beantragt. Diesen Antrag hat das Finanzamt nach Durchführung einer Außenprüfung und auf Grundlage des im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 9. September…
…Bfin., gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 23. Juli 2015, betreffend den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 „auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010“, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 6. Mai 2011, betreffend den Mehrkindzuschlag (für das Jahr 2011) „auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010“, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Juli 2011, mit dem der „Antrag vom 19.07.2011 auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006“ abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 29. November 2011 wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Mai 2023 betreffend Abweisung des Antrags vom 6. Februar 2023 auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, SV-Nr. Nr., zu Recht erkannt…
…2015 nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt. Mangels tatsächlichen Verzichts durch die Anspruchsberechtigte sowie des Umstandes des fehlenden gemeinsamen Haushaltes ab dem 14.09.2015 lagen die Voraussetzungen für die Gewährung des Mehrkindzuschlages durch den Beschwerdeführer nicht vor. Der Bescheid des Finanzamtes Graz Umgebung vom…
…Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 02.02.2017, betreffend Abweisung des Antrages vom 22.02.2016 auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 14.11.2013, betreffend Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 7. Dezember 2023 betreffend Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…von 1.297,08 €. Mit elektronisch eingebrachter Berufung, eingelangt beim Finanzamt am 29. März 2010, erhob die Vertreterin des Bf (Tochter M.) sowohl gegen den Einkommensteuerbescheid als auch gegen den Mehrkindzuschlagsbescheid für das Jahr 2004, ebenfalls vom 22. Februar 2010, das Rechtsmittel der Berufung…
…der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 05.07.2013, vertreten durch FA, mit dem der Antrag vom 26.11.2012 auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010 abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…L1 durch Ankreuzen den Mehrkindzuschlag für 2020 bzw für 2022 beantragt. Seine in den Jahren 2009, 2011, 2017 und 2022 geborenen Kinder leben bei seiner nicht berufstätigen Ehefrau in Polen. Im Streitzeitraum stand für den Beschwerdeführer der Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Der Mehrkindzuschlag wurde anlässlich der Arbeitnehmerveranlagungen…
…Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2018 In einer Beilage vom 18.08.2021 zur Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 vom 26.07.2021 und im Vorlageantrag vom 03.03.2022 bezüglich der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 führte der Bf gleichlautend aus "wie…
…befreit. Die Familienbeihilfe wird aufgrund der §§ 2 bis 8 und §§ 10 ff Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 gewährt. Der Mehrkindzuschlag wird gemäß §§ 9 bis 9c FLAG gewährt. Beide sind daher als Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 von der…
a) Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet eines Mitgliedstaats ausübt und die eine Arbeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausführt, unterliegt weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats, sofern die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit zwölf Monate nicht überschreitet; b) geht eine solche Arbeit…
…wird im Beschwerdeverfahren nicht mehr beantragt, folgende in der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenverlangung 2012 geltend gemachte Aufwendungen zu berücksichtigen: Alleinverdienerabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Geldspenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a., Geldspenden an Umweltorganisationen und Tierheime, Geldspenden an freiwillige Feuerwehren und…
…***Bf-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2022 betreffend Mehrkindzuschlag 2021 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** beschlossen: I. Die Parteien werden gemäß § 281a BAO formlos darüber verständigt, dass nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes ein Vorlageantrag nicht eingebracht…