Die steuerliche Vertretung gab mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 bekannt: Im Namen und im Auftrag unseres ... Mandanten lassen wir Ihnen folgende Auskünfte zukommen: 1. Die Gewinnermittlungen von 2013 (Betriebsbeginn) bis 2021 sind beigelegt. Die Positionen Diäten und Telefon sind Schätzwerte, die im Rahmen der…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
…tätigen Unternehmern erbrachten Betreuungsleistungen - die im Übrigen durchaus die gleichen Unternehmer gewesen sein können, die auch Bildungsleistungen erbracht haben - zunächst zwar auch als Eigenleistung qualifiziert, andererseits aber zu den Entgelten, die unter die Margenbesteuerung fallen, hinzurechnet. Dies stehe aber in Widerspruch zu § 23 UStG 1994…
…132 Abs. 1 lit. i MwStSyst-Richtlinie mit öffentlichen Einrichtungen gegeben sei. Darüber hinaus war zu beurteilen, inwieweit hier die Margenbesteuerung gemäß § 23 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung gelangt, als dass Reisevorleistungen bezogen und keine Eigenleistungen vorliegen. Zur Vorgeschichte dieses Falles wird auf das…
…Schloss Schönbrunn etc.) gehandelt, welche im Unterricht besprochen und im Anschluss gemeinsam besucht worden seien. ad Entgeltaufteilung/Margenbesteuerung: Vorab sei darauf hinzuweisen, dass dem Standort Wien im Jahre 2013 (gemäß Anlage zu Körperschaftsteuererklärung 2013) anteilige Kosten (aus der Zentrale in Deutschland) iHv EUR 18.443…
…die geprüfte Gesellschaft nahezu ausschließlich die Bestimmung des § 24 UStG (Differenzbesteuerung) an. Diese Art der Margenbesteuerung sei jedoch nur dann zulässig, wenn bereits das liefernde slowakische Unternehmen seinerseits nach den Bestimmungen der Differenzbesteuerung diesen Wagen erworben habe. Trotz Aufforderung an den Bevollmächtigten der Gesellschafterin der…
…Jahre 2009 bis 2011 erfolgte eine Außenprüfung, für 1-11/2012 UVZ erfolgte ein Nachschau. U.a. wurden folgende steuerliche Feststellungen (betreffend die Reiseleistungen) getroffen: "Tz. Margenbesteuerung § 23 UStG Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen. …
…Lehrziel hinsichtlich Inhalt und Umfang nicht mit öffentlichen Schulen verglichen werden kann. Da im vorliegenden Fall diese Deutschkurse in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Eigenleistung erbracht werden, schließt diese Qualifikation als Eigenleistungen eine Margenbesteuerung nach § 23 UStG 1994 für die Unterrichtsleistungen aus (vgl…
…die Reisevorleistungen aufwendet. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. (8) Der Unternehmer hat in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Sonderregelung für Reisebüros angewendet wurde, beispielsweise durch die Angabe "Reiseleistungen/Sonderregelung" oder "Margenbesteuerung." Abweichend von § 12 Abs. 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm…
…Artikel 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/ EWG ergangen, der eine Sonderregelung für die Umsätze der Reisebüros enthält. Es handelt sich daher um ein Erkenntnis im Anwendungsbereich der Margenbesteuerung. ……… Der EuGH urteilte, dass ein Reisebüro die auf den Marktwert gestützte Methode nicht…
…stellt eine Sondernorm dar, die eben darauf gerichtet ist, die Besteuerung von Reiseleistungen gegenüber Endverbrauchern zu vereinfachen (Besteuerung am Unternehmensort, Margenbesteuerung). Nicht unerwähnt sollte jedoch bleiben, dass sie eine Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung von Einzelleistungen darstellt und zu Fehlschlüssen verleiten könnte, indem vorschnell verschiedene…
…entstünden, soweit diese Reisevorleistungen dem Reisenden unmittelbar zu Gute käme. Reiseleistungen seien nach dem Regime der Margenbesteuerung zu beurteilen. Für das Besteuerungsrecht im umsatzsteuerlichen Sinne sei der Ort maßgebend, an dem das Reisebüro den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung (Betriebsstätte) habe. Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dr. Josef E*****, *****Adresse_Bf*****, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, 7400…
(1) Im Fall der Cibo Participation (Urteil des EuGH vom 27.9.2001, C-16/00, Rs „Cibo Partizipation SA“ = Holding, die Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält) wurde ein Vorsteuerabzug nicht anerkannt, der von der Klägerin für von Dritten in Rechnung gestellte Dienstleistungen im Zusammenhang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende, Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M., die Richterin Mag. Dr. Simone Huber, BA sowie die fachkundige Laienrichterin Edeltraud Müller-Kögler und den fachkundigen Laienrichter Mag Markus Fischer in der Beschwerdesache des Gruppenmitglieds ***Bf1***, ***Bf1-Adr…
3. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat; 4. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinn des Artikels 214, unter der der Erwerber oder Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde ***4*** ***13***-***6*** und ***1*** ***6*** Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, ***7***, ***8***, vertreten durch ACCURATA Steuerberatungs GmbH & Co KG, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 62, vom 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2020 betreffend…