…von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer…
…1998, 1 Ob 406/97f). Bei der Globalzession werden sofort künftige Forderungen abgetreten. Beim Mantelzessionsvertrag werden hingegen zunächst keine künftigen Forderungen abgetreten, sondern es wird nur die Verpflichtung übernommen, künftig solche künftig entstehenden aber schon genau beschriebenen Forderungen abzutreten (siehe OGH 29.9.1998, 1…
…ATS 150.400,33 zu Rechnung Nr. EXb und ATS 244.817,30 zu Rechnung Nr. EXc im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist, geht daraus nicht hervor (Empfängerfeld nicht ausgefüllt…
…Der Abtretungsanzeige ist eine Kopie der Abtretungserklärung vom 17.07.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 273.109,74 zu Rechnung EX vom 08.07.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom ... (Datum der Annahme nicht ausgefüllt) abgetreten…
…Kopie der Abtretungserklärung vom 13.05.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX vom 03.05.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist…
…vom 13. Mai 1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner Zollamt Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX 15 vom 3. Mai 1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20. April 1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist, geht daraus…
…unmöglich macht. Der Umstand, dass ein Mantelzessionsvertrag zum Zeitpunkt der Geschäftsführerbestellung bereits abgeschlossen war und die Bank mangels anderer Sicherheiten auch nicht bereit gewesen wäre, einer Änderung dieses Vertrages zuzustimmen, ist allein daher kein das Verschulden des Beschwerdeführers ausschließender Grund. Im Beschwerdefall hat der Beschwerdeführer…
…ist nicht berechtigt, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu Abgabenschuldigkeiten privilegiert zu behandeln (VwGH vom 16. Dezember 1998, 98/13/0203). Im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere Abgabengläubiger - benachteiligt werden, ist eine…
…ist nicht berechtigt, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu Abgabenschuldigkeiten privilegiert zu behandeln (VwGH vom 16. Dezember 1998, 98/13/0203). Im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere Abgabengläubiger - benachteiligt werden, ist eine…
…bereits aufgrund eines mit der Volksbank NÖ AG abgeschlossenen Mantelzessionsvertrages erfolgt sei, wodurch alle Zahlungen der Schuldner direkt an die Hausbank geleistet und damit in erster Linie die Forderungen der Hausbank befriedigt würden. Im Abschluss eines globalen Mantelzessionsvertrages liege eine dem Haftungsschuldner vorwerfbare schuldhafte Pflichtverletzung…
…Bank zustimmte und sich so freiwillig der Dispositionsmöglichkeiten über liquide Mittel begab. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass ein Mantelzessionsvertrag gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, weil eine Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgung durch Abtretung von Forderungen begünstigt (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128)…
…signifikanten Änderung der Höhe der Verbindlichkeiten auszugehen, weshalb die Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht des Bf. nicht überspannt werden sollte. Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine…
…aufgrund der von diesem zitierten VwGH-Rechtsprechung, vom Abschluss eines Mantelzessionsvertrages ausgehe, sodass diese Rechtsprechung auf den gegenständlichen Fall – da der Abschluss eines Factoringvertrages vorliege – nicht anwendbar ist. Auf die dazu gemachten ausführlichen Ausführungen wird verwiesen. Es wurde daher die ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt…
…den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zum oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" von diversen Unternehmen der Gruppe unterfertigt ist, nicht jedoch von der GmbH1 . Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…Sicherungsabrede bestand laut den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zu dem oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" gar nicht von der GmbH1 unterfertigt worden ist. Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zum oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" von diversen Unternehmen der Gruppe unterfertigt ist, nicht jedoch von der GmbH1 . Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…der einzelnen Firmen. Dem vorliegenden Erstattungsdossier ist weder e ine Abtretungserklärung der GmbH2 oder der GmbH1 noch ein Mantelzessionsvertrag angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH3 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995 vorgelegt…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 B-VG). Den im gegenständlichen Beschwerdeverfahren zu lösenden Rechtsfragen lag bereits umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zugrunde (zum Mantelzessionsvertrag siehe zB VwGH 29.01.2015, 2011/16/0136; zur Übernahme der Geschäftsführerfunktion trotz Einschränkung der…
…mit der im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 ua die Forderungen zu den Fakturen EXa und EXb abgetreten werden. An wen sich diese Erklärung richtet, ist nicht ersichtlich (Adressfeld nicht ausgefüllt). Eine Abtretungserklärung zu Faktura EXc oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…