…3 EStG zu werten, auch wenn diese auf Grund einer kürzeren Förderungsdauer nur auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben worden seien. Das Gebäude hat eine Nutzfläche von rund 368 m2 und sei auf Grund der Vollanwendung des MRG zum Richtwert fremdüblich vermietet. Die Marktmiete wäre bei…
…Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. […]" sei nach Ansicht der Beschwerdeführerin abzuleiten, dass Einkünfte aus Liegenschaften die im Vollanwendungsbereich des MRG stehen nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iSd § 28 EStG 1988 wären, da hier als zusätzliches…
…ohne Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und/oder der Bedürftigkeit des Mieters, auferlegt werden, in Höhe von € 2,50,- je Quadratmeter und Monat an vermieteter Nutzfläche im Vollanwendungsbereich des MRG, gewährt wird, wobei bei diesen Beträgen zwar kein Geldfluss stattfindet jedoch sehr wohl der Gewinn…
…***3*** Ort, ein dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegendes und fünf Wohnungen mit einer Gesamtnutzungsfläche von 367,83 m2 umfassendes Gebäude, das in diesem Jahr von den beiden Genannten im Erbrechtsweg erworben wurde. Da sich das in Rede stehende Gebäude nach dessen Übernahme durch die Bf…
Ausgabenseitig ist in der zu erstellenden Prognoserechnung, soweit dies die sonstigen Aufwendungen, die Zinsen sowie die AfA für das in Rede stehende Gebäude betrifft, wiederum von den o.e. valorisierten Gesamtüberschussrechungen auszugehen. Hinsichtlich der die gegenständlichen Küchen- und Möbeleinbauten betreffenden AfA sind Anschaffungskosten iHv Euro…
…Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt gründet auf die Eingaben der Bf., den vorliegenden Akt sowie die Einsichtnahme des Bundesfinanzgerichtes in den elektronischen Veranlagungsakt. Dass die Liegenschaften ***1*** und ***2*** in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen, hat die Bf. in nachvollziehbarer Weise in ihren Ausführungen dargestellt. Das…
…Richter die Rechtsansicht teilen, der gemäß das Gebäude aufgrund des an oberer Stelle erwähnten Bescheides der BH X vom 28.07.1937 bereits seit nämlichem Zeitpunkt über ein Wohnzwecken dienendes Dachgeschoss verfügt hat und demzufolge dieses dem Vollanwendungsbereich des § 1 MRG unterliegt. Ausgehend von dieser…
…von der Bf. in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführte Zu- und Umbau erfolgte ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel. Die Behörde ging davon aus, dass das Mietobjekt nicht dem Vollanwendungsbereich des MRG (insbesondere der Mietzinsbindung) unterliegt, da der Zubau aufgrund einer nach dem 30. September 2006…
…ob bei einem Zubau i.S.d. § 1 Abs. 4 Z 2a MRG vom Überwiegensgrundsatz auszugehen ist und das vermietete Objekt damit und inwieweit dem Vollanwendungsbereich des MRG (mit Rückwirkung auf Ertragsteuern) unterliegt, keine Rechtsprechung des VwGH vorliegt, war eine ordentliche Revision zuzulassen.  …
…dass hier keine Enteignung stattfindet bei welcher die enteigneten Rechte dem Staat anheimfallen, sondern diese direkt an den stark eingeschränkten Kreis der Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG. Durch die Ungleichbehandlung und Schaffung von 3 Liegenschaftseigentums- wie auch daraus resultierende Mieterklassen kommt es zu einer exorbitanten…
…Die Mietwohnungen in dem vor dem 9.5.1945 errichteten Gebäude gelten daher als Altbauten im Sinne des MRG und unterliegen dem Vollanwendungsbereich des MRG. Es gelten daher die Mietzinsobergrenzen des MRG (Richtwert-Mietzins). Einziger Streitpunkt ist die Ermittlung des gemeinen Wertes der hingegebenen Grundstücke…
…Die Mietwohnungen in dem vor dem 9.5.1945 errichteten Gebäude gelten daher als Altbauten im Sinne des MRG und unterliegen dem Vollanwendungsbereich des MRG. Es gelten daher die Mietzinsobergrenzen des MRG (Richtwert-Mietzins). Einziger Streitpunkt ist die Ermittlung des gemeinen Wertes der hingegebenen Grundstücke…
…30 Abs. 2 MRG aus. Die Klarstellung wurde nur deswegen getroffen, um eine exzessive Interpretation zu verhindern, wonach die Anwendbarkeit des MRG durch den Verweis als generell vereinbart gilt. Insbesondere haben die Parteien somit festgehalten, dass die sonstigen im Vollanwendungsbereich des MRG anwendbaren Bestimmungen, etwa…
…aufbürden. Die Leistungspflicht könne nicht als Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstandes verstanden werden. Sie gelte eben auch ohne Erwähnung im Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG für alle Bestandnehmer automatisch. Gleiches gelte für die Verpflichtung des Mieters zur Wartung der Gaskombitherme. 1.4.3. Installation…
…1955 vorgenommene Kürzung in Höhe von 40%. Da das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude im Jahr x2**** errichtet worden war, unterliege jede Vermietung dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die normierten gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen kämen für alle Mietobjekte zur Anwendung. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren…
…1955 vorgenommene Kürzung in Höhe von 30%. Da das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude im Jahr x2**** errichtet worden war, unterliege jede Vermietung dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die normierten gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen kämen für alle Mietobjekte zur Anwendung. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren…
…in Höhe von 30%. Da das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude im Jahr x2**** und das Hofgebäude im Jahr x3**** errichtet worden war, unterliege jede Vermietung dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die normierten gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen kämen für alle Mietobjekte zur Anwendung. Richtigerweise betrage das Ausmaß der…
…Kürzung in Höhe von 30%. Da das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude im Jahr x2**** und der Dachgeschossausbau im Jahr 2003 errichtet wurden, unterliege jede Vermietung dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die normierten gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen kämen für alle Mietobjekte zur Anwendung. Der Anteil der von der…
…Finanzamt keine anderen Gründe oder Möglichkeiten, die es dem Beschwerdeführer erlaubt hätten, das Mietverhältnis mit der Tochter unter Wahrung der mietrechtlichen Beschränkungen betreffend die Kündigung von unter den Vollanwendungsbereich des MRG fallenden Bestandverhältnisse durch den Vermieter aufzukündigen bzw. den Mietzins anzuheben, aufgezeigt. In Bezug auf…
…UStG5 § 2 Tz 59/1 mwN). Wie festgestellt, unterliegt das gegenständliche Mietobjekt dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Der vom Beschwerdeführer verrechnete, nach § 15a iVm § 16 MRG höchstmögliche Mietzins, der auch regelmäßig bezahlt wurde, ist daher jedenfalls angemessen. Die Vermietung der Büroräumlichkeiten und des Lagers ist gemäß…