…und W.) über eine Liquiditätsreserve zur Rückführung der Kredite verfügte. Ansonsten übte Herr B. ab 1992 keine andere Grundstückshandelstätigkeit mehr aus. Er konzentrierte sich auf die Entwicklung und Vermietung (Verwaltung) der beiden Großprojekte X. und Y.. Die Motive für die langfristige Vermietungstätigkeit und die Beschränkung…
…ab Jänner 2014 vorlag; Details zum Posten "Instandhaltung Geräte und Einrichtung" aus dem Jahr 2016; ob ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 69 Abs 1 IO vorgenommen wurde; wie die Fortbestehungsprognose zur Prüfung der Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesehen hat; ob kurzfristig…
…ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 1, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Liquiditätsreserve. Dies gilt sinngemäß auch für Zentralinstitute, die gemäß § 30c von der Einhaltung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis freigestellt wurden." In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118…
…Mitgliedstaat eine Liquiditätsreserve im Ausmaß von 10 vH der Spareinlagen und 20 vH der sonstigen Euro-Einlagen, höchstens jedoch 14 vH der gesamten Euro-Einlagen zu halten. 2. Rechtsansicht der belangten Behörde 2.1. Die belangte Behörde lässt die Verminderung der Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe…
…ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 1, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Liquiditätsreserve. Dies gilt sinngemäß auch für Zentralinstitute, die gemäß § 30c von der Einhaltung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis freigestellt wurden." In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118…
…ein weiteres Mal aufgrund der Liquiditätsreserve beim Zentralinstitut), während nicht-gedeckte Einlagen bei Aktienbanken bloß einmal der Stabilitätsabgabe unterliegen. Für beide Differenzierungen der Kreditinstitute lässt sich keine sachliche Rechtfertigung finden: in beiden Fällen sind Kreditinstitute dezentraler Sektoren gegenüber Aktienbanken benachteiligt. Die Benachteiligung gegenüber Aktienbanken bestünde…
…namentlich die Verpflichtung gegenüber dem Zentralinstitut, bei diesem eine Liquiditätsreserve in einem bestimmten Ausmaß zu halten. Der Gesetzgeber hat für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe auf bereits vorliegende Daten aus der Vergangenheit abgestellt, damit sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand in Grenzen hält und keine Gestaltungsmöglichkeiten…
…ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 1, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Liquiditätsreserve. Dies gilt sinngemäß auch für Zentralinstitute, die gemäß § 30c von der Einhaltung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis freigestellt wurden." 23 In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Bundesgesetz BGBl. I Nr…
…2 Z 3a StabAbgG verwehrt, käme es nicht nur zu einer nicht gerechtfertigten Doppelbesteuerung der Liquiditätsreserve. Es würden auch jene Abzugsposten in die Besteuerung einbezogen, für die der Gesetzgeber eine gänzliche und endgültige Entlastung von der Stabilitätsabgabe vorgesehen hat. Dies betrifft vornehmlich gezeichnetes Kapital und…
…Zentralinstitut oder bei einem anderen vertraglich oder statutarisch festgelegten Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat eine Liquiditätsreserve im Ausmaß von 10 % der Spareinlagen und 20 % der sonstigen Euro-Einlagen, höchstens jedoch 14 % der gesamten Euro-Einlagen zu halten. § 27a BWG gilt ausschließlich für dezentrale Sektoren…
…der K2.GmbH und der K1.GmbH jeweils eine Sale and Lease Back-Finanzierung und wies deren Geschäftsführer G an, die Finanzmittel als Liquiditätsreserve zu verwenden (für den Fall, dass die zu diesem Zeitpunkt laufenden Finanzierungsgespräche der Gesellschaften mit der Bank2 nicht positiv abgeschlossen werden). …
…um die beim Zentralinstitut gehaltene Liquiditätsreserve gemäß § 27a BWG vermindert. Das Finanzamt Österreich veranlagte die Stabilitätsabgabe im Bescheid über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe für das Jahr 2024 (mit Ausfertigungsdatum 18. Februar 2025) antrags- und erklärungsgemäß (dh. ohne Abzug einer Liquiditätsreserve in Höhe von Betrag €…
…durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 1. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 12. März 2025 betreffend Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…laufenden Beschwerdeverfahren und die uns bekannte Rechtsmeinung des Finanzamtes für Großbetriebe bei Berechnung der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 StabAbgG die Kürzungsbestimmung des 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG nicht angewendet. Die Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe 2024 wurde nicht um die von uns beim Zentralinstitut gehaltene Liquiditätsreserve gemäß …
…Wagramer Straße 19, IZD-Tower (Postfach 89), 1220 Wien, über die Beschwerde vom 8. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien, vom 4. April 2025 betreffend die Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2024 (Steuernummer xxx) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…Straße 19, IZD-Tower (Postfach 89), 1220 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien, vom 20.11.2023 betreffend die Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2017 bis 2022 (Steuernummer xxx) zu Recht erkannt: I. Die…
…Wagramer Straße 19, IZD-Tower (Postfach 89), 1220 Wien, über die Beschwerde vom 5. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien, vom 28.02.2024 betreffend die Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2023 (Steuernummer xxx) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…Zentralinstitut gehaltene Liquiditätsreserve (191.184.572,37 EUR) von der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe nicht abgezogen und damit der obgenannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.11.2024, Ro 2024/13/0019) entsprochen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28. März 2025 wurde die Stabilitätsabgabe für das Jahr…
…Straße 19, 1220 Wien, Steuernummer ***BF1StNr11***, über die Beschwerde vom 5. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 28. Februar 2024 über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 20. Dezember 2022 über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2017 bis 2020 bzw vom 20. November 2023 über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2021 und 2022 zu Recht erkannt: I…