…§ 4 ff EStG iVm § 7 KStG ermittelten Betriebsvermögens am Schluss des Liquidationszeitraumes für den Betriebsvermögensvergleich das zur Verteilung kommende Vermögen tritt. Dieses ist offenbar nicht mit dem Betriebsvermögen in der Liquidationsschlussbilanz ident, da der Gesetzgeber sonst das Abwicklungs-Endvermögen wie das Abwicklungs-Anfangsvermögen definiert hätte…
…weil die oben angeführten Teilwertabschreibungen des Beteiligungsansatzes an der BA in Höhe von insgesamt € 112.678.324,82 vor Beginn des Liquidationszeitraumes und die weitere Teilwertabschreibung in Höhe von € 26.873.928,20 im Jahr 2020 vor Ende der Liquidation der BA vorgenommen…
…N.). Da sich § 26c Z 2 KStG bei der Ausnahmeregelung zur Einkommensaufteilung ausdrücklich auf abweichende Wirtschaftsjahre beziehe und sich auch aus den Gesetzesmaterialien keine Anhaltspunkte für eine sinngemäße Anwendung auch für Liquidationszeiträume ergäben, bliebe für eine Ausdehnung dieser Regelung auf den Liquidationsgewinn kein Raum. Aufgrund…
…Dezember 2017 tatsächlich um die der Bf. bereits bekannte deutsche Übersetzung der ***10*** Steuerklärung 2017 der ***71*** handle. Wie auch in Österreich sei bei der Liquidation einer Kapitalgesellschaft am Ende des Liquidationszeitraumes eine Steuererklärung abzugeben, welche eine Liquidationsschlussbilanz enthalte. Bei den in der Steuerklärung 2017…
…ein solches im gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Der VwGH versage in seinem Erkenntnis vom 4.9.2019, Ro 2017/13/0009 eine Ergebniszurechnung nach der Systematik der Gruppenbesteuerung bereits für den Liquidationszeitraum (beginnend mit der Liquidationseröffnung). Damit sei klargestellt, dass der Eintritt des Gruppenmitglieds in…
…Kapitalertragsteuer gegenüber dem Bf. wurde während des Liquidationszeitraumes am 18.7.2013 festgesetzt. Aufgrund der Gefährdung der Einbringung bei der ***1*** wurde im Rahmen des Ermessens die Kapitalertragsteuer direkt dem Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben. Es kann dem Finanzamt nicht entgegengetreten werden, wenn für die Ermessensübung…
…zu kontaktieren, da unsere Mandantin die Liquidation der GmbH in naher Zukunft abschließen möchte.". Die Betriebsprüfung setzte somit den Beginn des Besteuerungszeitraumes mit 01.01.2013 und stellte diese in der Folge die Jahre 2013 bis 2015 einheitlich als Liquidationszeitraum fest. Folgende Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen…
…z.B. Schneider in Achatz/Kirchmayr, KStG § 19 Tz 140). Es kann dahingestellt bleiben, ob - wie dies in der Beschwerde vertreten wird - auch während des Liquidationszeitraumes die Wirtschaftsjahre formal weiterlaufen (vgl. dazu z.B. Lachmayer in Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger/Vock, KStG-Kommentar, Wien 2014…
…gebildeten Unternehmensgruppe. Sie meldete am 18.11.2008 Konkurs an, wurde am 10.11.2010 amtswegig gelöscht und schied dadurch aus der Gruppe aus. Im die Jahre 2008 bis 2010 umfassenden Liquidationszeitraum gemäß § 19 Abs 3 KStG 1988 erklärte die Bf einen Verlust, der ua…
…in die Konkursmasse überführt, so kann die Haftung des Bf. auch in Ansehung des Liquidationszeitraumes nicht auf den Vorwurf einer Verletzung des Gebotes der Gleichbehandlung des Abgabengläubigers im Verhältnis zu anderen Gläubigern gestützt werden (VwGH 21.1.2004, 202/13/0218). 10. Da nach Ansicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache K., Wien, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hanson Steuerberatungs KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 17. August 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Bf.-Adr.***, vertreten durch die eccontis steuerberatung gmbh, Karl-Leitl-Straße 1, 4048 Puchenau, über die Beschwerde vom 21.12.2022 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Österreich vom 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
Die Parteien haben im Zeitpunkt der Abfassung der Punktation bereits rechtsgeschäftlichen Bindungswillen, dh sie wollen bereits mit Abfassung der Punktation und nicht erst mit der zukünftigen Errichtung der förmlichen Urkunde gebunden sein. Die Punktation ist also unmittelbar verbindlich und gewährt - im Unterschied zum Vorvertrag - einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Anton Winkler, Ditscheinergasse 2 Tür 4, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 8. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch THOMASER & ROTH Steuerb GmbH & Co KG, Beckmanngasse 6, 1140 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 09.07.2018, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…