…April 2008 mit EUR 230.267,88 angeführt. Auch das Liquidationsvorab in § 4 des Vertrages wurde unter Berücksichtigung des Betrages von EUR 230.267,88 angesetzt und entspricht exakt dem vom Prüfer ermittelten Wert der Summe aus Wert der Sacheinlage und negativem Eigenkapital lt Bilanz…
…GmbH den Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung im Jahr 2013, sodass der Aufwand bei der Bf zu neutralisieren und wie eine Ausschüttung an den Gesellschafter zu behandeln war (Liquidationsvorab). Für die Ausschüttung an die B 1 GmbH, die mit weniger als einem Zehntel am Stammkapital der…
…der Auflösung beginne und mit Abschluss der Liquidation (Liquidationsschlussbilanz) ende. Während dem Liquidationszeitraum erzielte und als unternehmensrechtliche Ausschüttung ausbezahlte Gewinne seien steuerrechtlich als Vorauszahlung auf den vom Gesellschafter erwirtschafteten Liquidationsgewinn bzw als positiver Liquidationsvorab anzusehen. Dies müsse umgekehrt auch für negative Ergebnisse aus Liquidationen gelten…
…88 | Negatives Eigenkapital lt. Bilanz zum 31.7.2007 | -87.815,45 | daher stille Reserven | 318.083,33 Dieser Betrag ist gleichzeitig als Liquidationsvorab vereinbart. Dieser Wert wurde zwar nicht in Form eines Gutachtens vom Steuerberater ermittelt, aber nach ähnlichen Gesichtspunkten…
…der Beschwerdeführerin verwies darauf, dass es sich dabei um einen Betrag vor Unternehmerlohn und Steuer handle. Das Finanzamt erklärte, nach Standpunkt des Finanzamtes sei der im Zusammenschlussvertrag als Liquidationsvorab vereinbarte Betrag maßgeblich. Das Gutachten des Sachverständigen G**** sei erst nachträglich erstellt worden. Über die…
…brachte aber ohne weitere Judikatur- bzw. Literaturhinweise vor, Liquidationsvorabs gehörten jedenfalls im Jahr des Zuflusses (hier 2014) zu den Erträgnissen der Mutter-GmbH. Hier sei das Risiko der vorzeitigen Realisation bei der 99% beherrschenden Mutter GmbH, welche die Konten der Tochter GmbH schon im Laufe…
…Versilberung der Aktiven, Eintreibung der Forderungen und Tilgung aller Schulden ist; während des Liquidationszeitraumes an die Gesellschaften ausbezahlte Liquidationsvorabs wären daher hinzuzurechnen (KStG-Kommentar [1996] § 19 Anm 8). Quantschnigg/Schellmann/Werilly sahen im Abwicklungs-Endvermögen die Summe der zur Verteilung gelangenden Vermögenswerte, bestehend aus Geld…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag .... entspricht der Mittleren Genussscheinkapitalbindung dividiert durch die Summe aus der Mittleren Genussscheinkapitalbindung und der Mittleren Aktionärskapitalbindung. (13) Der Substanzwertsteigerungsanteil ....errechnet sich aus dem Restbetrag multipliziert mit dem.... Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag..... (5) Eine allfällige Gesellschaftsteuer in Zusammenhang mit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Um aber überhaupt Investoren für diese Hochrisikobranche (Mining von Kryptowährungen) im Jahr 2017 erreichen und gewinnen zu können, ist bei einer kick-off-Veranstaltung im ***18*** 2017 und im Kapitalmarktprospekt, das der Begebung der Genussrechte zugrunde gelegen ist, damit geworben worden, dass den Investoren je…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Denk & Fuhrmann Rechtsanwälte OG, Grinzinger Straße 70/7, 1190 Wien, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***31***, ***30***, über die Beschwerde vom 27. September 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. August 2019 betreffend Haftung gemäß §§ 9 iVm…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N.AG, zuletzt CH-Adr.Bf., zuletzt vertreten durch StB 2, Adr.StB 2, und Kanzlei StB 3, Adr.StB 3, betreffend Beschwerde vom 14. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch THOMASER & ROTH Steuerb GmbH & Co KG, Beckmanngasse 6, 1140 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 09.07.2018, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
4. Sollten Anfangs- und Endbestand an verfügbaren Geldmitteln sowie Geldbewegungen und Privataufwendungen laut Finanzamtstabelle von der Bf nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, geht das Gericht von der Neutralität dieser Daten über den Beschwerdezeitraum sowie von einem von der Bf zu belegenden Finanzierungserfordernis von 3.266…