…der Vertragsurkunde - klar erkennbaren Zusammenhanges kann es auch keinen Unterschied machen, ob die Übertragung der Liegenschaftshälfte innerhalb der Frist von einem Jahr oder von etwa eineinhalb Jahren - nach Auflösung der Lebensgemeinschaft - erfolgt ist. Die EB sehen für die Begünstigung oder deren Wegfall auch keine bestimmte…
…zu § 1 mit einer Vielzahl an hg. Judikatur). Daran ändert gegenständlich auch nichts der Umstand, dass – wie eingewendet – der Austausch der Liegenschaftshälften innerhalb derselben wirtschaftlichen Einheit stattfindet, da nach § 2 Abs. 3 GrEStG auch Teile eines Grundstückes als ein Grundstück behandelt werden und es sohin…
…aus den in der Beschwerde vom 26.2.2015 genannten Gründen davon ausgegangen, dass ein sogenannter Globalvergleich vorliegt und die Grunderwerbsteuer demgemäß - mangels Bestimmbarkeit der Gegenleistung – vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaftshälfte zu bemessen ist. In eventu wird ausgeführt wie folgt: Als Gegenleistung und damit als…
…aus den in der Beschwerde vom 26.2.2015 genannten Gründen davon ausgegangen, dass ein sogenannter Globalvergleich vorliegt und die Grunderwerbsteuer demgemäß - mangels Bestimmbarkeit der Gegenleistung – vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaftshälfte zu bemessen ist. In eventu wird ausgeführt wie folgt: Als Gegenleistung und damit als…
…abgelehnt. Die Käuferin sollte die beiden Wohnungen auf ihre eigenen Kosten bestandfrei machen. Dass diese durchaus legale Gestaltungsmöglichkeit (nämlich: Die Käuferin verhandelt nach dem Kauf der Liegenschaftshälfte direkt mit den Mietern und siedelt diese auf ihre eigenen Kosten aus) mit einer geringeren Grunderwerbsteuer verbunden ist…
…nicht bereit gewesen, der OG seine Liegenschaftshälfte gegen die Bezahlung eines Betrages von € 800.000,00 zu verkaufen. Die OG verpflichtete sich zusätzlich € 140.000,00 und € 120.000,00 tituliert als "Investionsablöse" zu leisten und wurden die sog "Vereinbarungen über die…
…Gütergemeinschaft abschließt, der andere Ehepartner an diesem Erwerbsvorgang beteiligt wäre und gegenüber dem Verkäufer einen unmittelbaren Anspruch auf Übereignung hätte. Vielmehr leitet die am Kaufvertrag nicht beteiligte Bf. ihren Anspruch auf Übertragung der Liegenschaftshälfte aus dem mit ihrem Ehegatten abgeschlossenen Ehepakt ab (vgl. Sämann, Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***und Mitbesitzer, vertreten durch Rudolf Stark, Steuerberater, Taborstraße 10, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Jänner 2014 betreffend Feststellung…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wie folgt abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird festgesetzt mit 2% des Wertes der Liegenschaftshälfte in Höhe von € 5.341,44 somit mit einem Betrag von € 106,83. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Die Grunderwerbsteuer für diesen Erwerbsvorgang wurde von Notar am 08.05.2014 selbstberechnet. Als Bemessungsgrundlage wurde der dreifache Einheitswert der Liegenschaftshälfte herangezogen. Im Zuge der Überprüfung der Selbstberechnung wurde nach Erhebungen betreffend den Grund für die Leistung der vereinbarten Ausgleichszahlung mit Bescheid vom 08.09…
…ErfNr***, StNr.*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie Folgt: Die Grunderwerbsteuer wird festgesetzt mit 2% des Wertes der Liegenschaftshälfte in Höhe von € 65.550,00, somit mit einem Betrag von € 1.311…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt und Verfahrensgang Mit Amtsbestätigung vom ***4*** erwarb Frau ***5*** das Eigentum an den Liegenschaftshälften ***6***. Mit Bescheid vom 04.04.2023 wurde die Grunderwerbsteuer mit dem Stufentarif in Höhe von 12.257,99 Euro festgesetzt…
…205 m 2 bzw. 47.053 m 2 . Mit der als Tauschvertrag bezeichneten und notariell beglaubigten Urkunde vom 24.10.2014 wurden diese Liegenschaftshälften an diesen Grundstücken vom Bf und seiner Ehegattin der X GmbH (in der Folge X-GmbH) übergeben. Im Gegenzug erhielten der…
…VwGH 18.12.1997, 96/16/0143). Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode dem Bundesfinanzgericht im Allgemeinen frei. Das Bundesfinanzgericht schätzte den Verkehrswert der Liegenschaftshälfte mit dem zehnfachen Einheitswert (vgl. BFG 24.4.2018, RV/7100003/2010). Der Verkehrswert des…
…verstorbenen Mutter des Beschwerdeführers abhandelnden Notar, hat der Beschwerdeführer erklärt, dass diese Liegenschaftshälfte seiner Mutter bereits zu Lebzeiten schenkungsweise an ihn übergeben worden und lediglich die grundbücherliche Durchführung unterlassen worden sei. Es war dem Beschwerdeführer im weiteren Verfahren jedoch nicht möglich, einen diesbezüglichen Schenkungsvertrag vorzulegen.…
…von Unterlagen zum Beweis dafür, dass er an der veräußerten Liegenschaftshälfte seinen Hauptwohnsitz gehabt hat. Vorhaltsbeantwortung: In der Vorhaltsbeantwortung wurden folgende Unterlagen vorgelegt: Die Niederschrift über die Verlassabhandlung vom 13.02.2015 nach der am 20.03.2012 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Darin wird der Beschwerdeführer…
…weil der Wert der im Jahr 2008 übertragenen Liegenschaftshälfte jedenfalls mindestens 10.000.000,00 ATS (726.728,00 €) und höchstens 40.000.000,00 ATS (2.906.913,00 €) betrug. Der Mindestwert könne schon aufgrund der Anschaffungskosten der unsanierten Liegenschaft im Jahr…
…der M-GmbH, FN-m, (in der Folge kurz: M-GmbH) als Verkäuferin, einen Kaufvertrag über die Liegenschaftshälfte in der KG-X ML. Kaufgegenstand war - wie im Kaufanbot - die Hälfte am Grundstück EZ-2, Gst-Y, mit einer Gesamtfläche von 572 m², und der damaligen…
…Käufer mit der M-GmbH, FN-m, (in der Folge kurz: M-GmbH) als Verkäuferin, einen Kaufvertrag über die Liegenschaftshälfte in der KG-X ML. Kaufgegenstand war die Hälfte am Grundstück EZ-2, Gst-Y, mit einer Gesamtfläche von 572 m², und der damaligen Liegenschaftsadresse…
…gegen diese Berechnung und wendete ein, dass der Erwerb zweiten Liegenschaftshälfte (2008) aus steuerlicher Sicht kein endlich entgeltliches Rechtsgeschäft sondern eine gemischte Schenkung darstelle bei welcher der Schenkungscharakter des Geschäfts überwogen habe. Daher auch diese Hälfte wegen der Unentgeltlichkeit des Erwerbes "Altvermögen" darstelle. Weiters sei…