…meldete 2007 ig Lieferungen an Hr. Dr. E***** Josef, ... Laut Auskunft von Dr. E***** handelt es sich um einen Privatkauf von 5 Pferden in Deuschland. Herr Dr. E***** hat seine UID-Nr gegenüber dem Verkäufer nicht bekanntgegeben. Der Umsatz wäre in Deutschland steurpflichtig. - bekannt: Der…
…a UStG 1994 auf 10% für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Nach § 12 Abs. 1 Ziffer 1 UStG 1994 ist es nur der Unternehmer (§ 2 UStG 1994), der die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (…
…über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde; h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze…
…der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf 10 % für (…) 3. a) die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme; (…) (3) Ist der Steuersatz nach Abs. 2 nicht anzuwenden, ermäßigt sich die Steuer…
…sich die Steuer auf 10% für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Daraus ergibt sich nachfolgende geänderte Sachbezugsbewertung unter Zugrundelegung einer insgesamt vermieteten Wohnnutzfläche im Ausmaß von 323 m²: | | 2005 | 2006 | 2007…
…Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs. 3 genannten Energieträgern erzeugt wurden, liefern…
…die vorgelagerten Leistungen der Bf zur Lieferung des Presskuchens als Anzahlungsrechnungen betreffend diese igL zu betrachten. Die zur Durchführung dieser Lieferungen erforderlichen Einzelleistungen waren zur Herstellung des Presskuchens erforderlich und sind eng miteinander verbunden. Es wäre - wie auch von der Bf in der mündlichen Verhandlung…
…4 und 5). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf 10% für … 4. a) die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme; b) die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung…
…14 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSyst-RL) gilt als „Lieferung von Gegenständen“ die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Gemäß Art. 15 Abs. 1 MwStSyst-RL sind einem körperlichen Gegenstand gleichgestellt Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und…
…sich die Steuer auf 10% für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. 3.2…
…angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze, wenn sich der Ort dieser Lieferung nach § 3 Abs. 13 oder 14 bestimmt und der liefernde Unternehmer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Lieferung beteiligte Betriebsstätte hat, wird…
…Elektrizität und Wärme als körperliche Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind. Darüber hinaus ist die Lieferung von den "in § 1 Abs. 3 EnAbgVergG genannten Energieträgern" und "Wärme" in § 2 Abs. 1 EnAbgVergG als Ausschlussgrund genannt. Für den Fall, dass diese Energieträger keine körperlichen Wirtschaftsgüter sind, wäre die…
…der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf 10 % für (…) 3. a) die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme; (…) (3) Ist der Steuersatz nach Abs. 2 nicht anzuwenden, ermäßigt sich die Steuer…
…4 UStG (in der hier maßgeblichen Fassung) ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 10% ua. für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme (lit. a) sowie für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit…
…einen Generator Strom erzeugt wird. Eine Weiterleitung von Biogas in das Gasnetz erfolgt nicht. Der erzeugte Strom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Beim Betrieb des Gasmotors fällt auch Wärme an, eine Lieferung von Wärme zB an angrenzende Haushalte erfolgt nicht. 5% des bezogenen Stroms…
…4 lit. a UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10 % für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecken, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. 5 Ermittlung der Bemessungsgrundlagen (in €) | | 2004 | 12/2005 | Gesamtbetrag steurpfl. Lieferungen, sonstige Leistungen…
…a UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Die Höhe der von der Bf getragenen Betriebskosten inklusive Steuersatz war Punkt 2 der Niederschrift zum Betriebsprüfungsbericht zu entnehmen.  …
…lit. a UStG 1994 ermäßig sich die Steuer auf 10% für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach dem UStG…
…Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Gemäß § 10 Abs. 2 Z 4. lit. a UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme.…
…über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde; h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze…