…der Bf. ins Treffen geführte (ältere) Judikatur bei Zusammentreffen von Lieferungen und Leistungen, weil diese auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt (Einkauf von diversen Reisevorleistungen und deren Verkauf als Ganzes an einen Unternehmer) nicht anzuwenden ist. Auch nicht vergleichbar ist der von der Bf. ins…
…für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen für Unternehmer…
…es soll ein vereinfachtes Verfahren sein, um ausländischen Unternehmern, welche ua in Österreich keine Umsätze zu erklären haben, rasch die Vorsteuer im Zusammenhang mit für inländische Vorleistungen in Rechnung gestellten Leistungen zu erstatten. Die Angaben im U5-Formular zum (Nicht)Vorliegen von Inlandsumsätzen bilden die…
…für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen für Unternehmer…
…es soll ein vereinfachtes Verfahren sein, um ausländischen Unternehmern, welche ua in Österreich keine Umsätze zu erklären haben, rasch die Vorsteuer im Zusammenhang mit für inländische Vorleistungen in Rechnung gestellten Leistungen zu erstatten. Die Angaben im U5-Formular zum (Nicht)Vorliegen von zu veranlagenden Inlandsumsätzen…
…es soll ein vereinfachtes Verfahren sein, um ausländischen Unternehmern, welche ua in Österreich keine Umsätze zu erklären haben, rasch die Vorsteuer im Zusammenhang mit für inländische Vorleistungen in Rechnung gestellten Leistungen zu erstatten. Die Angaben im U5-Formular zum (Nicht)Vorliegen von zu veranlagenden Inlandsumsätzen…
…wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit der Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss. Da die in Österreich erbrachten Leistungen vom geprüften Unternehmen nicht offengelegt wurden, waren diese zu schätzen. Als Grundlage für die Schätzung der in Österreich ausgeführten Umsätze werden nunmehr die Eingangsrechnungen von den…
…sonstige Leistung in Österreich steuerbar ist, richtet sich nach den Leistungsortregeln des § 3a UStG 1994. § 3a Abs. 9 lit a UStG 1994 idF vor dem BudgetbegleitG 2009 bestimmt, dass die in Abs. 10 angeführten Leistungen [Katalogleistungen] dort ausgeführt werden, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt…
…Drittland die Generalkausel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 zur Anwendung. Die die streitgegenständlichen Leistungen der Bf. waren sohin nicht in Österreich steuerbar, sondern am jeweiligen Unternehmenssitz der leistungsempfangenen Mobilfunkanbieter im Drittland. Daher ergibt sich folgende Steuerberechnung: [Grafik] 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) …
…Alle die vom EuGH in Erwägung gezogenen Vorschriften gelten aber seit 2011 nicht mehr für den Leistungsbezug durch Unternehmer oder nichtunternehmerische juristische Personen mit USt-IdNr., was wiederum der absolute Regelfall sein sollte. Für sämtliche diese Leistungen werden die jeweiligen Ortsbestimmungen im B2B-Fall von …
…seien im Rahmen ihrer Messetätigkeit entstanden und würden nicht weiterverrechnet. Sie habe keine Leistungen „nach Österreich“ erbracht und ihre Auftraggeber seien ausschließlich Unternehmer. In ihrer Beschwerdevorentscheidung anerkannte die belangte Behörde einen Teil der beantragten Vorsteuern, lehnte die Erstattung aus nicht näher bezeichneten Rechnungen aus Gründen…
…Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Wurde die Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt…
…welche Art von Leistung besorgt wurde. Im vorliegenden Fall wurden durch Aus Räumlichkeiten und Parkflächen gemietet sowie die Verpflegung der Gäste (Fachhandel) besorgt. In den gemieteten Räumlichkeiten fanden "Ordertage" für die Initiative Tischkultur statt, an denen sich Unternehmen aus dem Bereich Tisch- und Kochkultur beteiligten…
…ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent. Wer zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen. Auch mit Pauschalentgelten werden alle Leistungen eines Unternehmers abgegolten. Soweit die Bf. ihren Kunden daher für das…
…steuerbare und steuerpflichtige Leistungen und somit sowohl seine Umsätze, als auch seine Vorsteuern im Veranlagungsverfahren zu erklären. Der Vorsteuer-Erstattungsantrag für 1/2008 -12/2013 in Höhe von € 188.357,08 wird daher abgewiesen. Das Unternehmen hat für sämtliche Zeiträume eine Umsatzsteuererklärung beim FA…
…es soll ein vereinfachtes Verfahren sein, um ausländischen Unternehmern, welche ua in Österreich keine Umsätze zu erklären haben, rasch die Vorsteuer im Zusammenhang mit für inländische Vorleistungen in Rechnung gestellten Leistungen zu erstatten. Die Angaben im U5-Formular zum (Nicht)Vorliegen von zu veranlagenden Inlandsumsätzen…
…wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit der Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss. Da die in Österreich erbrachten Leistungen vom geprüften Unternehmen nicht offengelegt wurden, waren diese zu schätzen. Als Grundlage für die Schätzung der in Österreich ausgeführten Umsätze werden die Eingangsrechnungen von den österreichischen…
…für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen für Unternehmer…
…es soll ein vereinfachtes Verfahren sein, um ausländischen Unternehmern, welche ua in Österreich keine Umsätze zu erklären haben, rasch die Vorsteuer im Zusammenhang mit für inländische Vorleistungen in Rechnung gestellten Leistungen zu erstatten. Die Angaben im U5-Formular zum (Nicht)Vorliegen von zu versteuernden Inlandsumsätzen…
…für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen für Unternehmer…