…der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]" (Z 3), "Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), "Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), "Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]" (Z…
…In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass im Rechtmittelverfahren sämtliche Unterlagen für Hotelaufenthalte, Verpflegungsleistungen, Leihgebühren für Ski-Set und Ski-Liftkarte, Privat-Skilehrerstunden sowie Taxikosten, nachgereicht worden seien. Diese Aufwendungen seien nicht als Betriebsausgaben zu werten und seien daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Gem. …
…der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]" (Z…
…der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]" (Z…
…der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]" (Z…
…aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]“ (Z…
…aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]“ (Z…
…aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]“ (Z…
…aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]“ (Z…
…der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]" (Z…
…der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]" (Z…
…aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung [...]“ (Z…
…als stiller Gesellschafter sowie aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters; | 4. | Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen; | 5. | Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher (Pensionsnehmer) weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle im Sinne des § 95 Abs…
…2008 bis 2011 vorzulegen. Bei Vorliegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung wären zum Nachweis von Kilometerständen Service-/Reparaturrechnungen des vorgeblich benutzten Kfz`s oder sonstige geeignete Unterlagen beizubringen: Etwaige verausgabte KFZ-Leihgebühren wären unter Vertragsvorlage und einem Geldflussnachweis (Kontoauszüge) zu belegen. Es werde darauf hingewiesen…
…Fahrtenbücher; Service-/Reparaturrechnungen oder sonstige geeignete Unterlagen zum Nachweis der Kilometerstände des für die Familienheimfahrten vorgeblich benutzten Kfz`s bzw. zum Nachweis für etwaig verausgabte Kfz-Leihgebühren wären der Leihvertrag und zum Geldflussnachweis die entsprechenden Kontoauszüge vorzulegen. Abschließend wurde der Bf noch darauf hingewiesen, dass…
…anzuwenden ist. § 27a Abs. 1 EStG 1988 in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1.im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4, einem besonderen Steuersatz von…
…Indexzertifikaten). § 27a Abs 1 und 2 EStG 1988 lauten in der am 31.12.2018 geltenden Fassung: (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4, einem…
…EStG 1988 in der für das streitgegenständliche Jahr maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: "(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs 5 Z 4, einem besonderen Steuersatz von 25%, 2…
…EStG 1988 idF BGBl I Nr 118 bzw. 163/2015 maßgeblich und lauteten: "(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4, einem besonderen Steuersatz von 25%,…
…Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung als selbständiger Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages. 4. Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, die der Verleiher eines Wertpapiers vom Entleiher oder der Pensionsgeber vom Pensionsnehmer erhält. (6) Als Veräußerung im Sinne der Abs. 3 und 4 gelten auch…