…1 Z 1 lit. b EStG 1988) handelt und ob von der Bf. beschäftigte sog. Leiharbeiter ihre Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt haben. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die angefochtenen Bescheide vom 5. Juli 2010 hat das…
… 99 Abs. 1 Z. 5 EStG in Höhe von € 155.542,11 einbehalten. Die nach der in Tabelle 1 und 2 errechnete fiktiven Einkommensteuer von den nichtselbständigen Einkünften der Leiharbeitskräfte während ihres Inlandsaufenthaltes betrage lt. Bf. zusammen € 97.329. Bei der einbehaltenen Abzugssteuer…
"Die Firma M. GmbH verfügt seit ihres Anbeginns per 03/2012 über keine eigenen Produktivkapazitäten (Bauarbeiter) und der von ihr geltend gemachte Bezug von Bauleistungen und Leiharbeitern stehen sämtlich im dringenden Verdacht von Scheinhandlungen; jedenfalls die hierzu Vorgewiesenen Rechnungen unbedingt als Scheinrechnungen zu werten sind…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist polnischer Staatsbürger und war im Streitjahr Leiharbeiter bei der XY GmbH (F-Straße-xy, GDe Y); eingesetzt war der gelernte Schweißer…
…fand für die Wirtschaftsjahre 2005/06, 2006/07 und 2007/08 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Die GmbH1 vermittelte Leiharbeiter bzw. stellte diese selbst als Dienstgeber ihren Auftraggebern entgeltlich zur Verfügung. Im Streitzeitraum waren der Beschwerdeführer (=Bf.) und seine Ehefrau zu je 10% und die GmbH2…
…Deutschland). Im Jahr 2013 war er von 8.4. bis 30.8.2013 als Leiharbeiter bei der österreichischen Firma „ AG_1 “ sowie vom 2.9. bis 27.12.2013 bei der Firma AG_2 angestellt und arbeitete als Bauarbeiter an verschiedenen Baustellen in Österreich. In…
…die Nachforderung sei vermutlich dadurch entstanden, da er sowohl von der BUAK als auch von der Fa. K Urlaubsgeld ausbezahlt erhalten habe. Der Bf wurde anschließend als Leiharbeiter gekündigt. Als er wieder aufgenommen wurde, musste er das doppelt ausbezahlte Urlaubsgeld in monatlichen Raten zurückzahlen. Mit…
…Monate März bis Mai 2024 vor. Aus der Buchhaltung ist ein "Kfz-Aufwand LKW" im Monat Mai 2024 ersichtlich. Es gab keine Leiharbeiter. Zu Rechnungen und Rahmenvereinbarungen Es liegen nachfolgende Rahmenvereinbarungen vor: Rahmenvereinbarung vom 14.3.2024 zwischen der ***14*** und der Bf., Vertragsgegenstand: Fassadenarbeiten…
…der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 09.08.2023). Am 3.7.2013 wurde im Zuge einer Anhaltung durch die Finanzpolizei der Lenker eines Fahrzeuges (Leiharbeiter der Firma ***1*** AG) hinsichtlich der Umstände bei der Durchführung einer Erprobungsfahrt befragt und dessen Aussagen niederschriftlich festgehalten. Am…
…der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 09.08.2023). Am 3.7.2013 wurde im Zuge einer Anhaltung durch die Finanzpolizei der Lenker eines Fahrzeuges (Leiharbeiter der Firma ***1*** AG) hinsichtlich der Umstände bei der Durchführung einer Erprobungsfahrt befragt und dessen Aussagen niederschriftlich festgehalten. Am…
…bis 2014 drei Klein-LKW, die mit B-Führerschein zu fahren waren. Die Fahrer waren bei ihm angestellt, er engagierte über diverse Subunternehmen Leiharbeiter als Beifahrer, wobei je Fahrzeug ein bis zwei Beifahrer engagiert wurden. Es kann nicht festgestellt werden, dass auf den Fahrten keine…
…wurden von den jeweiligen Firmen in der MIAS-Datenbank erfasst. A B d.o.o. Zwischen der Bf. und A B d.o.o. wurden jährlich schriftliche Vereinbarungen über die Bereitstellung von Leiharbeitern abgeschlossen. Fünf Beschäftigte der Firma A B d.o.o. (***3***, ***4***…
…01.2016 brachte der Bf. eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 ein und führte darin aus, dass seine Tätigkeit in Wien am 01.04.2010 bei Personalleasing-GmbH, einer Leiharbeitsfirma, begonnen habe. Da die Dauer der Anstellung nicht definiert worden sei, hätte er aus wirtschaftlichen…
…1 lit. b BAO dar. Das Bundesfinanzgericht habe keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen, dass ein Leistungsaustausch mit den Subunternehmern stattgefunden habe oder dass Leiharbeiter erwiesenermaßen Dienstnehmer dieser Subunternehmen gewesen seien. Aus den Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes ließen sich keine Schlussfolgerungen ableiten, die als Tatsachen anzuerkennen wären. Aus dem…
…da er eine relativ unsichere Tätigkeit als Leiharbeiter und in Deutschland den auch weiterhin bestehend bleibenden Hauptwohnsitz in einer vermieteten Immobilie habe. Das Kfz wurde im Jahr 2010 für die Fahrten zu den Arbeitsstellen der Leiharbeitsfirma und mindestens 12mal jährlich für Heimfahrten nach Deutschland verwendet…
…Die Ehegattin des Bf. beziehe am Familienwohnsitz ein eigenes Einkommen. Hierzu wurde erwogen: Der Bf. war im Streitjahr als Leiharbeiter tätig und wurde an verschiedenen Einsatzorten in Österreich eingesetzt (häufige Ortswechsel). Demgemäß war eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar, was von der Abgabenbehörde im Vorlagebericht…
…1 lit. b BAO dar. Das Bundesfinanzgericht habe keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen, dass ein Leistungsaustausch mit den Subunternehmern stattgefunden habe oder dass Leiharbeiter erwiesenermaßen Dienstnehmer dieser Subunternehmen gewesen seien. Aus den Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes ließen sich keine Schlussfolgerungen ableiten, die als Tatsachen anzuerkennen wären. Aus dem…
…Bundesfinanzgericht habe im dortigen Erkenntnis keine Sachverhaltsfeststellungen darüber getroffen, dass ein Leistungsaustausch mit den näher bezeichneten Subunternehmern stattgefunden habe oder Leiharbeiter erwiesenermaßen Dienstnehmer dieser Subunternehmen gewesen seien. Aus den Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes ließen sich nach den Denkgesetzen keine Schlussfolgerungen ableiten, die als Tatsachen anzuerkennen wären…
…öffentlicher Verkehrsmittel sei daher unmöglich gewesen. Auch sei er zu 50% behindert. II. Sachverhalt Der bei einem Schweizer Personalgestellungsunternehmen angestellte Beschwerdeführer war im Streitjahr durchgehend als Leiharbeiter (Monteur) für einen Betrieb in B tätig. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass er arbeitstäglich von seinem…
…Leistungsaustausch mit den Subunternehmern A-GmbH, S, R-GmbH und V stattgefunden habe oder Leiharbeiter erwiesenermaßen Dienstnehmer dieser Subunternehmen gewesen seien. Aus den Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes ließen sich nach den Denkgesetzen keine Schlussfolgerungen ableiten, die als Tatsachen anzuerkennen wären. Aus dem Erkenntnis ergäben sich auch…