…Beträge. ……………………………." Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, im Burgenland liegender Grundstücke, wenn deren Ausmaß 5 700 m2 oder deren Einheitswert 1.500 Euro…
…die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke zusammen ein Flächenausmaß von 5,8172 ha aufweisen würden und als Mitglied bei der Landwirtschaftskammer gemäß § 3 Z 1 Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967 und gemäß § 40 Abs. 2 eine Umlagepflicht gegeben sei. Dagegen wurde ein Vorlageantrag vom 02.10.2024…
…Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ins Leere. Zur Kammerumlage Die Kammerumlage ist gem. § 32 Abs. 1 lit a des Steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetzes a) von den Eigentümern land - und forstwirtschaftlicher Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des Grundsteuergesetzes 1955, B1955/149 zu entrichten…
…Juli 2012 in Kraft. 4. Kammerumlagen gemäß § 25 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz LGBl.Nr. 76/2002 idF LGBl.Nr. 8/2012 § 25 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz lautet auszugsweise wie folgt: "(1) Die Kammerumlagen sind von den Mitgliedern der Landwirtschaftskammer gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 zu entrichten…
…beschwerdegegenständlichen Bescheid über den Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage und setzte diesen gemäß § 25 Abs 1 des Tiroler Landwirtschaftskammergesetzes in Höhe von EUR 55,- fest. In ihrer Beschwerde vom 11.6.2019 brachte die Beschwerdeführerin vor, der beschwerdegegenständliche Bescheid sei ihr am 22.5.2019 zur Kenntnis…
…beschwerdegegenständlichen Bescheid über den Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage und setzte diesen gemäß § 25 Abs 1 des Tiroler Landwirtschaftskammergesetzes in Höhe von EUR 55,- fest. In ihrer Beschwerde vom 11.6.2019 brachte die Beschwerdeführerin vor, der beschwerdegegenständliche Bescheid sei ihr am 22.5.2019 zur Kenntnis…
…Landwirtschaftskammerumlage zu Unrecht erfolgt sei, da es sich bei dem vorliegenden Fischereirecht an fließenden Gewässern um keinen Betrieb der Vermögensart übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen gemäß § 3 Z 1 OÖ Landwirtschaftskammergesetz 1967 handle. Es liege zwar übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen iSd § 29 Z 5…
…Landwirtschaftskammerumlage zu Unrecht erfolgt sei, da es sich bei der vorliegenden Angelfischerei in Teichen um keinen Betrieb der Vermögensart übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen gemäß § 3 Z 1 OÖ Landwirtschaftskammergesetz 1967 handle. Es liege zwar übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen iSd § 29 Z 5 BewG…
…in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen - Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG, BGBl. Nr. 559/1978 idgF) 4. Landwirtschaftskammerumlage (niederösterreichisches Landwirtschaftskammergesetz LGBl. Nr. 6000-9 idgF) Der aktuelle Jahresbetrag ergibt sich auf Basis des Feststellungsbescheides (Wertfortschreibung) und Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung) zum 1. Jänner 2009 vom 12. März 2012…
…gemäß § 25 Abs. 1 des Tiroler Landwirtschaftskammergesetzes den Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage für das Jahr 2023 in Höhe von EUR 65,- fest. In seiner Beschwerde vom 29.5.2023 brachte der Beschwerdeführer vor, ihm sei der Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage für das Jahr 2023 doppelt vorgeschrieben worden…
…und nicht verpflichtet, eine "ansprechende Umlage" zu bezahlen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8.7.2019 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und begründete dies wie folgt: "Gemäß § 4 Abs. 1 lit. a des Tiroler Landwirtschaftskammergesetzes, LGBI. Nr. 72/2006 i.d.g.F. sind Mitglieder der…
…muss eine land- und forstwirtschaftliche, selbständige Erwerbstätigkeit haupt- oder nebenberuflich auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben (vgl. etwa § 4 Abs. 1 Z 2 NÖ Landwirtschaftskammergesetz LGBl. 6000-0 i.d. g. F.). Es ist in der Landwirtschaft nicht unüblich, bestimmte Geräte und Maschinen nicht im…
…in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen - Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG, BGBl. Nr. 559/1978 idgF) 4. Landwirtschaftskammerumlage (niederösterreichisches Landwirtschaftskammergesetz LGBl. Nr. 6000-9 idgF) Der aktuelle Jahresbetrag ergibt sich auf Basis des Feststellungsbescheides (Nachfeststellung) und Grundsteuermessbescheid (Nachveranlagung) zum 1. Jänner 2010 vom 27. Jänner 2012…
…in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen - Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG, BGBl. Nr. 559/1978 idgF) 4. Landwirtschaftskammerumlage (niederösterreichisches Landwirtschaftskammergesetz LGBl. Nr. 6000-9 idgF) Der aktuelle Jahresbetrag ergibt sich auf Basis des Feststellungsbescheides (Wertfortschreibung) und Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung) zum 1. Jänner 2010 vom 30. Jänner 2012…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG beim Verwaltungsgerichtshof zulässig, weil weder zur Grundumlagepflicht nach dem Tiroler Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz, LGBl. Nr. 72/2006, noch zum früher in Geltung gestandenen Tiroler Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 79/1993, Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes existiert.
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…