…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Als streitgegenständlich erwies sich die Frage, ob von der Beschwerdeführerin geleistete Nettozinsaufwendungen aus Kurssicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beteiligungen bzw verbundenen Unternehmen standen und derart dem Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG unterlagen. Im Zuge einer…
…2019, wurden die gegenständlichen Beschwerden zunächst stattgebend erledigt. Das Bundesfinanzgericht beurteilte dabei, dass die von der Beschwerdeführerin geleisteten Zinsaufwendungen aus Kurssicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen nicht dem Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG unterlägen und änderte in diesem Sinne die Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2006, 2007, 2009…
…den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch den Käufer nicht gefährden würde. Der BFH habe sogar explizit ausgeführt, dass selbst wenn Aktien kurz nach dem Ex-Tag wieder veräußert würden oder wenn Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen würden, wirtschaftliches Eigentum mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes übergehe (BFH 16.4.2014…
…eines Devisentermingeschäftes informiert, wobei ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurde, dass der Abschluss eines Kurssicherungsgeschäftes nur auf gesonderten Auftrag hin erfolgt und sämtliche dadurch entstehende Kosten vom Kreditnehmer zu tragen sind (siehe Seite 4 des Kreditvertrages). Auf Seite 5 des Kreditvertrages wird angeführt, dass die Verwendung…
…eines Devisentermingeschäftes informiert, wobei ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurde, dass der Abschluss eines Kurssicherungsgeschäftes nur auf gesonderten Auftrag hin erfolgt und sämtliche dadurch entstehende Kosten vom Kreditnehmer zu tragen sind (siehe Seite 4 des Kreditvertrages). Auf Seite 5 des Kreditvertrages wird angeführt, dass die Verwendung…
…Schwestergesellschaft betreffen: - Personalkosten der Dienstnehmer Har., H., Sch., D. - Reisekosten der Mitarbeiter - diverse sonstige Kosten (Beratungskosten, Kurssicherungsmaßnahmen u.a.). Die tschechische Schwestergesellschaft war der einzige Lieferant der Bf. für die Biomassekessel. Auf Grund des starken Wachstums bzw. der stark schwankenden Nachfrage wurden Mitarbeiter der Bf…
…2016 in gleicher Weise als abzugsfähig (Werbungskosten) anzuerkennen, wie es den dem Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Zeitraums 1998 bis 2006 zuzuordnen gewesenen Teil der "nominellen Mehrbeträge auf Grund der Kurssicherung" als Betriebsausgabe zuerkannt worden war. Schließlich waren beide Teil-Entgelte auf dieselbe Wertsicherungsvereinbarung …
…Als geschlossene Position anzusehen und somit zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen wäre demnach eine im Rahmen eines Swap-Geschäftes eigens zu dessen Kurssicherung abgeschlossene Option. Im vorliegenden Fall wurden die aus bereits abgeschlossenen Swap-Verträgen drohenden Verluste durch die Zahlung von Upfront-Payments der Bank beim…
…Zinsen im Zuge des Werbungskostenabzugs berücksichtigt worden wären. Die Bf. nahm also die Kurssicherungskosten insbesondere deswegen in Kauf, um die niedrigeren Zinsen aus der Fremdwährungsfinanzierung sicherzustellen und damit auch höhere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen . Die Kosten für die Option dienen in wirtschaftlicher…
… 16 EStG nicht verankert. Betreffend Fremdwährungsverluste können Optionsprämien für eine Kurssicherung einer Fremdwährungsfinanzierung auch Werbungskosten im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Für Kursverluste spricht ebenfalls die Einordnung als Werbungskosten da sie den Charakter von Finanzierungskosten haben und weil eine Einschränkung auf Zinsen…
…abgeschlossen. Sämtliche Kursverluste aber auch Kursgewinne hat die Pächterin aus Eigenem zu tragen. Sie hat nach eigener Einschätzung unter Umständen nötige Kurssicherungsgeschäfte abzuschließen oder Vorsorgen zu bilden." Aus Punkt 2 geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich handelt und wie dieser zu berechnen ist…
…abgeschlossen. Sämtliche Kursverluste aber auch Kursgewinne hat die Pächterin aus Eigenem zu tragen. Sie hat nach eigener Einschätzung unter Umständen nötige Kurssicherungsgeschäfte abzuschließen oder Vorsorgen zu bilden." Aus Punkt 2 geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich handelt und wie dieser zu berechnen ist…
…abgeschlossen. Sämtliche Kursverluste aber auch Kursgewinne hat die Pächterin aus Eigenem zu tragen. Sie hat nach eigener Einschätzung unter Umständen nötige Kurssicherungsgeschäfte abzuschließen oder Vorsorgen zu bilden." Aus Punkt 2 geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich handelt und wie dieser zu berechnen ist…
…abgeschlossen. Sämtliche Kursverluste aber auch Kursgewinne hat die Pächterin aus Eigenem zu tragen. Sie hat nach eigener Einschätzung unter Umständen nötige Kurssicherungsgeschäfte abzuschließen oder Vorsorgen zu bilden." Aus Punkt 2 geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich handelt und wie dieser zu berechnen ist…
…abgeschlossen. Sämtliche Kursverluste aber auch Kursgewinne hat die Pächterin aus Eigenem zu tragen. Sie hat nach eigener Einschätzung unter Umständen nötige Kurssicherungsgeschäfte abzuschließen oder Vorsorgen zu bilden." Aus Punkt 2 geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich handelt und wie dieser zu berechnen ist…
…der Neufassung des § 31 Abs. 1 EStG 1988? Rechtfertigung für die ertragsteuerliche Ungleichbehandlung von Kursverlusten einerseits sowie Kurssicherungsaufwendungen und Wertsicherungsbeträgen andererseits, welche nach der Rechtsprechung des BFH vom 22.09.2005, IX R 44/03 sowie des VwGH vom 30.06.1987, 86/14/0035…
…1.6.2023, RV/7102202/2022, (teilweise) insofern Folge gegeben wurde, als auch Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Kurssicherungsgeschäften sowie Initial Public Offering (IPO)-Kosten als abzugsfähig anerkannt wurden. Hierdurch erhöhten sich die aus den Jahren 2003 und 2004 resultierenden Verlustvorträge (Vorgruppenverluste i.S.d. § 9…
…der Neufassung des § 31 Abs. 1 EStG 1988? Rechtfertigung für die ertragsteuerliche Ungleichbehandlung von Kursverlusten einerseits sowie Kurssicherungsaufwendungen und Wertsicherungsbeträgen andererseits, welche nach der Rechtsprechung des BFH vom 22.9.2005, IX R 44/03 sowie des VwGH vom 30.6.1987, 86/14/0035…
…und ergo dessen gleich abzugsfähige Schuldzinsen - zu behandelnden vertraglich bedungenen Kursicherungsaufwendungen (BFH v. 22.9.2005 IX R 44/03 unter Hinweis auf Schmitz in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 9 EStG Anm. 385, Stichwort "Kurssicherungsaufwendungen") nicht vergleichbar. Nach dem Dafürhalten des BFG erweist…
…AG*** übertragen und marktüblich verzinst worden. Die in Folgejahren verrechneten höheren Zinsen hätten nicht auf willkürlicher Erhöhung basiert, sondern seien Ausfluss von Zins- und Kurssicherungsgeschäften gewesen, die wegen der Haftungsverpflichtungen des Kreditnehmers sehr wohl in dessen ureigenstem Interesse gelegen seien. Anlässlich des im Jahr 2011…