…durch die WGKK ist unstrittig und wurde anlässlich einer Vorsprache des Bf bei der MA 70 am 01.09.2017 noch einmal bestätigt. Die monatlichen Einkommensnachweise des Bf wurden von ihm vorgelegt. Rechtliche Beurteilung: Die im Beschwerdefall maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG)…
…gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird folgendermaßen abgeändert: Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** ist verpflichtet für die am 29.09.2020 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, WKRG, LGBl. für Wien Nr. 39/2004…
…Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 27.04.2015, Z MA70 TZ14/220122-01, betreffend Vorschreibung einer Einsatzgebühr nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art…
…Rettung iHv 689 Euro für die am 3. August 2017 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (in der Folge: WRKG) iVm der dazu ergangenen Gebührenordnung und § 210 BAO vorgeschrieben. Zur Begründung wurde angeführt, der "Bescheid musste erlassen werden…
…berufen. Die den Anruf entgegennehmende Person konnte mit gutem Grund die Notwendigkeit eines Rettungseinsatzes im Sinne des § 1 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) annehmen. Nach Eintreffen der Rettungskräfte und der Erstdiagnose "Gelsenstich am Kehlkopf" bzw. eingehender Untersuchung sowie Erhebung diverser Messwerte wurden seitens der intervenierenden…
…als zuständiger Sozialversicherungsträger eine Gebührenübernahme abgelehnt hat. 3. Rechtliche Beurteilung Strittig ist, ob der Einsatz der Wiener Berufsrettung gerechtfertigt war und eine Gebührenvorschreibung an den Beschwerdeführer rechtmäßig ist. Die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), in der Fassung LGBl. für Wien 56/2010…
…Rechtliche Beurteilung 2.3.1. Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist, ob der Einsatz der Wiener Berufsrettung gerechtfertigt war und eine Gebührenvorschreibung an den Beschwerdeführer rechtmäßig ist. Die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), in der Fassung LGBl. für Wien 56/2010, lauten: Rettungsdienst …
… ein Krankentransport fand nicht statt. Am XX.XX.XXXX starb E F. Mit Rechnung des Magistrats der Stadt Wien – MA 70 vom 14.11.2013 wurde die Zahlung von EUR 88,00 für den Rettungseinsatz von 31.07.2013 von E F verlangt und eine…
… ein Krankentransport fand nicht statt. Am XX.XX.XXXX starb E F. Mit Rechnung des Magistrats der Stadt Wien – MA 70 vom 14.11.2013 wurde die Zahlung von EUR 88,00 für den Rettungseinsatz von 31.07.2013 von E F verlangt und eine…
…wurde der Bf. mit dem angefochtenen Bescheid vom 11.11.2024 für den Einsatz der Wiener Rettung eine Gebühr iHv € 790,00 für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, WRKG, am ***2*** vorgeschrieben. In ihrer Begründung…
…Bescheid ersatzlos zu beheben und eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Der Magistrat der Stadt Wien entschied mit abweisender Beschwerdevorentscheidung. In der Begründung wurde ausgeführt, dass nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz normiert wird, dass derjenige Gebührenschuldner ist, für den der öffentliche Rettungsdienst in Anspruch genommen wurde…
…verweigert, unzutreffend sei. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Mai 2019 als unbegründet ab. Gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) sei für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien, insbesondere für die Betreuung (Hilfeleistung, Transport), eine Gebühr zu entrichten…
…zahlbar innerhalb eines Monats, zur Zahl MA 70 TZ1****** vor. Die Begründung des Bescheides lautet wie folgt: " Zufolge § 28 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes ist für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes eine Gebühr zu entrichten, wenn es zur Ausfahrt eines Einsatzwagens kommt. Die Höhe der…
…eines Monats, zur Zahl MA 70 TZ 18/0*****40-01 vor: Herr A***** S***** ist verpflichtet, für die am 08.02.2018 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 u. 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, WRKG, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, und…
…dieser habe auch eine Sauerstoffversorgung vorgenommen. Der spätere Krankentransport wäre für den Anfall der Gebühren unbeachtlich. Mit der Beschwerdevorentscheidung sei die Einsatzgebühr deswegen herabgesetzt worden, da auf Grund des geringen Einkommens des Patienten ein besonders berücksichtigungswürdiger Fall im Sinne des Gesetzes vorgelegen sei. Dem Patienten…
…3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG ABl. 2017/52 lautet laut Rechtsinformationssystem des Bundes (https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_S800_030_2018/GEMRE_WI_90101_S800_030_2018.html): (1) Für jede Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes…
…verpflichtet, für die am 26.07.2015, am 08.09.2015 und am 08.03.2017 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG, LGBl. für Wien Nr.39/2004, und der zum Zeitpunkt des Einsatzes gültigen Gebührenordnung…
…gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettung und Krankentransportgesetzes (kurz: WRKG) und die hierzu ergangene Gebührenordnung die Einsatzgebühr iHv 790 Euro vorgeschrieben, da der in Betracht kommende Sozialfallsicherungsträger mangels eines ihm gegenüber bestehenden Anspruchs auf Kostenübernahme keine Eintrittserklärung abgegeben hat. Mit E-Mail vom 13…
…finanziellen Situation, die Angelegenheit gemäß § 28 (2) Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG, als besonders berücksichtigungswürdig zu beurteilen und von der Einhebung der Einsatzgebühr in der Höhe von 694,- € bis auf eine Zahlung von 109,06 € abzusehen. Da das Einkommen der Bf. über dem…
…die Beschwerde mit ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 9. Jänner 2020 als unbegründet ab. Gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) sei für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien, insbesondere für die Betreuung (Hilfeleistung, Transport) eine Gebühr zu entrichten, wenn es zur Ausfahrt eines Einsatzfahrzeuges…