…1 Z 2 lit. b letzter Satz KfzStG lautet: Bei Sattelanhängern ist das kraftfahrrechtlich höchste zulässige Gesamtgewicht um die Sattellast zu verringern. Der klare und eindeutige Wortlaut lässt keine andere Auslegung als die vom Gesetzeswortlaut zu. Für eine Analogie besteht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kein…
…BGBl II 2002/193 qualifiziert werden, weil für die Qualifikation eines Pritschenwagens als Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn neben der kraftfahrrechtlichen die zolltarifarische Einstufung als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) zwingend erforderlich sei. (ii) Dodge RAM 1500 Laramie: Der Bf. habe im Jahr 2014 das Fahrzeug…
…M1 handle. Für die Beurteilung, ob bei einem Fahrzeug Normverbrauchsabgabepflicht bestehe, sei seit dem 1. Juli 2021 ausschließlich die kraftfahrrechtliche Einstufung desselben maßgeblich, weshalb Normverbrauchsabgabe für dieses Fahrzeug vorzuschreiben gewesen sei. Gegen diesen Normverbrauchsabgabebescheid erhob die Bf. am 8. März 2024 rechtzeitig Beschwerde, in der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Verfahren betreffend den Antrag des Kurt B*****, *****Adresse*****, Deutschland, vom 17. 10. 2016, ihm gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Beibringung einer Begründung seiner Beschwerde vom 1. 9. 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrates…
Die Frage, ob ein dauernder Standort im Inland vorliegt, der nach kraftfahrrechtlichen Bestimmungen eine Zulassung in Österreich bedingen würde, ist jeweils bezogen auf das konkret vorliegende tatsächliche Geschehen zu lösen. Es handelt sich dabei um einen Akt der Beweiswürdigung im Einzelfall. Der Verwaltungsgerichtshof ist als…
…zum Verkehr zuzulassen wäre. Dies betrifft vorallem die Verwendung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, wenn aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die Zulassung im Inland zu beantragen wäre, dies aber unterlassen wird. Dass das streitgegenständliche Fahrzeug (BMW 520d touring ) mit deutschem Kennzeichen ab April 2014, das ganze Jahr…
… 1 Abs 1 Z 3 KfzStG der Kfz-Steuer Kraftfahrzeuge unterliegen, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet würden (widerrechtliche Verwendung). Weiters werde auf den NoVA-Bescheid verwiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 30.09.2016 eine Beschwerde…
… 1 Abs. 1 Z 3 KFZStG Kraftfahrzeuge der KFZSt unterliegen würden, wenn diese auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtliche erforderliche Zulassung widerrechtlich verwendet werden. Nicht ausgeführt wird, aus welchem Grund und aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung das Finanzamt von einer widerrechtlichen Verwendung…
…Fahrzeug an die B-GmbH (=Beschwerdeführerin) mit Sitz in Ort3 (Österreich). In Österreich erfolgte in den hier gegenständlichen Zeiträumen keine kraftfahrrechtliche Zulassung dieses Fahrzeuges. Zu den Bescheiden über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 12/2010 samt Verspätungszuschlag sowie Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für 12…
…GmbH das Fahrzeug an die B-GmbH mit Sitz in Ort3 (Österreich). In Österreich erfolgte in den hier gegenständlichen Zeiträumen keine kraftfahrrechtliche Zulassung dieses Fahrzeuges. Mit Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 12/2010 vom 2.8.2013 hat das Finanzamt Landeck…
…wäre. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 KFG…
…Entscheidungsgründe Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 KFG…
…dass in Bezug auf dieses Fahrzeug die NoVA-Pflicht im Dez.2011 gemäß § 1 Abs.3 NoVAG wegen dessen widerrechtlicher Verwendung im Inland unter Verstoß gegen die kraftfahrrechtlichen Zulassungsbestimmungen entstanden ist, wobei es sich auf eine Anhaltung des Bf als Lenker des BMW 318d Kombi…
…wäre. Dies betrifft vor allem die Verwendung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, wenn auf Grund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die Zulassung im Inland zu beantragen wäre, dies aber unterlassen wird. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen ist, richtet…
…1 Z 3 lit b NoVAG jene Person anzusehen sei, auf die das Fahrzeug nach dem österreichischen Kraftfahrrecht zuzulassen wäre und diese Person daher vergütungsberechtigt sei. Die Beschwerde enthielt einen Verzicht auf Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, weshalb die belangte Behörde die Vorlage der Beschwerde an das…
…jederzeit ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen festzustellen. In dieses Konzept sind alle die österreichischen Straßen benützenden Verkehrsteilnehmer eingebunden. Ein nach deutschem Kraftfahrrecht eingetragener Fahrzeughalter ist deshalb einem inländischen Zulassungsbesitzer gleich zu halten. Die Ausländereigenschaft entbindet nicht von der Verpflichtung zur gesetzesgemäßen Auskunftserteilung (vgl. LVwG Salzburg…
…vor. Die belangte Behörde erstattete die folgende Stellungnahme: "Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer jene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). § 40 Abs. 1 KFG bestimmt ua, dass…
…Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien (Senat 8), widerrechtlich erfolgt, da es sich bei jenem Fahrzeug nach kraftfahrrechtlicher Zulassung zwar um einen Personenkraftwagen, fiskalisch allerdings um einen Lastkraftwagen handle, der keiner Normverbrauchsabgabe unterliege. Das ***FA*** wertete diesen Antrag als Antrag auf Festsetzung gemäß § 201 BAO…
…Im Juni 2020 habe er beim Finanzamt_A abgeklärt, dass ein Pkw der Firma Firma_A in Österreich ohne kraftfahrrechtliche Anmeldung benutzt werden dürfe. Dies sei ihm bestätigt worden und habe er dies der Firma_A bekannt gegeben. A.2.) Das Finanzamt Österreich schrieb dem…
…ABI. Nr. C 50 vom 28,02.2006, ersichtlich. Erläuterungen: Die kraftfahrrechtliche Typisierung, die aus dem Typenschein Oder ab 1. Juli 2007 in der Genehmigungsdatenbank ersichtlich ist, stellt keine bindende Vorfragenentscheidung iSd Abgabenrechts dar. Es kann sich bestenfalls um ein Indiz für die Zuordnung im…