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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100213/2017

Keine KFZ-Steuerpflicht und keine NoVA-Pflicht, wenn der Hauptwohnsitz und dauernde Standort nicht im Bundesgebiet liegen

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100213/2017vom 19.01.2021Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die Frage, ob ein dauernder Standort im Inland vorliegt, der nach kraftfahrrechtlichen Bestimmungen eine Zulassung in Österreich bedingen würde, ist jeweils bezogen auf das konkret vorliegende tatsächliche Geschehen zu lösen. Es handelt sich dabei um einen Akt der Beweiswürdigung im Einzelfall. Der Verwaltungsgerichtshof ist als Rechtsinstanz zur Überprüfung der Beweiswürdigung im Allgemeinen nicht berufen. Die an die Erfüllung des Tatbestandes anknüpfenden Rechtsfolgen ergeben sich aus den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Es liegt daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Es war spruchgemäß zu entscheiden.     Linz, am 19. Jänner 2021  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100213/2017
ECLI
ECLI:AT:BFG:2021:RV.5100213.2017
Stammnummer
131403
Gültig
19.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF