…Nutzung eines arbeitgebereigenen KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). 3. Mit Schreiben vom 9. August 2019 wurde gegen die Einkommensteuerbescheide vom 11. Juli 2019 Beschwerde eingelegt: a. Die bekämpften Bescheide seien ergangen, weil das Finanzamt die Auffassung vertrete, dass dem Bf. als Arbeitnehmer der…
…1988 steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 hat. Für die Berücksichtigung des Pendlereuros…
…sog. "Pendlereuro" eingeführt. Durch den Ausschluss eines Pendlerpauschales in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 ab 01.05.2013 hat der Gesetzgeber im Endergebnis festgelegt, dass auch die Aufwendungen von Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen…
…würde, wenn er für die Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigenem aufkommen müsste (VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0078). Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgeber(firmen)eigenes Kraftfahrzeug für seine Privatfahrten (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. | b) | Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. | c) | Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines…
…Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal berücksichtigt werden sollen. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist dann nicht gerechtfertigt, wenn auszuschließen ist, dass dem Arbeitnehmer Fahrtkosten erwachsen sind. Die gesetzliche Anordnung in § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988, wonach das Pendlerpauschale auch für…
…von Kosten für Parken in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie von Treibstoffkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht als Werbungskosten abziehbar. Ausgaben für Internet Der Beschwerdeführer hat mit am 25.10.2022 bei der Abgabenbehörde eingegangenem (undatiertem) Schreiben (OZ 41) in einem Trennblatt (OZ…
…die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr. 13/1952. 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung…
…und zwar das jeweils höhere. Über die Aufwendungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehende eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten führen in ihrer tatsächlichen Höhe, in der Regel bemessen mit dem Kilometergeld, zu Werbungskosten. Für Fahrten von der Hauptarbeitsstätte (dies richtet sich im Zweifel nach…
…Ausgaben eines Arbeitnehmers für Fahrten mit dem eigenen PkW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur pauschaliert mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem (kleinen oder großen) Pendlerpauschale und nicht in Form von Kilometergeldern abgegolten werden". Mit Schreiben vom 28. Mai 2020 und…
…die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr. 13/1952. 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung…
…EStG25 (2025) § 16 Tz 116). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird Personen, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, jedenfalls (und ohne Antrag) der Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z 1 und 2) gewährt. Zudem steht auf Antrag das…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann wird gemäß lit. c anstelle der Pauschbeträge nach lit. b für eine einfache Fahrtstrecke…
…Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 960 Euro monatlich, anzusetzen, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benutzen. Gem. § 4 Abs.4 leg.cit. ist bei Gebrauchtfahrzeugen für die Sachbezugsbewerung der Listenpreis und die…
…die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu, es sei denn, es liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor…
…Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen. Die Anschaffungskosten umfassen auch Kosten…
…Gewahrsam eines Arbeitnehmers handelt es sich um eine tatsächlich in Anspruch genommene Möglichkeit mit entsprechendem Sachbezug (VwGH 29.10.2003, 2000/13/0028, 2004, 86). Zu den Privatfahrten zählen auch (gelegentliche) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (VwGH 1.4.2009, 2006/08/0305). Eine Wohnung…
…eine verhältnismäßige Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro für die Monate Mai bis Dezember 2013 beantrage. Die Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 idF BGBl I 53/2013 sieht in Fällen, in denen der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 600 Euro monatlich, anzusetzen. Die Anschaffungskosten umfassen auch Kosten…
…die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu, es sei denn, es liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor…