…bei gleichbleibender Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Positionen (Kennzahlen) – die in Liechtenstein erzielten Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen. In seiner abweisenden Beschwerdevorentscheidung geht das Finanzamt davon aus, dass die Bf. als Kostümbildnerin Einkünfte aus einer freiberuflichen, nämlich künstlerischen Tätigkeit erzielt hat (§ 22 Z…
…als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Dock und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Bühnen- und Kostümbildner, whft. XXX, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach…
…Rechtslage ergibt sich aus den Akten folgender finanzstrafrechtlich relevanter Sacherhalt: 15.1. Fehlverhalten des Beschuldigten betreffend 2003: Betreffend das Veranlagungsjahr 2003 hat der Bühnen- und Kostümbildner A durch seine Steuerberaterin G am 29. November 2004 Umsatz- und Einkommensteuererklärungen per FinanzOnline an das zuständige Finanzamt Salzburg…
…Die Beschwerde des Amtsbeauftragten erweist sich daher diesbezüglich als unbegründet. 15.7. Fehlverhalten des Beschuldigten betreffend 2009: Betreffend das Veranlagungsjahr 2009 hat der Bühnen- und Kostümbildner A durch seine Steuerberaterin G am 28. Jänner 2011 Umsatz- und Einkommensteuererklärungen per FinanzOnline an das zuständige Finanzamt Salzburg…
…dass er als langjähriger, erfahrener Unternehmer (Beginn seiner selbständigen Tätigkeit als Bühnen- und Kostümbildner laut Veranlagungsakt im Jänner 1987) mit großer Verstandeskraft bei seinem strafrelevanten Handeln beständig mit dem Umstand konfrontiert worden ist, welchen er bei Unterstellung ausreichend kognitiver Fähigkeiten (irgendwelche geistigen Defizite des Beschuldigten…
…Steuer sei hiebei gemäß § 99 Abs 1 Z 1 EStG im Abzugsweg zu erheben. Mit Änderung des DBA`s zwischen Österreich und Deutschland mit Wirksamkeit 01.01.2003 unterliegen Vergütungen an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen nicht der österreichischen Einkommensbesteuerung, sofern eine Ansässigkeitsbescheinigung des…
…nur DARSTELLENDE Künstler unter Art. 17 DBA zu subsumieren sind. So sind bspw. die Tätigkeiten als Bühnenbildner, Regisseure, Kostümbildner, Light Designer oder Choreographen nicht als künstlerische Tätigkeiten nach Abkommensrecht anzusehen, (vgl . Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht 1/1 Z 17 Rz 16). Im gegenständlichen Fall handelt…
…dass er als langjähriger, erfahrener Unternehmer (Beginn seiner selbständigen Tätigkeit als Bühnen- und Kostümbildner laut Veranlagungsakt im Jänner 1987) mit großer Verstandeskraft bei seinem strafrelevanten Handeln beständig mit dem Umstand konfrontiert worden ist, welchen er bei Unterstellung ausreichend kognitiver Fähigkeiten (irgendwelche geistigen Defizite des Beschuldigten…
…(Loukota/Jirousek Internationales Steuerrecht 30 , Art 17. Tz 6 bis 9 mwBsp) Andererseits fallen Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen und Regisseure nicht unter den Künstlerbegriff des Art. 17 des OECD MA, da sie – unabhängig von der zweifelsohne vorhandenen Qualität als Künstler - selbst nicht als darstellende Künstler vor…