…des § 1 Abs. 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen kann. Der Begriff der Liebhaberei grenzt im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20. 6. 2001, B 2032/99). Unter…
…vorliegen. Die Rz 163 der LRL führe in Zusammenfassung der Rechtsprechung dazu aus: „Der Begriff der Liebhaberei grenzt im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20.6.2001, B2032/99). Auf…
…und Ergebnis selbständig ausübt. Da die Steuerpflicht nach dieser Bestimmung nur an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit unabhängig von deren Erfolg anknüpft, werden für Zwecke der Umsatzsteuer nur (Verlust-)Tätigkeiten, die typischerweise der Konsumsphäre zuzurechnen sind, von der Steuerpflicht ausgenommen werden (vgl. Ruppe, UStG 1994…
…Beurteilungszeitraum zu laufen beginnt (vgl. nochmals VwGH 17.03.2005, 2004/16/0252). C. Umsatzsteuer: Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn soll - anders als im Ertragsteuerrecht - die unternehmerische von der privaten Konsumsphäre trennen (vgl. VfGH 20.06.2001, B 2032/99). Nach § 6 LVO kann Liebhaberei im…
…lassen sich nach einer Vielzahl von Kriterien systematisieren. Gemäß dem Kriterium Kreditzweck kann zwischen konsumtiven Krediten, welche dazu dienen, die Bedürfnisse der Kreditnehmer in der Konsumsphäre zu decken, und produktiven Krediten unterschieden werden. Letztere werden unterteilt in Betriebsmittelkredite, die zur Finanzierung des Umlaufvermögens Verwendung finden…
… Einfachgesetzlich grenzt der Begriff der Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Nach den unionsrechtlichen Bestimmungen zur Umsatzsteuer ist ein Ertrag bei einer wirtschaftlichen…
…1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Insgesamt sollen diese Vorschriften Tätigkeiten aus der Unternehmereigenschaft ausgrenzen, die der Konsumsphäre (dem Endverbrauch von Leistungen) zuzurechnen sind (VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Als nichtunternehmerische Betätigungen kommen somit nur Tätigkeiten in Betracht, die typischerweise…
…Zweck und Ergebnis selbständig ausübt. Da die Steuerpflicht nach dieser Bestimmung nur an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit unabhängig von deren Erfolg anknüpft, werden für Zwecke der Umsatzsteuer nur (Verlust-) Tätigkeiten, die typischerweise der Konsumsphäre zuzurechnen sind, von der Steuerpflicht ausgenommen (vgl. Ruppe, UStG 1994…
… nach VfGH 20.6.2001, B 2032/99, 2002, 55 ist bei derartigen Betätigungen die Konsumsphäre betroffen). Bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ("kleine Vermietungen") hat der VwGH die Identität der Beurteilung im Bereich der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer jedenfalls bestätigt (Erkenntnis…
…der Hand, dass der Eigennutzung der Bf. zugerechnete Entgelte nicht als Einnahmen der Bf. angesehen werden können. Die LVO bezweckt, steuerlich relevante Tätigkeiten von der privaten Lebenssphäre bzw. der Konsumsphäre des Steuerpflichtigen abzugrenzen (s. zB Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 1ff. bzw. 11). Wollte man…
…2001, B 2032/99, 2002, 55 ist bei derartigen Betätigungen die Konsumsphäre betroffen). Bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2 Z 3 LVO ("kleine Vermietungen") hat der VwGH die Identität der Beurteilung im Bereich der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer jedenfalls bestätigt (Erkenntnis vom 16.2.2006…
…§ 2 Tz 258/2). Einfachgesetzlich grenzt der Begriff der Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Liebhaberei kann im Umsatzsteuerrecht gemäß § 6 LVO nur…
…§ 2 Tz 258/2). Einfachgesetzlich grenzt der Begriff der Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Liebhaberei kann im Umsatzsteuerrecht gemäß § 6 LVO nur…
…modifiziert und in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht (Art. 9 Abs. 1 MWSt‑RL) zu interpretieren. Der richtige Kern der Vorschrift ist die Ausklammerung von Tätigkeiten, die wirtschaftlich der Konsumsphäre, also dem Endverbrauch von Leistungen, zuzuordnen sind, aus dem Unternehmerbegriff (VfGH 20.6.2001, B 2032/99…