…angeführten Beträge dem Bf. zugeflossen wären. Damit ist jedoch keine Beschreibung und Begründung der Kapitalerträge erfolgt, sodass der Außenprüfungsbericht in die Beurteilung des angefochtenen Bescheides nicht einbezogen werden kann. Fehlt die Beschreibung des zugeflossenen Vorteiles, wurde die Abgabe nicht hinreichend konkretisiert. Ein solcher Bescheid ist…
…Muzak, aaO, mit Zitat Hauer, Zuständigkeit, in Janko/Leeb, Verwaltungsgerichtsbarkeit 36). Fehlt es aber an einer solchen einfachgesetzlichen Basis wie im FinStrG (mit einigen wenigen ausdrücklichen Ausnahmen, wie die Anordnungen der Spruchsenatsvorsitzenden auf Hausdurchsuchung, § 93 Abs. 7 FinStrG, oder auf Ergehen eines Auskunftsersuchen an Banken, …
…neuerliche Wiederaufnahme der Verfahren wurde aus denselben Gründen verfügt wie jenen, auf die sich die aufgehobenen Wiederaufnahmsbescheide gestützt hatten. Mit den nunmehr angefochtenen (zweiten) Wiederaufnahmsbescheiden wurde lediglich eine entsprechende Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe vorgenommen. Damit liegt aber Identität der Sache und somit eine bereits "entschiedene Sache"…
…der Eingabe vom 27. November 2013 das nunmehr vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde zu erledigende Rechtsmittel der Berufung ein. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß § 156 mit Beschluss zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache…
…die Sache eines Bescheides nicht oder so mangelhaft umschrieben, dass sie nicht mit Sicherheit feststellbar ist, so ist der Bescheid aufzuheben (so etwa auch BFG 25.1.2021, RV/5101462/2016), was das FA nicht daran hindert, einen neuen Bescheid zu erlassen, in dem der…
…Beurteilung der subjektiven Tatseite; vgl auch § 29 Abs 3 lit b FinStrG). Vgl. Köck in Köck/Schmitt/Djakovic, FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1, 6. Aufl. (2024), § 14, I. Kommentar zu § 14 [Rz 10a]. Nach ständiger Rsp des VwGH sind maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der…
…Bf*** als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der ***X-GmbH***, ***Adr***, vom 20.02.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21.12.2017 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2007 bis 2011 beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen…
…im Insolvenzverfahren der ***X-GmbH***, ***MV-Adr***, vom 20.02.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21.12.2017 betreffend Umsatzsteuer 2012, 2013 und 2015 und Körperschaftsteuer 2013 und 2015 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden unter Zurückverweisung der Sache an…
…ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen wäre. Die Beschränkung auf die Sache des Verfahrens schließt es sohin aus, dass das Bundesfinanzgericht neue Wiederaufnahmegründe heranzieht und solcherart an Stelle der gemäß § 305 BAO zuständigen Abgabenbehörde aus anderen Gründen die Wiederaufnahme bewilligt (VwGH 14…
…genügt diesen Anforderungen nicht (VwGH 25.9.1991, 91/02/0051). Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatortes dürfen nach der Rsp des VwGH zwar nicht überspannt werden (zB VwGH 27.4.2012, 2011/02/0324), doch wird auf eine (wenn auch nur allgemeine) Bezeichnung…
…angeführt wurde und in der Begründung der die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheide die Darstellung der Wiederaufnahmegründe, nämlich die Darstellung der maßgebenden, neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel, fehlt. Für die Jahre 2007, 2008 und 2009 hat das Bundesfinanzgericht somit nicht in der Sache selbst entschieden…
…1*** wurde von einem Kontrollorgan der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien (DNr) am 5. Oktober 2023 um 10:04 Uhr in 1010 Wien, Universitätsring vor Baum 2155, zur Anzeige gebracht, weil ein gültiger Parkschein fehlte. Mangels (fristgerechter) Bezahlung sowohl der beim Fahrzeug hinterlassenen Organstrafverfügung (BOM Nr…
…123 (A) wurde von einem Kontrollorgan der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien (DNr) am 20. November 2023 um 13:49 Uhr in 1010 Wien, Universitätsring gegenüber 4, zur Anzeige gebracht, weil ein gültiger Parkschein fehlte. Mangels (fristgerechter) Bezahlung sowohl der beim Fahrzeug hinterlassenen Organstrafverfügung (BOM Nr…
…festzuhalten: Tatsächlich wurde der Tatort in allen fünf gegenständlichen Straferkenntnissen gleich beschrieben. Darüber hinaus verlangt § 44a Z 1 VStG im Allgemeinen eine möglichst präzise Angabe des Tatortes (VwGH 20. Juni 1990, 89/01/0350). Ungenauigkeiten haben bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung von Zeit…
…dass der Beschwerdeführer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Er habe die Parkometerabgabe nicht entrichtet und somit fahrlässig verkürzt. Ein Rechtfertigungsgrund, also eine Norm, die das tatbestandsmäßige Verhalten ausnahmsweise erlaube bzw. welche die Strafbarkeit aufheben würde, liege im gegenständlichen Fall nicht vor. Mangels Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens…
…2000/13/0117; 22.4.2004, 2003/15/0112). Es bedarf einer entsprechenden Konkretisierung der Voraussetzungen (VwGH 14.1.1991, 90/15/0083). Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach, hat er mit dessen Abweisung (als…
…vom 20. Juni 2022 innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist insofern eine Erweiterung des Tatvorwurfs vorgenommen, als der Tatort im Spruch auf "1160 Wien, Panikengasse zwischen 1 und 3-5" geändert wurde. Die belangte Behörde war hierzu berechtigt, weil dadurch keine Überschreitung der "Sache" erfolgt ist (vgl. VwH…
…genügt diesen Anforderungen nicht (VwGH 25.9.1991, 91/02/0051). Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatortes dürfen nach der Rsp des VwGH zwar nicht überspannt werden (zB VwGH 27.4.2012, 2011/02/0324), doch wird auf eine (wenn auch nur allgemeine) Bezeichnung…
…1*** wurde von einem Kontrollorgan der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien (H) am 12. Juli 2023 um 11:16 Uhr in 1010 Wien, Universitätsring vor Baum 2156, zur Anzeige gebracht, weil ein gültiger Parkschein fehlte. Mangels (fristgerechter) Bezahlung sowohl der beim Fahrzeug hinterlassenen Organstrafverfügung (BOM Nr…
…Der Begründung ist zu entnehmen, dass die Bf. aufgrund von Umsätzen in Österreich die Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren nicht erfüllt. In den dagegen eingebrachten Beschwerden vom 16. März 2015, vom 22. August 2016 und vom 1. September 2016 wandte sich die Bf. in der Sache…