…TagMonatAntrag*** 2012 beim Firmenbuchgericht ein. Die Beschwerdeführerin beendete ihre Geschäftsführertätigkeit, um sich auf ihr eigenes Unternehmen zu konzentrieren. Bei der Primärschuldnerin bestand eine mündliche Absprache hinsichtlich der Kompentenzverteilung in der Geschäftsführung. Die Beschwerdeführerin war für die gewerberechtliche Geschäftsführung und die Akquirierung von Grundstücken zuständig. ***GF1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DDr. Jaklitsch & Mag. Picej Steuerberatungsgesellschaft mbH, Pischeldorfer Straße 107, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 13. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12. Februar 2025 betreffend Gebühren, Steuernummer ***StNFA10***, Erfassungsnummern: 10…
Hinsichtlich der Subsumierbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes unter den Kompetenztatbestand "Monopolwesen" gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG lässt die höchstgerichtliche Rechtsprechung bislang keinen Zweifel an der Verfassungskonformität des Glücksspielmonopols unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung erkennen. (Kohl, Das Österreichische Glücksspielmonopol, 143 dort zitiert: VfSlg…
…die entsprechenden Normendes Glücksspielgesetzes) in einer bestimmten - feststehenden - Fassung, die somit zum Inhalt des verweisenden Gesetzes werden. Solche statischen Verweisungen sind im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zulässig (Walter/Mayer, Bundesverfassungsrecht9 (2000) [Rz 253]). Spätere Abänderungen (oder auch die Aufhebung) dieser Bestimmungen im Glücksspielgesetz ändern nichts…
…verbotenes Glücksspiel aufgezählt war. Hinsichtlich der Subsumierbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes unter den Kompetenztatbestand "Monopolwesen" gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG lässt die höchstgerichtliche Rechtsprechung bislang keinen Zweifel an der Verfassungskonformität des Glücksspielmonopols unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung erkennen. (Kohl, Das Österreichische Glücksspielmonopol…
…eigentlich dem Landesgesetzgeber zukomme. § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG idF BGBl I 2025/7 sei solcherart auch wegen eines Verstoßes gegen die Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebern verfassungswidrig. Die weiteren Ausführungen zu Art. 18 B-VG hinsichtlich hinreichender Determinierung, Verständlichkeit der Rechtsnormen…
…angemaßt, die eigentlich dem Landesgesetzgeber zukomme. § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG idF BGBl I 2025/7 sei solcherart auch wegen eines Verstoßes gegen die Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebern verfassungswidrig. Die weiteren Ausführungen zu Art. 18 B-VG hinsichtlich hinreichender Determinierung, Verständlichkeit…
…dass die Einforderung von Steuern für Leistungen, die nicht unmittelbar mit dem Tourismus zusammenhingen, der Kompetenzverteilung im Steuerrecht widerspreche und unberechtigterweise in die Steuerhoheit des Bundes eingreife, ohne dies näher zu konkretisieren. Da die Endreinigung der Unterkunft eine mit dem Aufenthalt in der Unterkunft verbundene…
…widerspreche daher dem Legalitätsprinzip. Im Übrigen widerspreche die Einforderung von Steuern für Leistungen, die nicht unmittelbar mit dem Tourismus zusammenhingen, der Kompetenzverteilung im Steuerrecht und greife unberechtigterweise in die Steuerhoheit des Bundes ein. Auch sei für das Inkrafttreten der Fassung LGBl. Nr. 7/2017 keine…
…der Kompetenzverteilung (Schreiben von ***GF2*** vom 25. Februar 2017) sei nicht gültig. Die Aufgabenaufteilung sei im Jahr 2005 schriftlich abgefasst worden, liege nunmehr aber nicht mehr vor. Der steuerliche Vertreter habe mit Mail vom 20. Februar 2017 den Wortlaut für eine zu verfassende Kompetenzverteilung vorgegeben…
…Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung, wie zB Schwierigkeiten, die sich aus der innerstaatlichen Kompetenzverteilung ergäben, berufen könne, um die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Unionsrecht einschließlich der Fristen einer Richtlinie zu rechtfertigen (zB EuGH 14.06.2001, Rs C-473…
…der bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Gelangt der Verfassungsgerichtshof jedoch zu der Auffassung, dass das ganze Gesetz von einem nach der Kompetenzverteilung nicht berufenen Gesetzgebungsorgan erlassen oder in verfassungswidriger Weise kundgemacht wurde, so hat er das ganze Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Dies gilt nicht…
…der bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Gelangt der Verfassungsgerichtshof jedoch zu der Auffassung, dass das ganze Gesetz von einem nach der Kompetenzverteilung nicht berufenen Gesetzgebungsorgan erlassen oder in verfassungswidriger Weise kundgemacht wurde, so hat er das ganze Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Dies gilt nicht…
…§ 305 BAO regelt die grundsätzliche Zuständigkeit für Wiederaufnahmen von Verfahren nach der Bundesabgabenordnung (§ 303 BAO). Die Kompetenzverteilung zwischen Behörden und dem BFG zur Entscheidung über Anträge auf Wiederaufnahmen von Verfahren ist in der BAO, FinStrG und VwGVG unterschiedlich geregelt. Anders wie u.a. im Falle…
…der bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Gelangt der Verfassungsgerichtshof jedoch zu der Auffassung, dass das ganze Gesetz von einem nach der Kompetenzverteilung nicht berufenen Gesetzgebungsorgan erlassen oder in verfassungswidriger Weise kundgemacht wurde, so hat er das ganze Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Dies gilt nicht…
…entsprechenden Normen des Glücksspielgesetzes) in einer bestimmten - feststehenden - Fassung, die somit zum Inhalt des verweisenden Gesetzes werden. Solche statischen Verweisungen sind im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zulässig (Walter/Mayer, Bundesverfassungsrecht9 (2000) [Rz 253]). Spätere Abänderungen (oder auch die Aufhebung) dieser Bestimmungen im Glücksspielgesetz ändern nichts…
…entsprechenden Normen des Glücksspielgesetzes) in einer bestimmten - feststehenden - Fassung, die somit zum Inhalt des verweisenden Gesetzes werden. Solche statischen Verweisungen sind im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zulässig (Walter/Mayer, Bundesverfassungsrecht9 (2000) [Rz 253]). Spätere Abänderungen (oder auch die Aufhebung) dieser Bestimmungen im Glücksspielgesetz ändern nichts…
…entsprechenden Normen des Glücksspielgesetzes) in einer bestimmten - feststehenden - Fassung, die somit zum Inhalt des verweisenden Gesetzes werden. Solche statischen Verweisungen sind im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zulässig (Walter/Mayer, Bundesverfassungsrecht9 (2000) [Rz 253]). Spätere Abänderungen (oder auch die Aufhebung) dieser Bestimmungen im Glücksspielgesetz ändern nichts…
…verbotenes Glücksspiel aufgezählt war: Hinsichtlich der Subsumierbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes unter den Kompetenztatbestand "Monopolwesen" gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG lässt die höchstgerichtliche Rechtsprechung bislang keinen Zweifel an der Verfassungskonformität des Glücksspielmonopols unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung erkennen. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol…