IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den-Senat, im Beisein der Schriftführerin H., in der Beschwerdesache C. GmbH, Adresse1, vertreten durch Verax Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rotenturmstraße 18/8 OG, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 21.7.2014 gegen den…
…216 BAO um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin geht. Geht es aber - wie im Beschwerdefall - nicht um strittige Verrechnungsvorgänge auf einem Abgabenkonto, sondern ausschließlich um den behaupteten Bestand eines zivilrechtlichen Anspruches, bedarf es mangels einer zu klärenden Rechtmäßigkeit eines abgabenrechtlichen Gebarungsaktes auch nicht der…
…Stoll-BAO2,Band 4, § 239 Rz 15 bis 17, mwH). Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Der Antrag auf Abrechnungsbescheid unterliegt der Entscheidungspflicht (vgl. Ritz/Koran, BAO8,§ 216 Rz…
…hat die Abgabenbehörde auf Antrag einen Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung zu erlassen. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (VwGH 05.07.1999, 99/16/0115). Im vorliegenden Fall ist nach dem Vorbringen im Rückzahlungsantrag und in der…
… 216 BAO auszutragen (Ritz, BAO6, § 216 Rz 1 mwN). Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (Ritz, BAO6, § 216 Rz 3 mwN). Im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen…
…ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Bei einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte, wobei die Partei im Abrechnungsverfahren auch die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft (vgl. VwGH 29.04.2015…
…17/0335; 18.12.2008, 2006/15/0155; BFG 30.8.2018, RV/6100604/2014); es geht somit um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (zB VwGH 30.4.2003, 2002/16/0245; 29.4.2015, 2012/13/0002; BFG 30.6.2017, RV/1200020…
…Rechtmäßigkeit einer Überrechnung oder einer Umbuchung in Betracht. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Der Antrag auf Abrechnungsbescheid unterliegt der Entscheidungspflicht…
…daher bereits zu diesem Zeitpunkt davon überzeugen, welchen Inhalt die vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Aktenteile haben. Bei einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte (VwGH 2.10.2014, 2011/15/0074), wobei die Partei im Abrechnungsverfahren auch die…
…zu beseitigen. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Der Antrag auf…
…erfolgen hätte müssen, zulässig. Bei einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte, wobei die Partei im Abrechnungsverfahren auch die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft (VwGH 29.04.2015, 2012/13/0002…
…der Kapitalertragsteuer 1/2010 in Höhe von € 146.666,67 betraf. Eine Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte am Abgabenkonto der G-GmbH wurde von der Bf somit nicht beantragt. Diese Überweisung hat grundsätzlich zu einer Gutschrift zu führen, deren Schicksal sich nach den Bestimmungen der …
…4.1995, 92/13/0115, auch Unklarheiten für die Partei durch welche Buchungen ein Rückstand zustande gekommen ist, zu beseitigen. Bei § 216 geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (VwGH 12.11. 1997, 96/16/0285; 29.1.1998, 96/15/00042; 30…
…seien die Säumniszuschläge 1, 2 und 3 für die Jahre 2004 und 2005 bereits verjährt und dürften nicht „ausgeworfen“ werden. Im Abrechnungsbescheid gehe es um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es werde also auch…
…Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 10.6.2020, Ra 2018/13/0109). Mit der Thematik der Rückzahlung ist somit untrennbar die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung, damit die Klärung der Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der GmbH, verbunden…
…ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig ist. Diese Frist ist hinsichtlich der strittigen Buchungen eingehalten worden. Der Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (VwGH 17.12.2014, 2010/13/0061). Abrechnungsbescheide sind ihrem Wesen und möglichen Inhalt nach Feststellungsbescheide, die nicht auf die…
…eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO sein (VwGH 26.5.1999, 99/13/0067). Der Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 17.12.2014, 2010/13/0061). Die Richtigkeit einer Abgabenfestsetzung kann nicht im Wege eines Abrechnungsbescheides bekämpft werden; mit einem Abrechnungsbescheid…
…2000/15/0046; VwGH 21.10.1993, 91/15/0077; VwGH 14.9.1993, 91/15/0103). Der Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte. Im Verfahren gemäß § 216 BAO ist zwar für den Abspruch, welche auf dem Abgabenkonto gebuchten Zahlungsverpflichtungen bzw. Gutschriften Masseforderungen bzw…
…der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Auch dient das Abrechnungsbescheidverfahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30…
…der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Auch dient das Abrechnungsbescheidverfahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30…