…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist der Sonderausgabenabzug für den entrichteten Kirchenbeitrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) des Beschwerdeführers (Bf) für 2017. Das Finanzamt FA (FA) verwehrte sowohl im angefochtenen Bescheid als auch in einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) den Sonderausgabenabzug, weil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Pfarrpfründe, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GesmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 16.02.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Röm.-kath. Pfarrpfründe X, inX, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GesmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt…
…werden könne. In der ausführlichen Beschwerde legte der steuerliche Vertreter die Rechtsansicht der Bf. zur Rechtsnatur der Körperschaften öffentlichen Rechts der röm.-kath. Kirche Österreichs dar. Da der Verwaltungsgerichtshof der Ansicht der Bf. (und des UFS) in diesem Punkt in anderen Erkenntnissen (vgl VwGH 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Römisch-katholische Pfarrpfründe, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GesmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.03.2011, betreffend…
…geboren am 11223333 in C , im Jahr 2011 Studiengebühren in der Höhe von 720,00 € für den Lehrgang "Kirchenmusik" einbezahlt hat." In der Folge wurde die Beschwerdeführerin seitens des Finanzamtes gebeten, den beruflichen Zusammenhang zu erläutern sowie eine Arbeitgeberbestätigung und/oder einen Einnahmennachweis aus…
…Sterbekasse im Ausmaß von Euro 71, um die Summe aller Versicherungsprämien im Ausmaß von Euro 540, um den Kirchenbeitrag im Ausmaß von Euro 120, um Arbeitsmittel im Ausmaß von Euro 140 und um Krankheitskosten im Ausmaß von 200 Euro. Außerdem sei der Kinderfreibetrag für das…
…1967 abgewiesen. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass sich ihre Tochter in Berufsausbildung zur Religionslehrerin befinde und zwar in Form der Tätigkeit als Vollzeitmissionarin der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt habe der…
…482,17 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in allen sieben Beschwerdesachen unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Unterliegt die „automatische“ Grundstücksübertragung aufgrund der Kirchenverfassung der Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer? 2. Ist die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß Art. 34 …
…Zeitpunkt des möglichen Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen. Der Beschluss der VERSAMMLUNG vom 4.Juni 2005 stellt den „Titel“ dar, aufgrund dessen es nach Art. 61 der Kirchenverfassung zum Eigentumserwerb kam. Dieser Beschluss ist daher das „Drehmoment“ für die Frage der „Unmittelbarkeit“ iSd Art. 34 …
…| Aus-/ Fortbildungskosten 722 | 1.694,00 | Personenversicherungen 455 | 107,31 | Wohnraumschaffung/-sanierung 456 | 5.541,15 | Kirchenbeitrag 458 | 300,00 | Kinderbetreuungskosten ***1*** | 438,00 Bezüglich der beantragten Aufwendungen zur Fortbildung/Ausbildung/Umschulung wird um Nachreichung…
…b FLAG darstellt. Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof dahin beantwortet, dass Ausbildung zum Religionslehrer der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage unter den Begriff der Berufsausbildung gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG zu subsumieren ist (VwGH 16.12.2009, 2009/15/0021…
…2010/16/0128) nicht entgegensteht und zur Folge hat, dass § 5 Abs 3 FLAG 1967 aus der Sicht der Kirche JCHLT auszulegen ist. Die Vollzeitmission als Ausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 an sich wurde von der belangten Behörde nicht in Streit…
…ordentliche Revision zuzulassen. Ebenso scheint eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage, wie § 5 Abs 3 FLAG 1967 iZm der zumindest 1½ jährigen Vollzeitmissionstätigkeit für die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage in einem Drittland auszulegen ist, zu fehlen. Wien, am 27. Dezember 2024
…EUR 63.904,54. Zuzüglich Einkünfte aus Gewerbe abzüglich Sonderausgaben, Spenden, Kirchenbeitrag, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von EUR 63.509,22. Dies multipliziert mit 0,42 abzüglich EUR 8.261,19 ergibt eine Einkommensteuer von EUR 18.412,58. In weiterer Folge…
…Erwerbstätigkeit nicht nachgehen müssten, stelle sich für den Bf. die Frage, ob einem Angehörigen der evangelischen Kirche AB tatsächlich zuzumuten sei, sich (auch) am Karfreitag ständig um die (profane) Aufgabe kümmern zu müssen, ob allenfalls die Parkzeit überschritten sein könnte oder nicht. Eine Bejahung dieser…
…die er, in Hinblick auf eine - aus seiner Sicht - ungerechtfertigte Bevorzugung der Katholischen Kirche durch verschiedene Sonderregelungen, für gleichheitswidrig und unsachlich erachtet. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung der Einkommensteuer für 2013 führte der Bf in einer form- und fristgerecht eingebrachten Beschwerde begründend aus: „Als Beschwerdegrund wird Rechtswidrigkeit…
…für die Aufwendungen 2013 sind auf Grund des Vorhaltes vom 22.1.2015 vorgelegt worden: Versicherungen in Höhe von € 4.685,52 - Kirchenbeitrag in Höhe von € 267,02 - Spenden in Höhe von € 74 - ÖGB in Höhe von € 36- Apotheke in Höhe…
…zu höheren bürokratischen Aufwendungen und Mehrkosten für die Gemeinde führe. Die Bf. fördere daher auch in diesem Sinne die "gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften. Abschließend beantragte die Bf., die Aufhebung des Bescheides und die Erlassung eines neuen Bescheides, mit dem die gesetzliche Grunderwerbsteuerbefreiung berücksichtigt werde. …
…Vertretungskosten, Miete zu erwähnen. Es sei richtig den Kirchenbeitrag als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Die Beschwerdeführerin nehme zur Kenntnis, dass dieser Haftungsanspruch für die ***9*** ***2*** Betriebs-GesmbH keine außergewöhnliche Belastung sei und daher steuerlich nicht berücksichtigt werden könne. Dieser E-Mail waren als Anlage das…