…2020 bis April 2021 rückgefordert." In der im Spruch näher bezeichneten Beschwerde führte die Beschwerdeführerin (Bf.) folgendermaßen aus: Die beschwerdegegenständlichen Kinder hätten sich auch nicht bei deren Vater befunden, sondern eine Nanny (Kindermädchen) aus Serbien habe auf sie aufgepasst. Im Jahr 2021 habe die Bf…
…gründeten die Fahrschule ***53*** und sind beide Eigentümer der ***Bf1*** und auch beide in dieser Firma aktiv. Meine Frau ist auch bei allen anderen Firmen entweder Miteigentümerin oder auch GF (Sie ist keine Hausfrau oder Kindermädchen) wie im Schreiben dargestellt. Zusammen gefasst muss ich festhalten…
…5.618,00 gehört der Beschwerdeführer nach Ansicht des erkennenden Gerichtes jedenfalls nicht zu jener Einkommensschicht, bei welcher die Anstellung eines Kindermädchens oder einer Haushaltshilfe üblich und somit gewöhnlich ist. Der vorliegende Beschwerdefall ist somit unter die entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl zB VwGH 11…
…seit mehr als 5 Jahren hier ihren Wohnsitz unterhalte - auch die Tochter des Bf. und ein Kindermädchen ohne polizeiliche Meldung an dieser Adresse wohnhaft. Zum Sachverhalt wurde in diesem Bericht weiters ausgeführt: Aufgrund der im Zuge der Einvernahmen bzw. Durchsuchungen getroffenen Feststellungen sei davon auszugehen…
…dorthin gebracht bzw abgeholt hat, weil der Lebensgefährte selbst nach eigener Aussage den ganzen Tag gearbeitet hat und die Bf die Kinderbetreuung innehatte. Die Aussagen über ein Kindermädchen waren zu unsubstantiiert, um daraus etwas für den Standpunkt der Bf zu gewinnen. Es widerspricht zudem der…
…gemischt) Agoraphobie: F40.0 [...] ... die Patientin ist unter der Obhut von Ammen und Kindermädchen aufgewachsen mit Mangel an liebevollem Kontakt und Stütze. In der Entwicklung und Jugend weist sie Phobien und Zwangsvorstellungen auf, ... [...] Im zweiten Lebensjahrzehnt leidet sie unter wiederholten Krisen ... [...] Nach dem Tod ihrer…
…VwGH 13.12.1995, 93/13/0272, betr. Aufwendungen für ein Kindermädchen bei berufstätigen Eltern). Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung muss nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe…
…93/13/0272, betr. Aufwendungen für ein Kindermädchen bei berufstätigen Eltern). Der Abschluss einer Kasko Versicherung ist nicht außergewöhnlich, da die Mehrheit der PKW Besitzer bei Anschaffung eines PKW's eine Kasko Versicherung abschließt. Es handelt sich um eine "gewöhnliche" Belastung. Eine Belastung erwächst zwangsläufig…
…Weiteren wurden keine für Fr. Bf entlastenden Umstände in die Würdigung mit einbezogen. Tatsache ist, dass Fr. Bf nach ihrem Zuzug von Polen nach Österreich zuerst als Kindermädchen, danach als Putzfrau tätig war. Den Gewerbeschein für das Reinigungsgewerbe musste sich Fr. Bf wegen den diesbezüglichen…
…mein Sohn zum damaligen Zeitpunkt nur slowakisch gesprochen hat, ich aber gerade deshalb für ihn slowakisch sprechende Babysitter bzw. Kindermädchen organisiert habe, die in Wien studiert haben und daher sowohl slowakisch als auch deutsch sprechen konnten. Ich habe überdies auch den Unterhalt für meinen Sohn…
…zum Haus ein Garten gehört, erledigen sie kleine Gartenarbeiten (Rasen mähen, Blumen pflegen usw.). Je nach Haushaltsgröße arbeiten Haushaltshilfen allein oder mit anderem Hauspersonal (GärtnergehilfIn, Kindermädchen/Kinderbursch) zusammen. [...] Beschäftigungsmöglichkeiten [einer Haushaltshilfe] Die wichtigsten Unternehmensbereiche / Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.: - Objektbetreuungsfirmen, - Reinigungsfirmen (Gebäudereinigung, Wäschereien…
…seit mehr als 5 Jahren hier ihren Wohnsitz unterhalte - auch die Tochter des Bf. und ein Kindermädchen ohne polizeiliche Meldung an dieser Adresse wohnhaft. Zum Sachverhalt wurde in diesem Bericht weiter ausgeführt: Aufgrund der im Zuge der Einvernahmen bzw. Durchsuchungen getroffenen Feststellungen sei davon auszugehen…
…geradezu typische Fall einer lediglich "gewöhnlichen" Belastung vor (VwGH 13.12.1995, 93/13/0272). Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe ("Kindermädchen" und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten (oder eheähnlichen Gemeinschaften) kann nur zu einer außergewöhnlichen Belastung nach der allgemeinen Regelung des § 34 Abs. 1 EStG führen…