…Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorsieht…
…im Ausland bestehende Wohnsituation fiktiv ins Inland, und beurteilt die Frage, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse, so ergibt sich, dass die Mutter der Bf. mit deren Kindern bei einheitlicher Haushaltsführung eine Wohnung teilt (sh. § 2 Abs. 5 FLAG 1967). Die Kinder…
…in Ungarn. Außerhalb des Anwendungsbereichs der VO 883/2004 stünde der Mutter allein nach nationalem Recht daher keine Familienbeihilfe für ihre Kinder zu. Da der leibliche Vater im Beschwerdezeitraum in Österreich erwerbstätig ist, liegt somit ein mitgliedstaatübergreifender Sachverhalt vor und die VO 883/2004 ist…
…Unterschiedsbetrages zwischen der ausländischen Beihilfe und der FB nach dem FLAG 1967 geleistet und gilt als FB iSd. leg. cit. (Abs. 3, 6 FLAG 1967). Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf FB für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten.…
…Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, welche einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorsieht…
…Für den Bezug der Familienbeihilfe ist es grundsätzlich allein nicht schädlich, wenn sich die Kinder von Berufungschwerdeführern überwiegend im EU-Ausland aufhalten. Als zweite Voraussetzung ist zu untersuchen, ob sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. im streitgegenständlichen Zeitraum in Österreich befunden hat. Wie ausgeführt…
…die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1…
…in Polen. Außerhalb des Anwendungsbereichs der VO 883/2004 stünde der Mutter allein nach nationalem Recht daher keine Familienbeihilfe für ihre Kinder zu. Da der leibliche Vater im Beschwerdezeitraum in Österreich erwerbstätig ist, liegt somit ein mitgliedstaatübergreifender Sachverhalt vor und die VO 883/2004 ist…
…Kinder im Ausland (EU-Drittland) sei lediglich zwecks Absolvierens der Mittelschule wegen der schweren Erkrankung der Bf gewesen, für das Beschwerdebegehren nichts gewonnen werden. In der Beschwerde wird vorgebracht, dass auf Grund der in der Beschwerde geschilderten Umstände zu erkennen gewesen sei, dass die Kinder…
…Wir kennen einige Familien persönlich, deren Kinder sich per definitionem ständig im EU-Ausland oder in einem Drittstaat aufgehalten haben und denen dennoch Anspruch auf Familienbeihilfe von Seiten des Finanzamtes gewährt wurde. Aus diesem Grund haben wir auch fix mit dem Bezug der Familienbeihilfe gerechnet…
…Plus für seine Kinder, für welche der Bf. das gesamte Jahr hindurch den gesetzlichen Unterhalt geleistet habe, beim Bf. zu berücksichtigen. Andernfalls würde eine Unionsrechtswidrigkeit vorliegen, dürfen doch im EU-Ausland lebende Kinder nicht anderes behandelt werden als in Österreich lebende. Im österreichischen Verwaltungsrecht würde…
…5. Dezember 2016 wies das Finanzamt Landeck Reutte den Antrag für den Zeitraum ab Juli 2014 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die sich im EU-Ausland aufhalten würden, kein Anspruch auf Familienleistungen in Österreich bestehe. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14…
…abgesprochen wurde, kann der Familienbonus Plus für ein Kind im EU-EWR-Raum oder der Schweiz berücksichtigt werden. Betreffend Familienbeihilfe/Antrag auf Ausgleichszahlung haben Sie einen Abweisungsbescheid - datiert mit 25. Mai 2021 - erhalten. In Österreich steht für die Kinder keine Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung zu, auch nicht…
…zudem, dass in der öffentlichen, medialen Berichterstattung stets vom Familienbeihilfenbezug von Kindern im Ausland die Rede ist und meist jedoch nicht näher darauf eingegangen wird, dass der Anspruch nur für Kinder im EU-Ausland besteht. Auch deshalb hat sich unser Mandant in keiner Weise gedacht…
…34 Abs. 7 EStG 1988 keinesfalls von vornherein ausschließt, dass Unterhaltsleistungen für sich ständig im Ausland aufhaltende, haushaltszugehörige Kinder nach den allgemeinen Regeln des Einkommensteuergesetzes 1988 berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder in einem Staat außerhalb der EU, des EWR-Raumes oder der Schweiz, bei…
…Differenzzahlung in Höhe der vollen Familienbeihilfe. Beide KV sind in Ö beschäftigt. KM im EU-Ausland mit den Stiefkindern bzw. eigenen Kindern. Stiefvater wohnt in Ö und bei der KM im EU-Ausland. Einkommen des STV mit € 5000 - € 7.000 eher zu gering…
…weshalb familienbeihilfenbezugsberechtigt der im EU-Ausland lebende und berufstätige Kindesvater ist, auch wenn die Kinder der Bf. bei der nichtberufstätigen Mutter in Österreich leben, was beschwerdegegenständlich der Fall ist. Demgemäß hat in beschwerdegegenständlichem Fall Anspruch auf Familienleistungen für seine Kinder grundsätzlich der in Tschechien lebende…
…Kinder, die im EU-Ausland leben für das BM für Finanzen, erstattet von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal Wien, den 20. Februar 2017". Weitere Gutachten wurden hier nicht zu Rate gezogen. Dieses Gutachten vernachlässigt die Tatsache, dass für eine Indexierung der Familienleistungen zuerst die EU…
…Kinder, die im EU-Ausland leben für das BM für Finanzen, erstattet von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal Wien, den 20. Februar 2017". Weitere Gutachten wurden hier nicht zu Rate gezogen. Dieses Gutachten vernachlässigt die Tatsache, dass für eine Indexierung der Familienleistungen zuerst die EU…
…dass die Tochter bei der Mutter in Deutschland lebe, könne zu keinem anderen Ergebnis führen. Eine Ungleichbehandlung von Kindern, die im EU-Ausland leben, würde gegen EU-Recht (Niederlassungsfreiheit gem. Art 43-48 EGV) verstoßen. Die in der Beschwerdevorentscheidung zuletzt zitierte UFS Entscheidung vom 14…