…deutschen Kennzeichen betreten, wobei laut Kontrollmitteilung der LPD wegen Verdachtes auf Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit der Verwendung von Kfz mit ausländischem Kennzeichen durch Personen mit Wohnsitz im Inland das gegenständliche Fahrzeug i mit deutschem Kennzeichen d bereits wiederholt im XX festgestellt worden sei, wobei der…
…gelte als Mittelpunkt der Lebensinteressen (=Hauptwohnsitz) immer der gemeinsame Familienwohnsitz. Das "Nutzungsverhalten" der angeblichen Fahrten nach L, sei kein erfolgreicher Beweis gegen die gesetzliche Kfz-Standortvermutung aufgrund des inländischen Hauptwohnsitzes. Es würde sich hierbei nur um eine unbewiesene Behauptung handeln. < Km-Stand am 26…
…Bf geäußerte Annahme, dass alle Fahrzeuge, die im Inland länger als ein Monat verwendet werden, den gegenständlichen Abgaben unterliegen, treffe zu. Zum oben angesprochenen sogenannten "Gegenbeweis": Zur Widerlegung der Standortvermutung für das Inland gem. § 82 Abs. 8 KFG 1967 müsste die Bf nachweisen, dass das…
…setzt die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der in § 82 Abs. 8 KFZ normierten Standortvermutung nicht im Bundesgebiet hat, Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges voraus, aus denen sich hinreichende Anhaltspunkte ergeben, ob das…
…Angestellter in einem deutschen Unternehmen, welches ihm für berufliche und private Fahrten einen Dienstwagen zur Verfügung stelle. Aufgrund der gehobenen Position des B bei der deutschen Z-GmbH und seines unstrittigen Lebensmittelpunktes im Inland greife für das strittige Dienst-Kfz die Standortvermutung des § 82 Abs…
…Deutschland befinde, die Beziehung zu seiner Freundin problematisch sei und er beabsichtige, im Sommer 2019 in die USA zu gehen. In der Folge erließ das Finanzamt eine Kfz Bescheid und einen Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und führte begründend aus, es sei entscheidungsrelevant, ob…
…Damit verbunden ist Kfz-Steuer-Pflicht gegeben. Nach Ansicht des Finanzamtes 8/16/17 sprechen folgende Sachverhaltselemente für einen Standortvermutung in Österreich: Hauptwohnsitz in Österreich seit zumindest 2007 Hauptwohnsitz der Familie in Österreich seit zumindest 2007 Kindergarten-‚ Schulbesuch der Kinder in Österreich Familienbeihilfenbezieher in Österreich…
…durch der Bf nahestehende Personen, und stellten diese neben dem Parteivorbringen im Wesentlichen das einzige Beweismittel zur Widerlegung der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG dar. Wie oben ausgeführt, ist das Parteivorbringen zum dauernden Standort des verfahrensgegenständlichen Kfz nicht glaubhaft. Es kann daher nicht ausgeschlossen…
…hätte die Behörde ersehen, dass das genannte KFZ seinen vorwiegenden Standort nicht in Österreich habe. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zusammengefasst wurde ausgeführt, dass es aufgrund des § 82 Abs. 8 KFG zur Standortvermutung und Umkehr der Beweislast komme. Es sei am Bf…
…Email vom 28.11.2016 angeführt. Zum Ergänzungspunkt 13.: Im Falle eines Hauptwohnsitzes bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich greift die Standortvermutung des § 82 (8) KFG. Die Standortvermutung des Kfz im Inland kann durch Erbringung des Gegenbeweises, also des Nachweises der überwiegenden Verwendung im Ausland…
…der die „Verwendung“ eines „Kfz mit ausländischem Kennzeichen“ „ohne Zulassung gemäß § 37“ nur innerhalb eines Monats bzw. von zwei Monaten ab Einbringung nach Österreich erlaubt. Bei darüber hinausgehender „Verwendung“ käme für ein Kfz mit inländischer Standortvermutung ohne Gegenbeweis die NoVA-Pflicht zum Tragen. Der hier…
…Grundlage ist gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 von einem inländischen Standort auszugehen. Damit verbunden ist die Kfz-Steuerpflicht gegeben." Nach Ansicht der Behörde spreche für eine Standortvermutung in Österreich, dass der Bf. jeden zweiten Tag von Deutschland nach Österreich fahre, um auf ein Haus…
…Wohnsitzes nachgewiesen wird, dass der Standort eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt (vgl. VwGH 23.10.2001, 2001/11/0288). Die Beurteilung, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der in § 82 Abs. 8 KFG normierten Standortvermutung nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen…
…eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen auf inländischen Straßen entsteht. Das FA sieht die Voraussetzungen für eine Bescheidbehebung nach § 299 BAO mangels mit Gewissheit feststehender Rechtswidrigkeit des Festsetzungsbescheides als nicht gegeben an. Eine bloß mögliche Rechtswidrigkeit genüge nicht. Der Bf sei einen Gegenbeweis zur gesetzlichen Standortvermutung…
…Standortes des Fahrzeuges gegeben ist. Die vorgelegten Unterlagen können eine Kfz-Versicherung des gegenständlichen Kfz bzw. Reparaturen des Fahrzeuges am angegebenen Tag im Ausland belegen, sagen jedoch nichts über den Standort des beschwerdegegenständlichen Fahrzeugs aus. Somit konnte die Bf. keinen Gegenbeweis erbringen. Die Standortvermutung des …
…zwar mit dem gegenständlichen PKW. Seine Ehegattin werde nach längerer Zusatzausbildung wieder in ihrem alten Beruf als Heimhilfe im ambulanten Dienst arbeiten können und benötige zur Ausübung unbedingt ein eigenes Kraftfahrzeug. Deswegen wolle man das KFZ jetzt ummelden. Der Bf. werde dann mit dem Zug…
…88 €; Verspätungszuschlag 105,19 €). Mit Bescheiden vom 4. September 2012 wurde auch die KFZ-Steuer für folgende Zeiträume festgesetzt: < 8-12/2011 (237,00 €) < 1-6/2012 (284,40 €) Begründend wurde ausgeführt, dass die Festsetzung erforderlich gewesen sei, weil…
…über die Beschwerde vom 21. September 2012 gegen die Bescheide des FA Kitzbühel Lienz (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24. August 2012 betreffend Normverbrauchsabgabe 08/2008, KFZ-Steuer für 8-12/2008, 1-12/2009, 1-12/2010, 1-12/2011 und 1-6/2012 sowie…
…haben. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird der dauernde Standort des Fahrzeugs im Inland vermutet. Diese Standortvermutung kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Die Anwendung dieser Kriterien auf den Beschwerdefall bedeutet: Hauptwohnsitz Der Begriff "Hauptwohnsitz" im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG ist nach den Bestimmungen…
…daran anschließenden steuerlichen Folgen der NoVA und KFZ-Steuerpflicht entstand. Zu klären ist dabei die Frage, ob die Voraussetzungen für die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 vorliegen und wenn ja, ob in weiterer Folge der Gegenbeweis der Standortvermutung durch die Bf erbracht wurde.…