…nach Interessensabwägung ebenfalls gegen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Das Vorbringen, die Abgabennachforderung infolgedessen mittels eines mit 5% verzinsten Kontokorrentkredites begleichen zu müssen, stellt auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keinen unverhältnismäßigen Vermögensnachteil dar. Der Beschluss des BFG vom 16.1.2017, AW/7100020/2016…
…Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre (vgl…
…einer Konkretisierung konnte daher dem Antrag nicht stattgegeben werden. Im Übrigen kommt hinzu: Laut Mitteilung des Finanzamtes Graz Stadt vom 07. Oktober 2020 besteht bezüglich der "verfahrensgegenständlichen Jahre 2003 - 2006 beim ho. Finanzamt betreffend Herrn ***Bf1***, StNr 68-800/7954, mit heutigem Stand kein Rückstand…
…zu enthalten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss dabei die zur Last gelegte Tat so eindeutig umschrieben werden, dass kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist und die Möglichkeit der nochmaligen Verfolgung wegen derselben Tat ausgeschlossen ist (siehe VwGH 23.2…
…konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (vgl. bspw. VwGH 22.8.2014, Ro 2014/15/0007 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs; VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). Der vorliegende Antrag enthält keine…
…Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (vgl. bspw. VwGH 22.8.2014, Ro 2014/15/0007, und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Der vorliegende Antrag enthält keine derart bestimmten Angaben…
…13/0019; BFG 16.06.2016, AW/5100001/2016; BFG 19.06.2018, AW/7100010/2018). Der gegenständliche Antrag enthält keinerlei ziffernmäßigen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Revisionswerberin, weshalb dem Antrag schon mangels einer Konkretisierung nicht stattgegeben werden konnte. Wien, am 3. August 2022
…für sich allein kein hinreichender Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist (vgl. Bspw. VwGH 4.12.2013, AW 2013/15/0037 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie VwGH 28.5.2015, Ra 2015/13/0019) . Mangels einer Konkretisierung im Sinne obiger…
…vom 07.10.2024 haben Sie die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Begründet wurde dies damit, dass keine rechtsgültige Strafverfügung vom 15.05.2024 vorliegt, da Sie das in der Zahlungsaufforderung genannte Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen ***1*** nicht gelenkt haben. § 71 Abs…
…die ebenfalls Poker anbiete und daher in einem Wettbewerbsverhältnis zur Revisionswerberin stehe, im Mehrheitseigentum ausländischer Gesellschaften und nicht der Republik Österreich stehe und sohin keine öffentlichen sondern bestenfalls private Interessen ausländischer Investoren geschützt würden, ein zu schützendes staatliches Monopol daher nicht existiere. Andererseits sei nach…
…konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (vgl. bspw. VwGH 22.8.2014, Ro 2014/15/0007; VwGH 13.09.2017, Ra 2015/13/0019; BFG 16.06.2016, AW/5100001/2016). Der vorliegende Antrag enthält keine…
…Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (vgl. bspw. VwGH 22.8.2014, Ro 2014/15/0007, und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Der vorliegende Antrag enthält keine derart bestimmten Angaben…
…dass die mitbeteiligte Partei in Deutschland ansässig ist, stellt jedoch keine Konkretisierung der Gefährdung der Einbringlichkeit der strittigen Nachforderung zu einem späteren Zeitpunkt (Zeitpunkt der etwaigen Aufhebung der Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof) dar, da gerade mit Deutschland umfangreiche Amtshilfeübereinkommen im Abgabensachen bestehen. Da die Rw…
… 303 (4) BAO" die Rede, obwohl sich in dieser Bestimmung alle drei Wiederaufnahmetatbestände finden und somit gerade keine Konkretisierung gegeben ist. Trotz alledem geht das Bundesfinanzgericht anhand der einschlägigen Rechtsprechung des VwGH davon aus, dass in einer Gesamtschau von einer ausreichenden Determinierung des Wiederaufnahmetatbestandes aufgrund…
…Finanzamt im Zuge der Abstimmung über die Höhe der Quote im Ausgleichsverfahren der C. GmbH der 40 %-igen Quote zugestimmt hat und das Finanzamt sowie sämtliche anderen Gläubiger die vereinbarten Quotenzahlungen erhalten haben. Bisher erfolgte noch keine Konkretisierung von Seiten des Finanzamtes, weshalb dieses vermeint…
…in einer hier nicht geltenden Fassung. Die Ausführungen in der Richtlinie Punkt 3.1.2. wären zwar geltende Fassung, diese enthalte aber keine Konkretisierung, zu welchem Zeitpunkt konkret die operative Tätigkeit ausgeübt werden müsse; bei Antragstellung oder bei Auszahlung. Da der Fördervertrag mit den FAQ´s…
…nur kein geltend gemachter Grund auf den eine Nachsicht gestützt werden kann, sondern auch keine Konkretisierung der „Lage ihres eigenen Falles“ für ein Nachsichtsansuchen. Beweise können nur zu einem konkreten Thema angeboten werden, wobei der „Beweis der persönlichen Unbilligkeit“ kein konkretes Thema und „Unterlagen“ kein…
…Diese Gebührenanzeige sei in Form der Vorlage des 2. Nachtrages zum Bestandvertrag erfolgt und habe keine Konkretisierung der Gebührenhöhe und auch keine Konkretisierung der für die Berechnung der Gebühr maßgeblichen Laufzeit des Bestandvertrages enthalten. Das Finanzamt sei daher auch nicht von dem dem Bescheid zugrunde…
… 31 GebG durch Vorlage des Bestandvertrages erfolgt sei, keine Konkretisierung der Gebührenhöhe und auch keine Konkretisierung der für die Berechnung der Gebühr maßgeblichen Laufzeit des Bestandvertrages enthalten habe. Das Finanzamt sei somit nicht von dem dem Bescheid zugrunde liegenden Anbringen abgewichen. Mit der nunmehr verfahrensgegenständlichen…
…Diese Gebührenanzeige sei in Form der Vorlage des 2. Nachtrages zum Bestandvertrag erfolgt und habe keine Konkretisierung der Gebührenhöhe und auch keine Konkretisierung der für die Berechnung der Gebühr maßgeblichen Laufzeit des Bestandvertrages enthalten. Das Finanzamt sei daher auch nicht von dem dem Bescheid zugrunde…