…die Tätigkeit im Wesentlichen fortgeführt wird. Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) keine vergleichbare Regelung wie beim Tod natürlicher Personen gemäß § 173 FinStrG normiert hat. Laut ständiger Judikatur…
…zuständigen Gerichtskommissärs und die Beerdigungskosten zu bezahlen hat. Für das Finanzamt als Abgabengläubiger liegt somit kein verwertbares Verlassenschaftsvermögen vor. Zu einer Rechtsnachfolge im anhängige Beschwerdeverfahren nach dem Tod der Bf ist es mangels eingeantworteter Erben nicht gekommen. Für die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens fehlt es daher…
…im Firmenbuch gelöscht. Die Gesellschaft ist aufgelöst und gelöscht (BFG-Akt ON 25, 26). Es konnte kein Rechtsnachfolger festgestellt werden. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Finanzstrafakt. Die Löschung des belangten Verbandes ist der offiziellen Firmenbuchdatenbank zu entnehmen. 3. Rechtliche Beurteilung…
…Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) jedenfalls keine der Regelung der Folgen des Todes natürlicher Personen für das Finanzstrafverfahren gemäß § 173 FinStrG vergleichbare Regelung normiert hat. Zwar ist…
…1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren eröffnet wurde…
…4 vorzugehen. Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) keine vergleichbare Regelung wie beim Tod natürlicher Personen gemäß § 173 FinStrG normiert hat. Laut ständiger Judikatur des VwGH ist durch…
…Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) jedenfalls keine der Regelung der Folgen des Todes natürlicher Personen für das Finanzstrafverfahren gemäß § 173 FinStrG vergleichbare Regelung normiert hat. Zwar ist…
…95/08/0123; 20.11.2002, 99/08/0167; sowie VwGH 28.10.2009, 2007/15/0205). Tritt für den verstorbenen Beschwerdeführer kein Rechtsnachfolger ein, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. bspw. VwGH 06.12.2011, 2007/15/0034) die Beschwerde in sinngemäßer Anwendung…
…9). Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass gemäß § 154 AußStrG für überschuldet erklärt und das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt an die Mutter des Beschwerdeführers überlassen. Mangels Einantwortung ist im gegenständlichen Fall kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 19 BAO vorhanden. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches §…
…demgegenüber das Verfahren fortzuführen wäre. Im gegenständlichen Fall ist kein Rechtsträger bzw. Rechtsnachfolger iSd § 10VbVG vorhanden, der die Rechtspersönlichkeit des Bf2 in Ansehung jener Rechte fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde im Ergebnis behauptet wird. Da laut Aktenlage keine Aussicht besteht, dass die Rechtspersönlichkeit der…
…demgegenüber das Verfahren fortzuführen wäre. Im gegenständlichen Fall ist kein Rechtsträger bzw. Rechtsnachfolger iSd § 10VbVG vorhanden, der die Rechtspersönlichkeit des Bf2 in Ansehung jener Rechte fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde im Ergebnis behauptet wird. Da laut Aktenlage keine Aussicht besteht, dass die Rechtspersönlichkeit der…
…13.358,76 Euro zur Verfügung stehe. Die GmbH wurde am 25.09.2003 gelöscht. Für 2003 erfolgte keine Veranlagung und keine Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer. Die Beschwerdeführerin (=Bf.) trat die Rechtsnachfolge der GmbH als Einzelunternehmerin im Sinne des § 9 UmGrStG an. Die Einkommensteuer der Bf…
…dem an die Erben als Rechtsnachfolger von ***Erblasser*** gerichteten Bescheid vom 25.2.2020 die Veranlagung zur Einkommensteuer des Jahres 2018 durch, wobei sie den Antrag auf Verteilung der Pensionsabfindung abwies. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus, es liege keine Entschädigung im Sinne des…
…dass der Zufluss später erfolgt ist, als Erbin allenfalls einen zivilrechtlichen (erbrechtlichen) Anspruch auf Auszahlung der von ihrem verstorbenen Ehegatten erworbenen Ansprüche. Wird nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt, dann hat die Besteuerung von Bezügen aufgrund der vom Arbeitgeber beim…
…des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen…
…des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen…
…vollhaftender Gesellschafter der KG trat der Beschwerdeführer freiwillig an und die KG übernahm als Rechtsnachfolgerin der Ges.m.b.H. auch deren Kreditverbindlichkeiten. Im Vorlageantrag wird angeführt, dass eine schulddeckende Verwertung nicht durchgeführt worden sei, da dies keine sinnvolle Alternative für die Bank gewesen sei…
…des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen…
…des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen…
…sie endet mit ihrem Tod (VwGH 15.9.2016, Ra 2015/15/0003). Das Einkommensteuerrecht enthält in verschiedenen Zusammenhängen Regelungen, die eine Rechtsnachfolge berücksichtigen. Zum Verlustabzug enthält das Einkommensteuerrecht aber keine Nachfolgeregelung (vgl. VwGH 15.9.2016, Ra 2015/15/0003). Der Verlustabzug ist ein…