…die Tätigkeit im Wesentlichen fortgeführt wird. Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) keine vergleichbare Regelung wie beim Tod natürlicher Personen gemäß § 173 FinStrG normiert hat. Laut ständiger Judikatur…
…zuständigen Gerichtskommissärs und die Beerdigungskosten zu bezahlen hat. Für das Finanzamt als Abgabengläubiger liegt somit kein verwertbares Verlassenschaftsvermögen vor. Zu einer Rechtsnachfolge im anhängige Beschwerdeverfahren nach dem Tod der Bf ist es mangels eingeantworteter Erben nicht gekommen. Für die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens fehlt es daher…
…im Firmenbuch gelöscht. Die Gesellschaft ist aufgelöst und gelöscht (BFG-Akt ON 25, 26). Es konnte kein Rechtsnachfolger festgestellt werden. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Finanzstrafakt. Die Löschung des belangten Verbandes ist der offiziellen Firmenbuchdatenbank zu entnehmen. 3. Rechtliche Beurteilung…
…Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) jedenfalls keine der Regelung der Folgen des Todes natürlicher Personen für das Finanzstrafverfahren gemäß § 173 FinStrG vergleichbare Regelung normiert hat. Zwar ist…
…1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren eröffnet wurde…
…4 vorzugehen. Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) keine vergleichbare Regelung wie beim Tod natürlicher Personen gemäß § 173 FinStrG normiert hat. Laut ständiger Judikatur des VwGH ist durch…
…Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber für den Fall der Löschung einer Gesellschaft als belangter Verband im Firmenbuch (wenn kein Rechtsnachfolger eruiert werden kann) jedenfalls keine der Regelung der Folgen des Todes natürlicher Personen für das Finanzstrafverfahren gemäß § 173 FinStrG vergleichbare Regelung normiert hat. Zwar ist…
…95/08/0123; 20.11.2002, 99/08/0167; sowie VwGH 28.10.2009, 2007/15/0205). Tritt für den verstorbenen Beschwerdeführer kein Rechtsnachfolger ein, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. bspw. VwGH 06.12.2011, 2007/15/0034) die Beschwerde in sinngemäßer Anwendung…
…9). Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass gemäß § 154 AußStrG für überschuldet erklärt und das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt an die Mutter des Beschwerdeführers überlassen. Mangels Einantwortung ist im gegenständlichen Fall kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 19 BAO vorhanden. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches §…
…demgegenüber das Verfahren fortzuführen wäre. Im gegenständlichen Fall ist kein Rechtsträger bzw. Rechtsnachfolger iSd § 10VbVG vorhanden, der die Rechtspersönlichkeit des Bf2 in Ansehung jener Rechte fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde im Ergebnis behauptet wird. Da laut Aktenlage keine Aussicht besteht, dass die Rechtspersönlichkeit der…
…demgegenüber das Verfahren fortzuführen wäre. Im gegenständlichen Fall ist kein Rechtsträger bzw. Rechtsnachfolger iSd § 10VbVG vorhanden, der die Rechtspersönlichkeit des Bf2 in Ansehung jener Rechte fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde im Ergebnis behauptet wird. Da laut Aktenlage keine Aussicht besteht, dass die Rechtspersönlichkeit der…
…13.358,76 Euro zur Verfügung stehe. Die GmbH wurde am 25.09.2003 gelöscht. Für 2003 erfolgte keine Veranlagung und keine Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer. Die Beschwerdeführerin (=Bf.) trat die Rechtsnachfolge der GmbH als Einzelunternehmerin im Sinne des § 9 UmGrStG an. Die Einkommensteuer der Bf…
… 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, | | und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu…
…endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer beim Rechtsnachfolger hat - wenn an den Rechtsnachfolger kein laufender Bezug bezahlt wird - auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen…
…dem an die Erben als Rechtsnachfolger von ***Erblasser*** gerichteten Bescheid vom 25.2.2020 die Veranlagung zur Einkommensteuer des Jahres 2018 durch, wobei sie den Antrag auf Verteilung der Pensionsabfindung abwies. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus, es liege keine Entschädigung im Sinne des…
…dass der Zufluss später erfolgt ist, als Erbin allenfalls einen zivilrechtlichen (erbrechtlichen) Anspruch auf Auszahlung der von ihrem verstorbenen Ehegatten erworbenen Ansprüche. Wird nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt, dann hat die Besteuerung von Bezügen aufgrund der vom Arbeitgeber beim…
…treten. Die Kriterien für das Vorliegen eines Teilbetriebes gelten gleichermaßen für Nachhalts- wie für aussetzende Forstbetriebe. Rz 5137: Nach unentgeltlicher Übernahme eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes hat der Rechtsnachfolger die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988). Wird dem Rechtsnachfolger kein Teilbetrieb übertragen…
…32 Z 2 EStG 1988 normieren hingegen für den Fall, dass vom bisherigen Arbeitgeber an den Rechtsnachfolger eines verstorbenen Arbeitnehmers in dessen Eigenschaft als Rechtsnachfolger kein laufender "Arbeitslohn" (Hinterbliebenenpension) bezahlt wird, eine abweichende Vorgangsweise: Allfällige einzelne Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers an den Rechtsnachfolger (bspw. Hinterbliebenenabfertigung…
…sein, wo darauf verwiesen wird, dass, wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen hat. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind…
…des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen…