…auch nach Intention der LStR nur einen Mindestwert darstellen. Im vorliegenden Fall erscheint dieser Wertansatz (für das Fahrzeug des Bf. im Zeitpunkt der Zerstörung durch das Hochwasser) jedenfalls als weitaus zu niedrig bemessen, hat doch der Bf. allein für das Autowrack schon € 1.800…
…22. August 2009 im Gemeindegebiet ein Hochwasserereignis stattgefunden hat. Weiters wurde von der Bf. eine Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft B. vom 5.5.2010 über die Besprechung beim Anwesen Bf betreffend Schäden, die durch die Abarbeitung der Katastrophenschäden durch das Bundesheer und etwaige Privatfahrzeuge entstanden sind…
…Selbstbehaltes als außergewöhnliche Kosten abgezogen werden. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.02.1992, 87/14/0116: Die Anerkennung von Kosten zur Beeitigung von Katstrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nur nach Naturkatastrophen, insbeondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung…
…Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. … (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. …" Um eine allfällige außergewöhnliche Belastung durch einen Katastrophenschaden berücksichtigen zu können…
…12.2019 erfolgte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht wie folgt: "Strittig ist die Anerkennung von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden iHv. € 3.000 als außergewöhnliche Belastung. Der Bf. bringt vor, dass sein Haus in Pakistan im Jahr 2018 durch Hochwasser beschädigt wurde…
…soweit für den Beschwerdefall relevant - auszugsweise folgenden Inhalt: "(1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-…
…1988 in Höhe von 7.908,77 € aufgrund eines durch Starkregen verursachten Schadens zu berücksichtigen. Im Vorhalt vom 06.02.2019 teilte das Finanzamt dem Bf mit, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung komme nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser…
…BAO § 206 BAO lautet wie folgt: „Abs. 1 Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Zeitraums zwischen Schadensfall (Juni 2013) und Neuanschaffung (Oktober bzw. Dezember 2015) kein zeitlicher Zusammenhang ersichtlich. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung…
…zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten abgezogen werden. Nach der Bestimmung des § 34 Abs. 6 EStG 1988 ist der Eintritt eines Vermögensschadens selbst noch keine außergewöhnliche Belastung, erst die Kosten zur Beseitigung des Katastrophenschadens werden durch …
…des § 34 EStG 1988 abgezogen werden, allerdings gekürzt um den Selbstbehalt iSd § 34 Abs. 4 EStG 1988. Keine Kürzung erfolgt nur bei Katastrophenschäden, welche § 34 Abs. 6 erster Teilstrich EStG 1988 beispielhaft erwähnt, nämlich schädigende Ereignisse durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung und Lawinen. Auch Felssturz, Steinschlag…
…können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Katastrophenschäden i.S. § 34 Abs. 6 TS 1 EStG 1988 liegen nur dann vor, wenn der Schaden durch eine Naturkatastrophe ausgelöst wurde…
…Liegenschaft im Hochwasserabflussgebiet der Donau sowie die Widmung als Bauland-Sondergebiet-Badehütten ergibt sich ebenso aus der bereits oben erwähnten Bestätigung der Marktgemeinde Gemeinde vom 13.06.2013. 3. Erwägungen 3.1. Zu Spruchpunkt I: Abweisung Der Bf. begehrt außergewöhnliche Belastungen aufgrund Katastrophenschäden ohne Selbstbehalt…
…die Kosten der beantragten Katastrophenschäden durch die Vorlage von Rechnungen zu belegen. Mit Antwortschreiben vom 24.01.2025 übermittelte der Bf Rechnungen über einen Gesamtbetrag von 95.751,91 Euro. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 31.01.2025 wies die belangte Behörde beide Begehren des Bf ab…
…Steuerpflichtigen treffen können, sondern vom engeren Begriff der "Katastrophenschäden". Eine Legaldefinition dieses Begriffes ist allerdings im § 34 Abs. 6 EStG 1988 nicht enthalten. Das Gesetz erwähnt nur beispielhaft schädigende Ereignisse, wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinenabgänge, die noch durch weitere ergänzt werden können, wie zB Flächenbrände…
…58). Auch das Katstrophenfondgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, spricht in § 3 Z.1 davon, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel verursacht wurden, gemeint sind. Der Brand des Wirtschaftsgebäudes…
…außergewöhnliche Belastung beantragt. In der am 06.07.2015 erlassenen abweisenden Beschwerdevorentscheidung verwies das Finanzamt darauf, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung…
…Erhebung der Grunderwerbsteuer für den Ersatzerwerb eines Grundstückes durch den Eigentümer eines von den Hochwasserkatastrophen betroffenen Grundstückes zum Zweck der Absiedelung Abstand zu nehmen, wenn die Gegenleistung für das Ersatzgrundstück den gemeinen Wert des Grundstückes vor Eintritt des Katastrophenschadens nicht übersteigt. Übersteigt die Gegenleistung für…
…Orientierung an Wiederbeschaffungspreisen statt an historischen Werten wie laut RV. Es erscheint aber als ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber unter dem Eindruck der Hochwasserkatastrophe 2002 die Verminderung der Höhe der Absetzbarkeit für Katastrophenschäden durch die Anwendung des Selbstbehaltes für Aufwendungen, die keine Ersatzbeschaffungen sind, bewirken wollte…
…betreffende - § 206 BAO, welcher lautet: "(1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und…