…dieser oder neuer Probleme zu entwickeln, nicht gesprochen werden. Der Tätigkeit des Bf. fehle jedoch die Forschung und Entwicklung, weshalb die Katalogleistung nach § 3a Abs. 10 Z 3 und das Empfängerortprinzip nicht zur Anwendung gelangen könne. Das Vorliegen einer Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1994 (Leistungen…
…allerdings von einer falschen Bemesssungsgrundlage aus. Die von der Bf. erbrachten Repräsentationsleistungen für die Firma X ltd seien den Katalogleistungen zuzuordnen und somit am Empfängerort zu versteuern. Diese Leistungen seien nach Ansicht der Bf. in Österreich als nicht steuerbar zu behandeln. Abschließend beantragte die Bf…
…handelt, die gemäß in § 3a Abs. 10 Z 1-16 UStG 1994 (Katalogleistungen) ausdrücklich genannt werden. Ob gegenständlich Z 3 oder 4 anzuwenden sein wird, wird im Falle der Leistungen der Schiedsrichter von Lehre und Rechtsprechung unterschiedlich gewertet, zumal eine gewisse Uneinigkeit darin besteht, welchen…
…das ist im Beschwerdefall Deutschland, ausgeführt. Diese Leistungen sind in Österreich weder steuerbar noch steuerpflichtig. Diese Dienstleistungen wurden laut Richtlinie 1999/59/EG zur Änderung der 6. MWSt-RL in die Liste der Katalogleistungen aufgenommen, um sicherzustellen, dass diese Leistungen, die von einem im Gemeinschaftsgebiet…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Bf. brachte mit 25.06.2019 einen Antrag auf Vorsteuererstattung für 2018 ein. Dieser wurde vom Finanzamt im Ergebnis abgewiesen mit dem Hinweis auf das Vorliegen von Katalogleistungen und auf § 3a Abs. 6 UstG 1994. Die Bf. legte im Rechtsmittelverfahren…
…die Erstattung aus nicht näher bezeichneten Rechnungen aus Gründen des Abzugsverbotes für Repräsentationsausgaben (Fahrkarten für Bergbahnen) und Aufwendungen und Ausgaben für den Betrieb von Personenkraftwagen ab. Im Übrigen seien Leistungen im Zusammenhang mit der Werbung Katalogleistungen und als solche nach der Generalklausel gemäß § 3a Abs…
…Lieferungen oder sonstige Leistungen, die nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen (z.B. Leistungen nach § 3a Abs. 10 UStG 1994 - "Katalogleistungen" -, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Unternehmer ist) sind nicht abzugsfähig…)" Dagegen erhob die Bf. Berufung mit Eingabe vom 21. September 2012, die sich gegen…
…eine sonstige Leistung iSd UStG dar. Hinsichtlich des Leistungsortes dieser Leistung sei aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der Einräumung einer Lizenz § 3a Abs. 10 UStG (idF vor dem 1.1.2010, "Katalogleistung") bzw. § 3a Abs. 6 UStG (idF ab 1.1.2010; Verweis auf UStR Rz…
…Katalogleistungen) nur für außerhalb des Gemeinschaftsgebietes ansässige, dienstleistungsempfangende Nichtsteuerpflichtige anwendbar ist. (D.h. im ´B2C´-Bereich, also Business-to-Consumer; vgl. Berger/Toifl/Wakounig, MwStSystRL2, S. 187 und 373 f.). Die Einstufung der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten als Katalogleistung hätte somit nur bei - hier nicht gegenständlichen…
…Mobiltelefone zur Kommunikation der Mitarbeiter an wechselnden Tätigkeitsorten zur Gänze betrieblich bedingt. Bei den Leistungen der AG handelt es sich wohl um sog. "Katalogleistungen" im Sinne des zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuergesetzes. Die Leistungen sind dort steuerbar, wo sich der Sitz des empfangenden Unternehmers befindet…
…Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des § 3a Abs. 14 Z 2 UStG 1994 dienen, qualifiziert werden würden. Wenn nämlich eine Katalogleistung im Sinne des Abs. 14 ab dem 1. Jänner 2010 an einen Unternehmer im Sinne des § 3a Abs. 5 Z 1 oder 2 ausgeführt…
…Dem Richter sei auch nicht erkennbar, aufgrund welcher Gesetzesänderung ab 2010 die Verlagerung der Umsätze in die Slowakei für die beteiligten Unternehmer günstiger sein solle. Die Spielumsätze wären nach damaliger Ansicht der beteiligten Unternehmer Katalogleistungen (auf elektr. Weg erbrachte Leistungen BEU2CEU), die bis 2009 nach …
…2 lit. e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ergangen. Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall…
…mit (unstrittigen) Sitz in Staat_1, sohin im Unionsgebiet. Es erübrigt sich damit eine weitere Erörterung hierüber, ob die gegenständliche Leistung des Abgabepflichtigen eine Katalogleistung verwirklicht, können doch daher im vorliegenden Fall die Regelungen der § 3a Abs. 9ff UStG idF bis 31.12.2009 bzw…
…mit (unstrittigen) Sitz in Staat_A, sohin im Unionsgebiet. Es erübrigt sich damit eine weitere Erörterung hierüber, ob die gegenständliche Leistung des Abgabepflichtigen eine Katalogleistung verwirklicht, können doch daher im vorliegenden Fall die Regelungen der § 3a Abs. 9ff UStG idF bis 31.12.2009 bzw…
…UStG mit Sitz in der Staat_A, sohin im Unionsgebiet. Es erübrigt sich damit eine weitere Erörterung hierüber, ob die gegenständliche Leistung der Abgabepflichtigen eine Katalogleistung verwirklicht, können doch daher im vorliegenden Fall die Regelungen des § 3a Abs. 14ff UStG ebenso wenig wie die Verordnung…
…würden, der dann die Verbindung zum Empfänger des Telefonates in Österreich herstelle. Die Bf stelle die Verbindung zwischen dem ausländischen Anrufer im Drittland und dem Endkunden in Österreich her. Dieser Vorgang sei als Telekommunikationsdienstleistung mit Leistungsort Drittland (Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 9 UStG) zu qualifizieren…
…Bf. die Vorsteuer aus der Rechnung iZm der ***3*** der in Österreich gelegenen Grundstücke im Erstattungsverfahren zusteht oder ob diese aufgrund des Vorliegens von Katalogleistungen nicht im Erstattungsverfahren zu gewähren ist. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden am Ort des Grundstückes ausgeführt (Belegenheitsprinzip…
…I Nr. 40/2014 wurden die einschlägigen Bestimmungen - nämlich § 3a Abs. 13 und Abs 14 UstG 1994 - zu Katalogleistungen allgemein und Telekommunikationsleistungen insbesondere ab 1.1.2015 neu gefasst. Dabei wurden die Telekommunikationsleistungen aus Abs. 14 herausgeschält und in Abs. 13 gesondert geregelt: (13) Elektronisch…
…Athesia Druck Srl erbrachte ein Italienischer Unternehmer Werbeleistungen an einen im Drittstaat ansässigen Leistungsempfänger. Der Drittstaatsunternehmer verrechnete die Werbeleistungen seinerseits an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Kunden weiter. Die Werbeleistungen des italienischen Unternehmers gelten nach damaliger Rechtslage als sogenannte Katalogleistungen grundsätzlich als am Empfängerort, also im Drittstaat…