Mit BGBl 629/1994 wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz an die Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital (69/335/EWG), neugefasst durch die Richtlinie des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von…
Mit BGBl 629/1994 wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz an die Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital (69/335/EWG), neugefasst durch die Richtlinie des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von…
…2. Beweiserhebungen durch das Bundesfinanzgericht 2.1. Vorhalt vom 20. November 2017 2.2. Mündliche Verhandlung vor dem Senat 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1. Kapitalverkehrsteuergesetz 3.2. ABGB 4. Festgestellter Sachverhalt 4.1. Zur Person der Bf. und ihrer Gesellschafterin 4.2. Vertragliche Konstellationen 5…
…6. Juli 2017 2.2. Mündliche Verhandlung vor dem Senat 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1. Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 GebG 3.2. Kapitalverkehrsteuergesetz 3.3. ABGB 4. Festgestellter Sachverhalt 4.1. Zur Person der Bf. und ihrer Gesellschaft 4.2. Vertragliche Konstellationen 5. Erwägungen…
…diese nie beantwortet wurden, wurde die Gesellschaftsteuer zu diesen hinterzogenen Abgaben mit Bescheid vom 18.6.2015 vorgeschrieben. Gemäß § 207 (2) BAO beträgt die Verjährungsfrist bei allen übrigen Abgaben, dazu gehört auch die Kapitalverkehrsteuer, fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn…
…55 % und Festsetzung der Gesellschaftsteuer für 5, 6 % - den Differenzbetrag zu den eingebrachten 25, 15 %. Begründet wurde die Berufung im Wesentlichen wie folgt: Eine Befreiung von den Kapitalverkehrsteuern und von den Gebühren nach § 33 TP 21 GebG kommt gem § 22 Abs 4 UmgrStG in Betracht…
…zB VwGH vom 11.5.2005, 2002/13/0021). Für Kapitalforderungen und Schulden des Betriebsvermögens werden in der Praxis die Vorschriften des § 14 BewG sinngemäß angewendet (vgl. für die folgenden Ausführungen Thunshirn et al.‚ Kapitalverkehrsteuergesetz, Rz 250): Gemäß § 14 Abs. 1 BewG hat die Bewertung…
…der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss. Der Wert eines Forderungsverzichtes ist aus der Sicht der Gesellschaft zu ermitteln und entspricht im Regelfall dem Nennwert der Forderung (siehe Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz-Kurzkommentar², S. 185 und…
…zB VwGH vom 11.5.2005, 2002/13/0021). Für Kapitalforderungen und Schulden des Betriebsvermögens werden in der Praxis die Vorschriften des § 14 BewG sinngemäß angewendet (vgl. für die folgenden Ausführungen Thunshirn et al.‚ Kapitalverkehrsteuergesetz, Rz 250): Gemäß § 14 Abs. 1 BewG hat die Bewertung…
…Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz) verwirklichte Rechtsvorgänge gemäß § 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes sind von der Gesellschaftsteuer befreit. § 2 Rechtsvorgänge über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) sind von den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von der Kapitalverkehrsteuer befreit. 2.2. Bundesabgabenordnung…
…iVm § 7 Abs. 1 Z 2 KVG vor. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz- Kommentar 2008 Rz 122 Rz 137). Nun ist zu überprüfen, ob im gegenständlichen Fall die Kapitalerhöhung nach Art. 27 Steuerreformgesetz 1993 BGBl. 1993/818 befreit ist, wenn die genannte Gesellschafterin der Bf…
…17. Juli 2006 vorzulegen, wozu die Bf. die angeforderter Übersetzung "Österreichische Kapitalverkehrsteuer (Gesellschaftssteuer) zur Eigenkapitalerhöhung der D.E." und als "weitere Bezug habende Unterlagen" Kopien bereits offen gelegter Urkunden (§ 8 des Syndikatsvertrages, Vorstandsbeschlüsse vom Juli und August 2005 etc.) nachreichte. In der Stellungnahme der C…
…12.2015 außer Kraft getreten, sodass das aufgeschobene Agio im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung nicht mehr der Steuerpflicht unterlag. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Kapitalverkehrssteuern wurde der vorliegende Sachverhalt (Kapitalerhöhung samt Agio) als einheitlicher Tatbestand dem § 2 Z 1 KVG…
Nach der Rechtsprechung des VwGH vom 11.9.2014,2013/16/0070 gehört zur Gegenleistung alles, was der Erwerber eines Gesellschaftsanteiles aufzuwenden hat, um das Gesellschaftsrecht zu erhalten, wozu auch das Agio zählen kann. Anders als in Fällen, in jenen die Leistung eines Agios Voraussetzung…
…12.2015 außer Kraft getreten, sodass das aufgeschobene Agio im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung nicht mehr der Steuerpflicht unterlag. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Kapitalverkehrssteuern wurde der vorliegende Sachverhalt (Kapitalerhöhung samt Agio) als einheitlicher Tatbestand dem § 2 Z 1 KVG…
Es handelt sich daher beim gegenständlichen Agio um eine vom Erwerb bzw von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte gesonderte Leistung aufgrund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten freiwilligen Verpflichtung. In Bezug auf das Agio liegt daher von vornherein nur ein Tatbestand des § 2 Z 2 KVG vor. Die…
…den Gesellschafter dafür getätigt wurden, damit die Gesellschaft "neu durchstarten kann". (VwGH 28.9.1998, 95/16/0302, 6.10.1994, 93/16/0103, Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar, 2008, §2 Rz 193 unter Bezugnahme auf VwGH 28.9.1998, 95/16/0302; Dorazil, KVG2, …
…RV/3572-W/02). In diesem Sinn sieht auch Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz, in Rz 660 nur solche Vorgänge nach dieser Bestimmung von der Gesellschaftsteuer befreit an, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung einer Kapitalgesellschaft isd KVG erfolgt sind. Betreffend den Maßstab der Unmittelbarkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Natascha Gassner, Mag. Tino Ricker und Mag. Eva-Maria Düringer in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG, Hadeldorfstraße 30, 6830 Rankweil…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…