…vorzuschreiben (siehe dazu Jakom/Marschner EStG, Kommentar, 4. Auflage 2011, S 1634 f). Bei Bezug von KEST-freien Auslandseinkünften besteht auch bei einem Einkommen von weniger als € 11.000,- jährlich Erklärungspflicht, es sei denn, eine Veranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG 1988 in der…
…trifft dies jedoch nicht zu. Hier kommt es vielmehr (im Fall einer Veranlagungsoption zum Regeltarif) zu einer Festsetzung einer 25%igen Mindeststeuer bis zu Höhe des Kinderabsetzbetrages. Die Bf bezog Einkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen (KESt-frei), deren relativ geringfügige Höhe von € 1.132,00…
…Abs. 2 Z 3 sechster Teilstrich KStG 1988 wurde die bisher nur aufgrund des § 94 Z 5 EStG 1988 ermöglichte KESt-Freistellung durch Abgabe einer Befreiungserklärung durch eine von der unbeschränkten Steuerpflicht befreite Körperschaft für einen steuerbefreiten Betrieb ausdrücklich verankert (vgl. 1187 der Beilagen XXII…
…auf § 18 Abs. 1 Z 3 idF vor BudgBG 2011 frei von jeglichem steuerlichen Konnex zu verstehen sei. Wenn die Bf. bzw ihr steuerlicher Vertreter zur Begründung dafür, dass KESt-Rückerstattung auch im gegenständlichen Beschwerdefall Anwendung findet, die EStRL Rz 6621 b anführt, so ist…
…sämtliche KESt-Gutschriften werden allein einem Verrechnungskonto gutgebracht, welches eben den zukünftigen Tilgungsbetrag ansparen soll. Die Funktion dieses Wertpapierkontos als Tilgungsträger geht auch eindeutig etwa aus dem zuletzt erstellten Beratungsprotokoll mit der Bank hervor. Dispositionen auf diesem Wertpapierkonto können grundsätzlich von unserer Mandantin frei vorgeschlagen…
…Von einer weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Beschwerdeausführungen zu § 21 Abs 1 Z 1a KStG kann daher Abstand genommen werden. Bis zum BudBG 2009 wurde die KESt-Freistellung für Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an Gesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten in § 94a EStG 1988 idgF geregelt…
…der "Vermögensopfertheorie" des OGH argumentierten und zahlenmäßig unterlegten) Ansprüche sind ein Richt- und Anhaltewert, bis zu welcher Höhe eine kraft Gesetzes auferlegte Verpflichtung der Privatstiftung vorliegt. Auszahlungen bis zu dieser Höhe müssten daher jedenfalls KESt-frei bleiben (BFG 11.8.2014, RV/6100270/2013; 6…
…6.330.000,00 und EUR 1.042.000,00 an den Gesellschafter DN ausgeschüttet, wobei diese Ausschüttungen als Einlagenrückgewähr behandelt und damit KESt-frei belassen wurden. Beide Ausschüttungen wurden nicht ausgezahlt, sondern gegen bestehende Forderungen an DN verrechnet. Entsprechend der Stellungnahme des FBBB vom…
…dass W.E. fiktive bzw. überhöht bewertete Einlagen geleistet hat, um möglichst hohe KESt-freie Ausschüttungen (in Form von Einlagenrückzahlungen) aus der Bf. (GmbH) zu lukrieren. Herr W.E. hat den Grund für seinen Geldbedarf (Wohnungskauf für seinen zweiten Sohn) in der Besprechung vom 17…
…entnehmen sei, habe er davon ausgehen können, dass es sich um Genussscheine gleich einer Aktie gehandelt habe, deren Kursgewinne einkommenssteuerfrei und KESt frei seien. Allfällige Spekulationsgewinne bei Veräußerung innerhalb eines Jahres hätten nach dieser Anlage unter Umständen zu steuerlichen Konsequenzen geführt. Im Hinblick darauf, dass…
…kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung der die Gewinnausschüttung empfangenden deutschen Holdinggesellschaft zur Folge hatte und hiermit eine dreijährige Ausstrahlwirkung dieser Beurteilung…
…u.ä. sei. Einziger Zweck der Konstruktion sei gewesen, dem Gesellschafter Barmittel KeSt-frei auszuzahlen. Das Darlehen werde daher nicht als solches anerkannt und die Darlehensbuchungen auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto 2004 und 2005 als verdeckte Ausschüttungen qualifiziert. Im Gegenzug seien die Zinsbuchungen erfolgsmindernd auszubuchen. Die…
…liegt zunächst eine KESt-freie Ausschüttung an die Muttergesellschaft, die C F GmbH vor, und in Folge bei dieser eine KESt-pflichtige Ausschüttung an den Bf. Die Kapitalertragsteuer für die Jahre 2007 bis 2009 wurde mit Bescheiden vom 26.02.2014 der C F GmbH…
…der N sei KA Begünstigter, der Vorstand dieser Privatstiftung bestehe aus PR, JK und CH. Die verdeckte Ausschüttung der O stelle eine (KESt-freie) Ausschüttung an die M (zuvor eventive Holding AR) und in weiterer Folge an deren Gesellschafterinnen (die Bf. bzw. die N) dar…
…weit mehr von einer vorbereitenden gewerblichen statt von einer vorbereitenden vermögensverwaltenden Tätigkeit der Bf. auszugehen sei. Außerdem sei von DI L T in der vorgelegten KESt-Freistellungserklärung vom 19. April 2004 erklärt worden, dass sämtliche in den angeführten Depots angelegten Vermögenswerte dem Betriebsvermögen der Bf…
…Beim Erwerb der Anleihe werden daher bezahlt: Anleihe 50 Stückzinsen aus Kupon 16 Abzüglich KESt-Gutschrift auf Stückzinsen - 4 Zahlung 62 Am 1.10.02 erfolgt die Tilgung durch Lieferung der Aktie, der Kupon iHv 16,22 wird bezahlt. Wird die Kuponzahlung KESt-frei belassen…
… | | Brutto-Ausschüttung | Quellensteuer 15% | Ausschüttung KESt-frei | 95,35% | 495.825,20 € | 495.825,20 € | | Mit Quellensteuer belastet | 4,65% | 24.174,80 € | 28.440,94 € |…
…steuerlichen Vertreter auch geschehen ist. Tatsächlich wurden diese Konten mittels KESt—freier Auflösung der Kapitalrücklage abgedeckt. Eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter hat es nicht gegeben und war nach den Ausführungen des steuerlichen Vertreters (siehe Seite 2 Absatz 8 der Berufung) aus vertraglichen Gründen auch nicht…
…Umstand wird auch dadurch bestätigt, dass im Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde X vom 11.10.2007 zum Thema „Veranlagung einer Rücklage“ ausgeführt wurde, dass bei den vorliegenden Angeboten die BF als Bestbieter hervorgeht bei einer Verzinsung von derzeit 4,64 % KESt-frei, ohne Risiko, täglich abrufbar. …
…20***. eine KESt- freie Teil-Liquidations-Ausschüttung war, was die Beschwerdevorentscheidung auch feststellt (S 2 vorletzter Absatz). Und zwar durch die Recherchen im Internet durch meinen Lebensgefährten, Herrn ***21***, bei seinem sachlich völlig gleichgelagerten Fall (ebenfalls eine zu Unrecht bankseitig mit KESt belastete Teilliquidationszahlung ***20***…