… 22 Z 1 EStG ausüben, weiters berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringen, haben die Steuer für die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Umsätze nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Istbesteuerung, § 17 Abs 1 UStG). Die von der Bf ausgeführten Tätigkeiten als planender…
…2016. Die Bf. ermittelte ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 17 UStG 1994 (Istbesteuerung). Zur Firma MM M GmbH Die Firma MM M GmbH (in der Folge kurz: MM) wurde im Dezember 2012 errichtet. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum waren die Bf. sowie deren Gesellschafter Vorname1 und…
…des Einkommensteuergesetzes 1988 ausüben, weiters berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften und gesetzliche Prüfungs- und Revisionsverbände, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringen, haben die Steuer für die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Umsätze nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Istbesteuerung). Das gleiche gilt bei Unternehmen, welche Gas-, Wasser-…
…hat. Begründend führte die Behörde an, dass es sich beim Bf um einen Gewerbetreibenden handelt, welcher nicht buchführungspflichtig ist und somit der Istbesteuerung unterliegen würde. Hier würden sich die Rechtsfolgen (die Steuerpflicht) erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, ergeben…
Die steuerliche Vertretung gab mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 bekannt: Im Namen und im Auftrag unseres ... Mandanten lassen wir Ihnen folgende Auskünfte zukommen: 1. Die Gewinnermittlungen von 2013 (Betriebsbeginn) bis 2021 sind beigelegt. Die Positionen Diäten und Telefon sind Schätzwerte, die im Rahmen der…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dr. Josef E*****, *****Adresse_Bf*****, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, 7400…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gsaxner + Mair OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Meinhardstraße 9/4/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 17. März 2014 bzw. 19. März 2014 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 8. Mai 2018 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 12.08.2011 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2009 der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.07.2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 8. Jänner 2015 betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** u Recht…
… 17) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istbesteuerung). Im Jahr 2011 wurden Zahlungen in Höhe von € 6.629,39, im Jahr 2012 in Höhe von € 79.690,99 und im Jahr 2013 in Höhe von € 18.318…
…September 2015, RV/5101372/2015 den Ausführungen der Finanzverwaltung an, soweit die IST-Besteuerung der Umsätze aus der Unternehmensberatung betroffen war (Zeitraum 4-10/2013), die Geschäftsveräußerung wurde im Zeitraum 3/2013 nicht versteuert. 3. Die Sollversteuerung der Umsätze aus der Unternehmensberatung und Buchhaltung wurde…