IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 23. Mai 2024, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, als Abgabenstrafbehörde vom 13. Mai 2024, GZ. MA67/GZ/2024, betreffend…
…3.9.2019, Ra 2018/15/0035 zu einer rechtlich verfehlten Methode der AfA-Berechnung). Der diesem Vorgang zugrunde liegende Irrtum über die anzuwendende Rechtslage hat sich in der Folge in den unrichtigen (unvollständigen) Angaben in der Einkommensteuererklärung 2009 manifestiert. Angesichts der Fachkenntnis, die bei…
…der Erklärung nicht gegen sich gelten lassen muss. Es ist nämlich zu beachten, dass die für Willensmängel geltenden zivilrechtlichen Normen, wie etwa über das Vorliegen eines Irrtums gemäß § 871 ABGB, nach anerkannter Auffassung auch für die Ausübung von in materiellen Steuergesetzen vorgesehenen Antragsrechten und für…
…wurde. Die Beschwerdeführerin konnte glaubhaft und leicht nachvollziehbar darstellen, dass ihr beim Ausfüllen der Erklärung ein Irrtum unterlaufen ist. Einwendungen des Finanzamtes dagegen liegen nicht vor. Warum das Finanzamt trotz Einreichung der Umsatzsteuersteuererklärung eine Schätzung vorgenommen hat, ist nicht nachvollziehbar. In der Beschwerdevorentscheidung hat das…
…verschiedener Beteiligter, die dazu geführt haben, dass ein Irrtum über die erfolgte Zustellung in die Databox des FinanzOnline zur Versäumung der Rechtsmittelfrist geführt haben: 1. Der erfolgte Download seitens des Buchhalters des (im Übrigen von einem anderen Steuerberater vertretenen) Komplementärs der Gesellschaft am 27. März…
…VwGH 97/08/0405, 10.03.1998), erhöht sich auch beim "Mischen" der an mehreren Tagen eingelangten Post das Risiko, dass bei der Ermittlung des tatsächlichen Zustelldatums ein Irrtum erfolgt (vgl. UFS 15.11.2010, RV/2009-W/09). Auch das hier erfolgte "Mischen" von…
…nicht vorhergesehen oder abgewendet habe) nicht geeignet, den Grad des Verschuldens zu begründen, zumal in solchen Fällen das Verschulden des steuerlichen Vertreters zu prüfen ist. Ein Irrtum kann zwar ein "Ereignis" im Sinne des § 308 BAO darstellen (vgl VwGH 18.09.2001, 2001/17/0067…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
…Juni 2019 durch die MA 35, seinen letzten Einkommensteuerbescheid nachzureichen, habe er diesen Irrtum erkannt und die Erklärungen für 2017 und 2018 nachgereicht. Zur mündlichen Verhandlung erschien der Beschuldigte nicht persönlich. Sein Verteidiger verwies auf fehlendes steuerliches Wissen des Beschuldigten, der sich wohl über die…
…seien. Es sei daher von der Abgabenbehörde zu prüfen, ob die Abgabepflichtige hinsichtlich der Nichtbesteuerung der Einkünfte in Österreich einem Irrtum unterlegen sei. Angesichts der Tatsache, dass die Bf keine steuerrechtliche Berufsausbildung genossen habe und in Österreich Konten generell der Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung unterlägen, sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 13. Februar 2023, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 23. Jänner 2023, Zahl MA67/Zahl1/2022, wegen der Verwaltungsübertretung…
…hinsichtlich des Beginnes der Steuerpflicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in einem Irrtum befunden hat. Die Anträge wurden seitens des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs (nunmehr Finanzamt Österreich) mit Bescheid vom 25.10.2018 - mangels Hervorkommens neuer Tatsachen aus Sicht des Antragstellers - abgewiesen. Am 15…
…1985, 12 Os 169/84). Sollte nun durch die in den Bescheiden bzw. in der Buchungsmitteilung angegebene Frist vom 11.1.2016 ein (Rechts)Irrtum entstanden sein, so muss dieser als in der Sphäre des mittlerweile abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens betrachtet werden. Wie bereits oben ausgeführt, setzt…
…wegen der Irrtumsthematik entgegnet das Zollamt, dass im Zeitraum Jänner bis März 2008 in gleichgelagerten Abfertigungsfällen bereits im Zuge der Abfertigungshandlungen (und danach) Maßnahmen hinsichtlich der Unsicherheit allfälliger Fehltarifierungen gesetzt wurden, um eben einen Irrtum zu vermeiden. Aus den Art. 68 und 78 ZK ergäbe…
…allgemeinen Vorschriften des Zolltarifs in Verbindung mit oben zitierter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig fest. Ebenso lässt sich im gegenständlichen Fall nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Irrtum der Zollbehörde nicht ableiten. Auch die Rechtsfragen betreffend die Abgabenerhöhung ließen sich direkt aus dem Gesetzestext und angegebener…
…wegen der Irrtumsthematik entgegnet das Zollamt, dass im Zeitraum Jänner bis März 2008 in gleichgelagerten Abfertigungsfällen bereits im Zuge der Abfertigungshandlungen (und danach) Maßnahmen hinsichtlich der Unsicherheit allfälliger Fehltarifierungen gesetzt wurden, um eben einen Irrtum zu vermeiden. Aus den Art. 68 und 78 ZK ergäbe…
…allgemeinen Vorschriften des Zolltarifs in Verbindung mit oben zitierter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig fest. Ebenso lässt sich im gegenständlichen Fall nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Irrtum der Zollbehörde nicht ableiten. Auch die Rechtsfragen betreffend die Abgabenerhöhung ließen sich direkt aus dem Gesetzestext und angegebener…
…Uhr hätte verzollen müssen. Diese Unkenntnis könne einem Unternehmer nicht mehr zum Vorwurf gemacht werden als einem privaten Reisenden. Der Irrtum des Beschuldigten habe eben darin bestanden, dass er den Transitbereich am Flughafen Wien nicht als Zollbereich wahrgenommen habe. Bei der Gesamtwürdigung der Angaben des…
…zu entscheiden und auszusprechen, dass von der Strafe gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG abgesehen und (allenfalls) eine Verwarnung erteilt werde bzw. in eventu den Beschwerdeführern ein entschuldbarer Irrtum bzw. eine entschuldbare Fehlleistung unterlaufen sei, welcher als Schuldausschließungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 FinStrG zu…
…der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörde, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum im Sinne dieser Bestimmung, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte. Der Abgabenschuldner kann Gutgläubigkeit geltend machen, wenn er sich während der…