…wurde der Einkommensteuerbescheid 2010 ersatzlos aufgehoben. Begründend führte das Finanzamt aus: … Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist steuerrechtlich das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung…
…da sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil zu der zu lösenden Rechtsfrage des Vorliegens eines Wohnsitzes das Erkenntnis weder von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, noch eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen…
…wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet dabei, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen…
…In welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung tatsächlich genutzt wird, ist nicht entscheidend (VwGH 05.03.2020, Ra 2019/15/0145). C.2.3. C.2.3.1. Ein Wohnsitz iSd § 26 Abs. 1 BAO erfordert daher drei Voraussetzungen: eine Wohnung das Innehaben dieser Wohnung Umstände…
…gemeinsamen Haushalt lebte. Das Bestehen eines Wohnsitzes ist steuerrechtlich stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit dem Innehaben - einer Wohnung geknüpft. Der Wohnsitzbegriff des Steuerrechtes knüpft an die tatsächliche Gestaltung der Dinge an. Um einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften zu begründen…
… 26 Abs. 1 BAO hat einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Das “Innehaben“ einer Wohnung erfordert, dass der Steuerpflichtige sie jederzeit für die eigenen…
…eine Wohnung iSd § 26 Abs. 1 BAO "innehatte". Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen. Es ist nicht entscheidend, in welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung…
…dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können (VwGH 03.07.2003, 99/15/0104). Bei der Verwendung als Wohnung kommt es…
…er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Innehaben bedeute, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können (VwGH 16.9.1992, 90/13/0299; 23.2.2010, 2007/15/0292). Die bloße Überlassung eines Zimmers zur…
…14/0050; erforderlich ist eine gewisse sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort (VwGH 31.3.1992, 87/14/0096). Unter Berücksichtigung dieser Rsp lässt sich für den konkreten Fall Folgendes festhalten: Die Bf hatte im Inland keinen Wohnsitz, da sie dort keine Wohnung innehate uU, die…
…über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich zu verfügen, diese also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können (vgl. VwGH 26.11.1991, 91/14/0041; VwGH 16.9.1992, 90/13/0299; VwGH 14.11.1996, 94/16/0033). Als Rechtsgründe für das Innehaben…
…Wohnungsrecht, aber auch familienrechtliche Ansprüche in Betracht. Auf die polizeiliche An- bzw. Abmeldung (§ 1 Abs. 1 Meldegesetz) kommt es bei Klärung der Wohnsitzfrage nicht an, wenngleich diese Faktoren Indizwirkung haben können (VwGH 24.1.1996, 95/13/0150). Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in…
…1 BAO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung innehat, unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass sie diese Wohnung beibehalten und benutzen wird. Innehaben einer Wohnung bedeutet nach den von Judikatur und Lehre entwickelten Grundsätzen, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich…
…höchstens in Zweifelsfällen einen Beurteilungsanhalt bieten. Warum der Beschwerdeführer tatsächlich die Meldungen in Österreich aufrechterhalten hat bzw. sogar noch Ummeldungen vorgenommen hat, kann hier nicht nachvollzogen werden, kann aber die Tatsache des Innehabens und der tatsächlichen Nutzung nicht beeinflussen. Dass er die Wohnung auch tatsächlich…
…Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert. Ob die Wohnung auch tatsächlich benutzt wird, ist nicht entscheidend, sondern nur, ob Umstände dafür sprechen, dass sie ständig benutzt werden kann (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, Seite 335). Das tatsächliche Benützen der Wohnung spricht bloß…
…begründet die vermietete Wohnung für den Vermieter keinen Wohnsitz. - Das Innehaben einer Wohnung muss unter Umständen erfolgen, die darauf schließen lassen, dass der Abgabepflichtige sie beibehalten und benutzen wird. Nicht entscheidend ist, in welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung tatsächlich genutzt wird (keine bestimmte Mindestanzahl von…
…mit eigenem Badezimmer und einer Küche. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Appartement nach seiner Größe und Ausstattung ein den persönlichen Verhältnissen des Bf entsprechendes Heim darstellen könnte und grundsätzlich zum Wohnen geeignet ist. Unter dem Innehaben einer Wohnung ist nach ständiger Rechtsprechung des…
…sich auf die in Betracht kommende Wohnsitzbegründung beziehen würde. Entscheidend sei dabei, ob die ursprüngliche Absicht auf einen längeren Aufenthalt als sechs Monate gerichtet war. Ein von vorneherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung könne nicht als Wohnsitzbegründung qualifiziert werden. Gemäß § 26 Abs…
…beim Unterkunftgeber X mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. Juni 2016 wurde die Beschwerde abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung nicht als Wohnsitzbegründung zu qualifizieren sei und mehrere kurzfristige…
… VwGH 23.02.2010, 2007/15/0292). Das Innehaben einer Wohnung alleine genügt nicht. Das Innehaben muss unter Umständen erfolgen, die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige "die Wohnung beibehalten und benutzen wird". Diese Umstände müssen objektiver Natur, dh durch das äußerlich wahrnehmbare Verhalten des…