…des Reisepasses des Kunden sei ersichtlich, dass es keinen Hinweis auf einen Wohnsitz in Österreich gebe. Neben der angesprochenen Passkopie (ohne Hinweis auf einen Inlandswohnsitz oder einen Aufenthaltstitel für das Inland) wurden nochmals folgende Beweismittel beigebracht: 1.) Rechnung der Bf. vom 30.07.2007 an…
…Zuge einer niederschriftlichen Einvernahme im Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 13.8.2013 wurde der Bf. auf die eingeschränkte Zulässigkeit der Benützung eines nicht in der EU zugelassenen Fahrzeugs durch einen Inlandswohnsitzer hingewiesen. Mit Schreiben vom 16.6.2014 wurde dem Bf. vorgehalten…
…im Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 13.8.2013 wurde W. auf die eingeschränkte Zulässigkeit der Benützung eines nicht in der EU zugelassenen Fahrzeugs durch einen Inlandswohnsitzer hingewiesen. Mit Schreiben vom 16.6.2014 wurde ihm vorgehalten, dass für dieses Fahrzeug eine Eingangsabgabenschuld…
…einjährigen Auslandsaufenthalt die Bindung zum heimischen Wohnsitz erhalten bliebe und somit grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld bestehe. Bei einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt behielte das Kind seinen Inlandswohnsitz in der Regel dann, wenn es sich im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit im Inland aufhalte…
…Angesichts des Sachverhalts, dass eine aufrechte Ehe bestehe und das Kind den örtlichen Kindergarten besuche und somit der inländische Wohnsitz auch weiterhin zur Verfügung stehe, liege ein abgeleiteter Inlandswohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich vor." "Im Vorhalteverfahren wurden ... Grundlagen vorgelegt, wonach im Zeitraum…
…L, Katastralgemeinde P, in Bosnien-Herzegowina, ca. 337 km vom Inlandswohnsitz entfernt. In diesem Haus leben die Ehegattin des BF, die keine Einkünfte erzielt, der erwachsene Sohn des BF samt Familie sowie die Schwiegermutter des BF. Die Schwiegermutter des BF wurde im Jahre 1941 geboren…
…Unterhaltskosten trägt, zu den "beteiligten Personen" iSd Art. 60 Abs. 1 zweiter Satz der Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 für die ein Inlandswohnsitz fingiert wird. Das Erfordernis eines besonderen "Naheverhältnisses" ist - entgegen der in der Amtsrevision vertretenen Ansicht - aus Art. 1 Buchst. i oder Art. 11…
…Unterhaltskosten trägt, zu den "beteiligten Personen" iSd Art. 60 Abs. 1 zweiter Satz der Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 für die ein Inlandswohnsitz fingiert wird. Das Erfordernis eines besonderen "Naheverhältnisses" ist - entgegen der in der Amtsrevision vertretenen Ansicht - aus Art. 1 Buchst. i oder Art. 11…
…Sachverhalts, dass eine aufrechte Ehe bestehe und das Kind den örtlichen Kindergarten besuche und somit der inländische Wohnsitz auch weiterhin zur Verfügung stehe, liege ein abgeleiteter Inlandswohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich vor. Auch ein abgeleiteter Wohnsitz sei ein Wohnsitz im Sinne des …
…Hinweis gegeben, dass die ohne Zustellnachweis zugesandte BVE dem Bf. vor Montag, dem 22.10.2018 rechtswirksam nach § 26 Zustellgesetz an seinem Inlandswohnsitz in 1230 Wien zugestellt worden ist. Auch der Umstand, dass der Bf. zum Zwecke der Erhebung eines Rechtsmittels gegen die BVE, beim…
…zu beurteilen sind, lediglich auf die damals vorgesehene örtliche Entfernung von 60 km vom ständigen Familienwohnsitz - ohne Einschränkung auf das Erfordernis des Inlandswohnsitzes - abzustellen. 1.7 Mit Beschluss vom 29.6.2021 wurde das Finanzamt Österreich (Dienststelle ***2***) um Mitteilung bis 30. Juli 2021 ersucht…
…zu beurteilen sind, lediglich auf die damals vorgesehene örtliche Entfernung von 60 km vom ständigen Familienwohnsitz - ohne Einschränkung auf das Erfordernis des Inlandswohnsitzes - abzustellen. 1.6 Mit Beschluss vom 29.6.2021 wurde das Finanzamt Österreich (Dienststelle ***1***) um Mitteilung bis 30. Juli 2021 ersucht…
…gemäß § 1 Abs 2 EStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig. Auf Grund des Inlandswohnsitzes ist eine Option in die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 nicht möglich. Aus dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot in Verbindung mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten erlangt der Bf Anspruch auf den AVAB gemäß …
…gemäß § 1 Abs 2 EStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig. Auf Grund des Inlandswohnsitzes ist eine Option in die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 nicht möglich. Aus dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot in Verbindung mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten erlangt der Bf Anspruch auf den AVAB gemäß …
…Grund eines berufsbedingten Wohnsitzes gemäß § 1 Abs 2 EStG 1988 iVm § 26 Abs 2 BAO unbeschränkt steuerpflichtig. Auf Grund des Inlandswohnsitzes ist eine Option in die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG nicht möglich. Aus dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot (Art. 12 EGV) in Verbindung mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 04. Mai 2016 gegen…
Da der Bf. sowohl in der Schweiz über die - wie festgestellt - Unterkünfte der X AG, als auch jene in Österreich frei verfügen konnte, war - unvorgreiflich der Ausführungen im Zuge der rechtlichen Beurteilung - das Bestehen von zwei Wohnstätten zu bejahen. Zum Mittelpunkt der Lebensinteressen wird - um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, den Richter Dr. Roman Galehr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva-Maria Düringer und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 15.7.2022 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2015 bis 2018, St.Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durchdie Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Audit Partner Austria Wirtschafts- prüfer GmbH, Wagramer Straße 19 Tür 8. Stock, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 14. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal…