…diese zu schätzen. … In Doralt, EStG, Kommentar I wird unter § 1 TZ 3 ausgeführt, dass die natürliche Person einzeln steuerpflichtig ist (Individualbesteuerung), es gibt keine Zusammenveranlagung mehrerer Personen, insbesondere keine Haushaltsbesteuerung. In Jakom/Marschner, EStG 2015, §1 TZ 4 wird selbiges dargelegt: die österreichische…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *De* *AL*, ÖStraße1, ÖPLZ ÖOrt1 über die Beschwerde vom 2. April 2015 gegen den Bescheid des FA (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19. März 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinNG in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes XX vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 und vom 9. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, AdrNL (vormals AdrÖ), vertreten durch STB Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 29.09.2010, St.Nr. xxx, betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt…
…1 KStG 1988 definierte Körperschaftsteuersubjekt einzeln auf der Grundlage seiner jeweiligen Leistungsfähigkeit. Die Gruppenbesteuerung gemäß § 9 KStG 1988 stellt eine Durchbrechung des Prinzips der Individualbesteuerung dar. Die Gruppenbesteuerung ist eine rein steuerliche Zurechnungskonstruktion. Das Ergebnis eines Gruppenmitglieds wird nur steuerlich dem jeweils übergeordneten Gruppenmitglied bzw…
…im Veranlagungsjahr 2008 in das steuerliche Ergebnis der GM3-GmbH betreffend das Wirtschaftsjahr 2008/2009 einfließe und derart an die neue Gruppenträgerin GT-neu weitergeleitet werde und es auf Seiten der Bf. zu keiner Individualbesteuerung hinsichtlich des steuerlichen Ergebnisses 2008 komme. 4) Gemäß § 9 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die als Bescheidbeschwerden zu erledigenden Berufungen vom 10. September 2007 und vom 30. Oktober 2009 gegen die Bescheide des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr…
…die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung ist davon auszugehen, dass von diesem Tatbestand nur die eigenen Steuerberatungskosten des jeweiligen Abgabepflichtigen gemeint sind, zumal § 18 Abs 3 Z 1 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch STB***1***-Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungsgesellschaft, Ort***1*** , über die Beschwerde vom 22. April 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2009 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch, die Richterin Dr. Edith Stefan, die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Martin Saringer sowie die Beisitzerin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberatung***, über die Beschwerde vom 14. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_Anschrift, über die Beschwerde vom 5. September 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 30. August 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechsmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vornherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Jänner 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W im Beisein der Schriftführerin C in der Beschwerdesache Bf., N-Straße-xx, Gde X, vertreten durch Mag. NH, L-Straße-yy, GDe Y, über die Beschwerde vom 15. Juni 2023 gegen die Bescheide…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vialto Partners Galaxy Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 36 / 6. Stock, 1070 Wien, betreffend Beschwerde vom 27. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr…